Dienst nach Vorschrift
(Nr. 25/1980, Panorama: Weil er öffentlich den Nachrüstungs-Beschluß der Nato kritisierte, wurde General Bastian auf einen Verwaltungsposten versetzt. Eine vorzeitige Pensionierung wurde abgelehnt. Um empörte Kameraden zu beruhigen, ist Bastian jetzt aus Gesundheitsgründen in den Ruhestand entlassen worden)
Generalmajor Bastian hat am 25. März 1980 selbst das Gesuch gestellt, aus Gesundheitsgründen in den Ruhestand treten zu dürfen. Damit ist vorgeschrieben, was zu geschehen hat: Der Dienstherr hat ärztliche Gutachten einzuholen, die ein unabhängiges Urteil über den Gesundheitszustand des Betroffenen abgeben. Im vorliegenden Fall sind diese Gutachten von der Universitätsklinik Würzburg und dem Bundeswehr-Zentral-Krankenhaus Koblenz abgegeben worden. Beide kommen zu dem Schluß: General Bastian ist nicht mehr dienstfähig, es ist nicht zu erwarten, daß die Dienstfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Das Soldatengesetz 44 Absatz 3 schreibt vor, daß ein Soldat bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu versetzen ist. Auch der Verteidigungsminister hat da keinen Ermessungsspielraum.
Basta]
Bonn KURT FISCHER, Kapitän zur See Sprecher des Bundesministeriums der Verteidigung