Dr. Kurt Hintze
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DER SPIEGEL 29/1949
Dr. Kurt Hintze, Rechtsanwalt und Vorsitzender des öffentlichen Forums in Wiesbaden, verweigerte die Zahlung von Schulgeld für seine Kinder, solange noch kein Ausführungsgesetz zu dem Verfassungsartikel 59, 1 (Schulgeldfreiheit) vorliegt. Nach etlichen Verwaltungsgerichtsverfahren entschied jetzt der hessische Staatsgerichtshof, daß der Schulgeldartikel vom Inkrafttreten der Verfassung ab geltendes Recht war. Allein die höheren Schulen in Hessen müssen 300000 DM an die Eltern zurückzahlen.