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GEHEIMDIENSTE Dienst am Freund

Der Bundesnachrichtendienst (BND) forscht Asylbewerber aus und informiert »befreundete Dienste« - auch den türkischen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung von Türken erschwert.
aus DER SPIEGEL 16/1983
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wenn türkische Asylbewerber in der Bundesrepublik die politische Verfolgung daheim schildern - Militärjustiz, Folter, Haftrepressalien -, dann hören ihnen alle möglichen Amtsstellen zu, selbst die türkischen.

Als der Kleinasien-Experte und gelegentlich als Gerichtsgutachter beschäftigte Berliner Alexander von Sternberg-Spohr S.127 einmal die Türkei besuchte, präsentierte ihm ein hochgestellter Landespolitiker »Akten unserer Dienste« - mit minutiösen Angaben aus Asylverfahren türkischer Staatsbürger in Westdeutschland.

Vor dem Berliner Verwaltungsgericht sagte ein anderer Sachverständiger aus, in türkischen Konsulaten der Bundesrepublik, namentlich in Hamburg, Hannover und München, würden »Asylbewerbern Erkenntnisse vorgehalten, die aus Asylverfahren stammten«.

Mitglieder einer deutschen Reisegruppe wurden Augenzeugen, wie türkische Bürger, die als Asylbewerber in Deutschland abgelehnt und per Lufthansa nach Istanbul abgeschoben worden waren, noch auf dem Flughafen verhaftet wurden.

Das entspricht gängiger Praxis. Die amtsüblichen Massenabschiebungen von Türken aus der Bundesrepublik, darunter auch viele abgewiesene Asylbewerber, enden oftmals in Festnahmen auf dem Ziel-Flughafen. Ende Februar beispielsweise meldete die türkische Tageszeitung »Tercüman": »Die Gruppe von 40 Leuten, die gestern von den deutschen Behörden per Flugzeug abgeschoben wurden, sind im Flughafen von Istanbul von den Sicherheitsbehörden festgenommen worden.«

Deutschen Diplomaten gilt das als Routinevorgang ("Man stellt nur fest, ob etwas gegen sie vorliegt"). Aber das weitere Geschick der Verhafteten ist häufig nur schwer zu ermitteln. Doch oft liegt viel Detailliertes vor; denn über viele der Ankömmlinge sind die türkischen S.128 Stellen bestens informiert. Ihre Kenntnisse schöpft die türkische Polizei direkt aus den Unterlagen des Zirndorfer Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, vor dem Hilfesuchende bislang arglos ihren Fall ausgebreitet haben.

Dem Türkei-Experten Sternberg-Spohr beschrieb denn auch ein Informant vom Auswärtigen Amt die Zirndorfer Behörde als den »zugigsten Ort, den Sie sich vorstellen können, in bezug auf Geheimhaltung von Akten«. Der AA-Gewährsmann: »Was das Bundesamt weiß, ist direktes Wissen auch der Behörden des Irak und der Türkei.«

Bei dem Asylprozeß vor dem Berliner Verwaltungsgericht, über den der SPIEGEL bereits berichtete (13/1983), erhellten, wie jetzt bekannt wird, Experten von Befragungsstellen und Sicherheitsbehörden den Hintergrund solcher deutsch-türkischen Kooperation. So erfüllen die Ämter internationale Abreden zur Terrorismusbekämpfung - die Sicherheitsbehörden benachrichtigen einander über terrorismusverdächtige »Personen und Gruppen«, die auf einer in Bonn so genannten geheimen »Tabu-Liste« stehen. Auch geht es um deutsche Gefälligkeitsaktionen dem im Westen ansonsten schlecht angeschriebenen Militärregime des Nato-Partners Türkei gegenüber, dessen Staatssicherheit beim Bundesnachrichtendienst als »befreundeter Dienst« gilt.

Der Dienst am Freund in Sachen Asyl scheint wohlorganisiert. Auf alle Asylakten des Zirndorfer Amts haben sogenannte Vorprüfungsgruppen Zugriff. Bis vor einem Jahr drückten diese Stellen auch ihre Stempel in die Akten. Das wurde abgestellt, denn dieser Vermerk, so ein Amtssprecher vor Gericht, gab »nur Anlaß zu Rückfragen von Anwälten und Gerichten und erschwert den Geschäftsverkehr«.

Grund für die seither herrschende Heimlichtuerei: Die Vorprüfungsgruppe mit dem Stempel »B« ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz, das jede Zirndorfer Asylakte für 24 Stunden erhält. Gruppe »A« ist vom BND.

Das Pullacher Amt unterhält in Zirndorf eine »Hauptstelle für das Befragungswesen«. Die ist sorgsam nach außen abgeschottet und läßt sich auch vor Gericht nur ungern nennen, wie das Verwaltungsgericht Berlin Ende Februar bei der Vernehmung eines BND-Experten ("Mein Arbeitsname beim Bundesnachrichtendienst lautet Dr. Horst Reinecker, 57 Jahre alt, Dienstanschrift Pullach") erfahren mußte.

Sogleich nämlich suchte der Pullacher Fragen nach dem Befragungswesen zu blocken: »Ob ich allerdings mit Mitarbeitern, die in diesem Bereich zuständig sein könnten, gesprochen habe oder nicht, das kann ich nicht offenlegen, weil ich andernfalls die Existenz solcher Mitarbeiter offenlegen müßte.«

Weniger zurückhaltend äußert sich das Zirndorfer Bundesamt über die BND-Filiale vor Ort. Nach Zirndorfer Angaben prüft die Hauptstelle, ob es sinnvoll ist, den betreffenden Asylbewerber dezentral zu einem Informationsgespräch einzuladen. Eine solche Einladung zu einem Gespräch auf freiwilliger Basis führt dann gegebenenfalls zu einem Gespräch über die Verhältnisse in dem Herkunftsland des betreffenden Asylbewerbers.

BND-»Reinecker« umschrieb schließlich auf Drängen der Berliner Richter das Zirndorfer Befragungswesen als »Einrichtung der offenen Beschattung«. Das sei auch »beim Gegner bekannt«. Trotzdem besteht Geheimhaltungsbedarf - den Gesprächspartnern gegenüber. Der Pullacher: »Die Masse der Befragten weiß nicht, daß die Hauptstelle eine Einrichtung des BND ist.«

Pullach beteuert zwar, daß an türkischen Angelegenheiten kein Interesse bestehe, die Einsichtnahme in Asylakten wird als lediglich »routinemäßig« und »automatisch« erklärt, allenfalls daß einmal »allgemeine nachrichtendienstliche Überlegungen« im Spiel sein könnten, etwa »den Gegner zu verwirren« ("Reinecker").

Bei seinen Angaben über Motivation und Zielsetzung der Zusammenarbeit mit der Türkei gab der Mann aus Pullach dem Verwaltungsgericht zu verstehen, daß offenbar auch Nachrichtenaustausch stattfindet. Aus dem Gerichtsprotokoll:

* Auf die Frage, ob die Nachrichtendienste der Türkei als befreundete Dienste zu verstehen seien: »Ja. Das bezieht sich auf Dienste, zu denen Kontakte bestehen ... Da es keinen übergeordneten Nato-Geheimdienst gibt, arbeiten Nato-Nachrichtendienste zusammen und bilden zum Teil verschiedene Schwerpunkte bei dieser gemeinsamen Arbeit.«

* Auf die Frage, ob der BND dabei auch mit dem internationalen Kommunismus befaßt sei: »Ein solches Ziel bzw. ein solcher Schwerpunkt ist mir nicht bekannt ... Nein, sondern mit dem internationalen Terrorismus, soweit mir bekannt ist.«

Zwar bestritt der Geheimdienst-Referent die Weitergabe von »Informationen, S.129 die von Asylbewerbern gewonnen wurden«, an die Türkei - »es wäre ein grober Pflichtverstoß«. Doch bleibt den türkischen Stellen immer noch die Möglichkeit, die unter dem Terrorismus-Stichwort angelieferten Nato-Erkenntnisse gegen politisch Unliebsame zu benutzen. Stolz zeigten beispielsweise die türkischen Gastgeber einer Bonner Bundestagsabordnung ihren einschlägigen Wissensstand »or. Der SPD-Abgeordnete Karsten Voigt erinnert sich: Die » » Deiegation nahm an einem Lagevortrag im Generalstab teil, bei » » dem der Terrorismus in der Türkei und die Verflechtung linker » » und rechter terroristischer Gruppen in der Bundesrepublik » » Deutschland anhand von Graphiken erläutert wurde. »

Gelegentlich erhält die türkische Justiz ihre Informationen aus Deutschland auch auf dem ordentlichen Rechtsweg. In der Affäre um den 22jährigen Asylbewerber Cemal Kemal Altun aus Berlin geht das Auslieferungsverfahren sogar auf die Initiative deutscher Justizstellen zurück.

Als der Asylbewerber, dem in der Türkei politische Delikte angelastet werden, einen Fremdenpaß beantragte, fragte Berlins Ausländerpolizei bei der Staatsschutz-Kripo nach. Der Staatsschutz befragte das Bundeskriminalamt (BKA), ob Altun »in der Türkei einer Straftat verdächtigt« werde, und teilte Details aus Altuns »usländerakte mit. Staatsschutz ans BKA: Durch die Rechtsanwälte » » des im Betreff genannten Altun, die in Berlin seine » » Anerkennung als Asylberechtigter unterstützen, wurde hier » » bekannt, daß Altun eine Verbindung zu Attentätern nachgesagt » » wird, die an der Ermordung des früheren türkischen Ministers » » für Zoll - Gün Sazak - in der Türkei beteiligt waren. »

Als das BKA wunschgemäß bei Interpol Ankara anfragte, ergriffen die Militärs ihre Chance: Prompt, so erklärte später der Berliner Justizsenator auf die Anfrage eines Abgeordneten der Alternativen Liste, »haben die türkischen Behörden in Beantwortung der Anfrage ein Ersuchen um Festnahme und Vorbereitung der Auslieferung gestellt«.

Altuns Auslieferung wurde zwar nach einem öffentlichen Proteststurm erst einmal gestoppt, aber vergangene Woche erst ordnete das Berliner Kammergericht für den seit Juli des Vorjahres eingesperrten Türken wieder Haftfortdauer »zur Sicherung der Auslieferung« an.

Ohnedies hatten Asylbewerber von den Gerichten der Bundesrepublik bislang nur wenig Schutz zu erwarten. Fast immer wurde ausgeliefert, wenn nur das Gesuch formal stimmte und den Richtern auch der Grundsatz der Spezialität gewahrt schien - der Delinquent darf nur wegen der im Auslieferungsverfahren genannten Delikte und nicht etwa wegen nachgeschobener, womöglich politischer Vorwürfe belangt werden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums wurden S.130 seit 1980 auf diese Art 23 politisch Verfolgte in die Türkei abgeschoben.

Gleiches Geschick drohte auch dem Kurden Ibrahim Yüksel Sen, der in einem fehlerhaften Mordprozeß - Beweismittel wurden vernichtet, Entlastungszeugen ignoriert - in Abwesenheit zu 28 Jahren Haft verurteilt worden war und in Köln auf Auslieferung wartete.

Bis zu seiner Flucht nach Deutschland war Sen gefoltert worden. Er ließ das durch Bruchverletzungen an Rippen, Nase und Schlüsselbein belegen, »außerdem sei das Steißbein dadurch verletzt worden, daß ihm ein Schlagstock in den After gesteckt worden sei«.

Doch das Oberlandesgericht Köln fand Sens Einwände gegen eine Abschiebung »unerheblich«, ohnedies seien »Tatverdacht und Schuld des Verfolgten im Auslieferungsverfahren grundsätzlich nicht zu prüfen«. Das Bundesverfassungsgericht jedoch stoppte die Auslieferung, Sen kam frei.

»Auch ein manipuliertes Strafverfahren kann ein Instrument politischer Verfolgung sein«, befanden die Karlsruher Richter in ihrer von nun an richtungweisenden Entscheidung. Auch sprach das Gericht aus, was bundesdeutsche Justizinstanzen bislang ungern wahrhaben wollten - daß bei Delinquenten wie Sen im späteren türkischen Prozeß durchaus »weitere Anschuldigungen zu befürchten« seien, auch daß es zu »versteckten Repressalien in der Haft« kommen könnte.

Das oberste Gericht hat den Auslieferungsinstanzen bei Türkenfällen künftig sorgfältige Prüfung des Risikos für den Betroffenen auferlegt, »da der Spezialitätsgrundsatz derzeit nicht geeignet« sei, »jegliche politische Verfolgung nach einer Auslieferung auszuschließen«.

S.129

Die Deiegation nahm an einem Lagevortrag im Generalstab teil, bei

dem der Terrorismus in der Türkei und die Verflechtung linker und

rechter terroristischer Gruppen in der Bundesrepublik Deutschland

anhand von Graphiken erläutert wurde.

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Durch die Rechtsanwälte des im Betreff genannten Altun, die in

Berlin seine Anerkennung als Asylberechtigter unterstützen, wurde

hier bekannt, daß Altun eine Verbindung zu Attentätern nachgesagt

wird, die an der Ermordung des früheren türkischen Ministers für

Zoll - Gün Sazak - in der Türkei beteiligt waren.

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