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Dritte Runde

aus DER SPIEGEL 30/1976

Der Rechtsstreit zwischen dem CDU! CSU-Fraktionschef Karl Carstens und dem stellvertretenden SPD-Fraktionsvorsitzenden Günter Metzger geht in die dritte Runde. Das Oberlandesgericht Köln befand am letzten Donnerstag, Carstens habe als ehemaliger Chef des Bundeskanzleramtes zwar mehr über die Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes (BND) an internationalen Waffengeschäften gewußt, als er vor dem Guillaume-Ausschuß des Bundestages ausgesagt habe. Gleichwohl dürfe Metzger den CDU-Politiker nicht bezichtigen, die Unwahrheit gesagt zu haben. Metzger-Anwalt Lothar Bungartz will jetzt in die vom OLG wegen der »grundsätzlichen Bedeutung« des Falles zugelassene Revision beim Bundesgerichtshof gehen. Nach seiner Meinung haben die Kölner Richter ihre »Aufklärungspflicht« verletzt, weil sie die von ihm beantragten »amtlichen Auskünfte« beim Bundeskanzleramt nicht eingeholt haben. Bungartz hatte unter anderem Protokoll-Auszüge des parlamentarischen Vertrauensmännergremiums vorgelegt, nach denen Carstens im August 1968 von BND-Chef Gerhard Wessel mehrmals über die Zusammenarbeit zwischen BND und der Bonner Firma Merex bei Waffengeschäften unterrichtet worden war. 1969 hat Carstens, so Wessel, sogar den BND-Mitarbeiter Erwin Hauschildt fünf Jahre beurlaubt, um ihm den Eintritt in die Hamburger Waffenhandels-Firma Dobbertin zu ermöglichen. Wessel laut Protokoll: »Ich war damals der Auffassung, daß wir, da die Firma Merex mehr und mehr einen Hautgout bekam, versuchen sollten, mit einer »anständigen« Firma diesen Aufklärungszweig weiterzubetreiben.«

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