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Artikel 34 / 96

DROHT EIN STILLSTAND DER RECHTSPFLEGE?

Von Gerhard Mauz
aus DER SPIEGEL 44/1970

Wiederholt haben Frankfurter Richter in diesem Jahr vor einem in nächster Zukunft drohenden »Stillstand der Rechtspflege« gewarnt. So begrüßenswert es ist, daß sich gerade Richter öffentlich zu Problemen ihrer Tätigkeit äußern, die diskret behandelt und im Versteck der Amtsrücksicht verborgen nur größer werden, bis sie schließlich irreparable, tödliche Wucherungen sind:

Was steht da noch bevor, was ist nicht längst schon eingetreten? Die Rechtspflege wird nicht nächstens stillstehen, denn es wird schon jetzt nicht mehr »gepflegt": Die Justiz taumelt, von der endlosen Rolle ihrer Termine gewürgt.

Reformatorische Bemühungen mit höchsten Zielen, unstreitig notwendig und eher ein Nachholen als Progression, breiten einen Schleier über die Szene, auf die ab und an für Augenblicke das Blinklicht eines ministeriellen Wortes fällt, dem zufolge auch etwas für die Beschleunigung des Rechtswesens geschehen soll.

Doch schon gestern war und erst recht ist es heute ruinös, an die Justiz zu geraten. Es mag einer verklagt werden oder klagen, eine Entscheidung benötigen oder sich zu verantworten haben: er ist geschlagen, ob er verliert oder gewinnt, ob er freigesprochen oder verurteilt und wie auch immer entschieden wird.

Am Donnerstag vergangener Woche ist in Frankfurt »der Lokführer Alfred Otto, 47, von der Anklage wegen fahrlässiger Tötung »und Körperverletzung freigesprochen worden. Alfred Otto hat das ihm nur Last gelegte Eisenbahnunglück nicht verschuldet, bei dem sieben Menschen getötet und 95 zum Teil schwer verletzt wurden.

Unmittelbar nach diesem Eisenbahnunglück hatte man in der »Frankfurter Rundschau« gelesen: »Drei Sicherheitsbestimmungen wurden mißachtet.« In der »Frankfurter Allgemeinen« stand nach diesem Eisenbahnunglück, Alfred Otto habe, »wie inzwischen eindeutig feststeht«, die Handbremse nicht betätigt -- »wie es ausdrücklich in den Vorschriften steht«.

Wir zitieren nicht polemisch. Wir wissen nicht, unter welchen Umständen es zu diesen Behauptungen kam. Diese Zitate sollen lediglich eine Ahnung von der Last vermitteln, unter der Alfred Otto bis zur letzten Woche gelebt hat: denn unter dieser Last hat er fast vier Jahre lang leben müssen.

Am 17. November 1966 geschah in der Nähe von Oberliederbach am Taunus das Eisenbahnunglück, an dem man Alfred Otto fast vier Jahre hat schleppen lassen, unter dem er ohne seine Frau und seine fünf Kinder und ohne seinen Anwalt Berthold Mehne zerbrochen wäre.

Jetzt wurde im Prozeß festgestellt: Die Steigung des Bahnhofsgeländes, auf dem Alfred Otto seinen Triebwagen damals abgestellt hat, ist mit 1:400 nur halb so »stark angegeben gewesen, wie sie tatsächlich Ist. Alfred Otto ist, als er von der Dampflok auf den Dieseltriebwagen umgeschult wurde, autoritativ versichert worden, die Druckluftbremse sei hundertprozentig sicher für ein Feststellen des Triebwagens bis zu zwei Stunden. Erst nach dem Unglück vom 17. November 1966 ist es den Triebwagenführern per Dienstvorschrift zur Pflicht gemacht worden, beim Verlassen des Fahrzeugs auch die Handbremse anzuziehen.

mi Februar dieses Jahres scheiterte der erste Versuch, über Alfred Ottos Schuld oder Unschuld zu entscheiden, an der Erkrankung eines Richters, doch schon im Februar waren mehr als drei Jahre vergangen. Für den Februar wie für den Herbst 1970 ist zu fragen: warum so spät, warum -- ein milderes Wort ist gerade angesichts der nicht anzuzweifelnden Tatsache unangemessen, daß niemand diesen vierjährigen Verzug gewollt hat -- warum diese Brutalität? Ein Jurist stelle sich vor, ihn beschwere vier Jahre lang der Verdacht und ein »Wie inzwischen eindeutig feststeht« dazu, durch fahrlässige Berufsausübung den Tod auch nur eines Menschen verschuldet zu haben.

Alfred Otto hat eine überaus faire Hauptverhandlung gehabt. Das Gericht hat Aufklärung über die zu entscheidende Strafsache hinaus betrieben und während der Beweisaufnahme »Merkwürdigkeiten« erarbeitet, deren Feststellung im Urteil vorbeugend wirken wird. Zuletzt hat sogar die Anklage Freispruch beantragt, die Anklage, die erfolgreich dem Antrag widersprochen hatte, das Verfahren gegen Alfred Otto einzustellen; der denn doch einige Feststellungen, die zum Freispruch führten, vor der Hauptverhandlung bekannt und vorgetragen worden waren.

Ermittlungen wegen eines Eisenbahnunglücks liefern die Strafverfolgungsbehörden den Gutachtern aus, den Terminen der Gutachter oft noch mehr als ihrem Sachverstand. Die Ermittlungen wegen des Unglücks vom 17. November 1966 mußten zeitraubend sein. Doch fast vier Jahre Ungewißheit und Verdacht sind zuviel.

Die Justiz befindet tief einschneidend über Menschen. Nur der Krieg greift härter nach den Schicksalen der Menschen. Niemals entlastet die Justiz der Einwand, daß jene doch auch nur Menschen sind, die sie repräsentieren. Wer, wenn »nicht der Jurist, der in die Lebensfristen anderer Menschen eingreift, hat sich der Solidarität aller Menschen gegenüber dem Tod bewußt zu sein -- und sich also zu beeilen.

Doch das Verhältnis der Justiz zur Zeit gleicht dem Verhältnis eines ewig Verlobten zu seiner Braut. Wie der ewig Verlobte die Braut ("Immerhin schlafe Ich mit ihr, und sie darf meine Hemden waschen"), so weiß auch die Justiz die Zeit durchaus zu schätzen. Schließlich verhängt sie Strafen, deren Gewicht nach Zeiteinheiten gemessen wird, und manchen Zeitgenossen verbannt sie mittels »Lebenslang« sogar auf Lebenszeit aus der allgemeinen Zeitrechnung.

Die Justiz schätzt die Zeit, ohne sie zu respektieren. Und wie der ewig Verlobte das Verhältnis hinzieht ("Enger kann es gar nicht werden"), versichert die Justiz, daß die Gerechtigkeit Zelt braucht -- und läßt sich also Zeit mit der Zeit.

Das Recht kann gegenwärtig nicht mehr »gepflegt« werden. Der für die nächste Zukunft als Möglichkeit avisierte »Stillstand der Rechtspflege« hat schon begonnen -- um so mehr, als es schon immer einen »Stillstand der Rechtspflege« gab. Noch nie hat die Justiz in einem vertretbaren Verhältnis zur Zelt gestanden. Es ist kein Zufall, daß die Wendung der Justizgeschichte entstammt, mit der in Deutschland der Zeitverschleiß aus Gedankenlosigkeit, Lässigkeit, Bequemlichkeit oder Dünkel umschrieben wird.

»Binnen den Bänken« saß im Mittelalter das Geeicht, die Akten lagen neben den Schöffen auf der Bank, und was sogleich erledigt werden sollte, lag unmittelbar neben ihnen. Das andere »schob man auf die lange Bank«, und der Sprachgebrauch hat dieses Bild bis heute durch kein »anderes ersetzt.

Personalmangel, Zunahme der Beanspruchung, unzureichende Besoldung, komplikationsträchtige Gesetze, Ordnungen, Verfassungen und Gliederungen werden angeführt, wenn man dem »drohenden«, dem in Wahrheit bereits hereingebrochenen »Stillstand der Rechtspflege« nachspürt. Diese Beschwerden haben einzeln und insgesamt ihre Berechtigung.

Doch hinter den Beschwerden ruht auch, unangetastet bislang, das angemaßte Vertretertum, das für ein Gericht über den Menschen zu sprechen meint und sich darum gottähnlich und berechtigt dünkt, über die menschliche Zeit zu verfügen. Keine Verbesserung im Detail, nicht einmail die Anhebung der Besoldung und der Gebührenordnung, wird der Justiz ein Verhältnis zur Zeit bescheren, das keine Parodie wie das verbale Orgelspiel vom »Streben nach Gerechtigkeit« ist. Es muß endlich ein heilsames Entsetzen über die Juristen kommen: das Entsetzen angesichts der Tatsache, daß ihnen Macht über menschliche Zeit auferlegt ist.

Übertreibung gelegentlich eines einzelnen Falles, wegen eines Lokführers, dem zuletzt volle Gerechtigkeit widerfuhr?

Am 6. Dezember 1966 soll Kurt Günther Möller seine Geliebte ermordet haben. Im April 1967 wurde er gefaßt und in Untersuchungshaft genommen. Im Mai 1968 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage. Anfang dieses Jahres ließ das Oberlandesgericht Frankfurt wissen, der Umstand, daß jetzt eine psychiatrische Untersuchung Möllers stattfinde« hindere die Staatsanwaltschaft nicht daran, nun Anklage zu erheben. Es lag schon so viel Staub auf dem bis heute nicht terminierten Fall Möller, daß ein leibhaftiges Oberlandesgericht die seit 1968 vorliegende Anklageschrift übersehen konnte.

In einer anderen Sache, einem Wirtschaftsstrafverfahren, ist dieser Tage in Frankfurt durch Urteil einer Strafkammer eingestellt worden. Die angeklagten Tatbestände waren in den Jahren 1955 und 1956 angefallen. Die Ermittlungen hatten spätestens 1958 eingesetzt. Eine Voruntersuchung fand 1961 statt. Die Anklage datierte dann vom 30. November 1967, und Rechtsanwalt Joachim Kügler, dem Verteidiger, wurde sie am 18. Juli 1968 zugestellt. Der Beschluß zur teilweisen Zulassung der Anklage erging am 30. Juni 1970.

Richter Hahn, unter dessen Vorsitz es zur Einstellung des Verfahrens auf der Grundlage des Artikels 6 der »Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten« kam: »Ein Verfahren kann nicht nur deshalb unendlich lange weiter betrieben werden, weil die Ermittlungen besonders große Anforderungen stellen.« Die Auguren nennen das einen »kühnen Vorgriff« auf am 1. Oktober 1973 in Kraft tretende, reformierte Teile des Strafgesetzbuchs und sind gewiß, daß diese Entscheidung keinen Bestand haben wird. Ist es »kühn«, wenn Juristen endlich auf Uhr und Kalender blicken?

Frankfurter Richter haben wenigstens von einem drohenden »Stillstand der Rechtspflege« gesprochen. Anderenorts, in Lübeck beispielsweise, teilte die Staatsanwaltschaft dpa mit, daß »die Ermittlungen gegen Imiela im wesentlichen abgeschlossen« sind. »Nur einige Untersuchungsergebnisse stünden noch aus. Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen sei nicht vor 1972 mit einem Prozeß gegen den 40jährigen zu rechnen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Nur wenn Imiela sein Schweigen bräche, sei möglicherweise eine Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten.« pa kann man kaum noch davon sprechen, daß die Justiz kein Verhältnis zur Zeit hat. Da muß eher von der Ankündigung mehrerer Straftaten die Rede sein. Und in West-Berlin begann in der letzten Woche einmal wieder ein Kurras-Prozeß, Kurras zum dritten, wer weiß, ob zum letzten Mal. Am 2. Juni 1967 fiel aus einer von dem Kriminalobermeister Kurras geführten Dienstwaffe der Schuß, der den Studenten Benno Ohnesorg tötete. Schon im November 1967 wurde Kurras freigesprochen, doch die eigentlich zu rühmende Beeilung ging leider zu Lasten der Beweisaufnahme. Die schöpfte nicht alle Möglichkeiten aus, und so verfiel das Urteil der Revision.

Im April 1968 schied der zweite Kurras-Prozeß an einer Caprice des Vorsitzenden dahin, der das Verfahren aussetzte, weil Nebenklägervertreter Horst Mahler nicht in der Robe auftrat und der Vorsitzende darin ein den ordentlichen Ablauf demolierendes Verhalten und eine psychische Beschwerung des Angeklagten sah. Im Januar 1970 beschloß das Kammergericht Berlin, es sei fortzusetzen, doch jetzt erst fuhr man fort. Die Annahme, Kurras sei von diesem strafrechtlichen Kunstturnen begünstigt worden, geht fehl. Die Jacke spannt über Herrn Kurras Leib, er hat zugenommen. Vom Dienst suspendiert, ist er in sein Schicksal, in seinen Aufenthalt im Wartezimmer der Justiz hineingesackt.

1967 war Herrn Kurras« Verstörung spürbar. Daß auch er, trotz seiner Dürftigkeit als »Greller« in Zivil unter Demonstranten ein- und ausgesetzt, ein Opfer war, konnte man nicht übersehen. Heute ist an die Stelle der Verstörung von Kurras Selbstgefälligkeit getreten, und auch sein Verteidiger, der Rechtsanwalt Roos, ein schätzenswerter Mann, ist der verlorenen Zeit zum Opfer gefallen: er leistet Hilfestellung und stellt seinen Mandanten als einen »der ersten« hin, »der am eigenen Körper die aufgegangene Saat der Gewalt spüren mußte«. Herr Kurras hat sozusagen als Prophet, als Pionier des Widerstands gegen die Gewalt nach dem 2. Juni 1967 am 2. Juni 1967 geschossen.

Drei Jahre sind vergangen -- und Herr Kurras schweigt in seinem dritten Prozeß, geschwollen wie ein Pfau und »aus Protest«. Man bemüht sich, daran festzuhalten, daß diese Entwicklung konsequent, nicht Kurras vorzuwerfen und er weiterhin der kleine Mann ist, den man verheizt hat. Doch drei vertane Jahre haben eine Art Schuldfähigkeit in ihm gestiftet. Zeitverschwendung der Justiz hat einem Angeklagten noch nie genutzt.

Übrigens haben unlängst in Genf 19 Untersuchungsgefangene einen Geldbetrag gesammelt und der Genfer Justiz ein· Photokopiergerät geschenkt, nachdem ein seit dem Dezember 1967 in U-Haft befindlicher Mitthäftling nicht zu seinem Prozeß kam, der fortgesetzt nicht möglichen Kopierung der Unterlagen für die Anklage wegen. Ein interessanter Versuch, der buchstäblich mitten aus der Justiz heraus unternommen worden ist. Für eine derartige Justizerneuerung von innen haben wir uns allerdings an dieser Stelle nicht erklärt.

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