GLAHN Ehre des Mannes
Eigentlich wollte die Besucherin im Dienstzimmer des rheinland-pfälzischen Finanzministers Fritz Glahn nur ein Papier abgeben, einen Antrag auf Mieterhöhung für ihr mit Landesmitteln errichtetes Mainzer Sieben-Etagen -Haus. Als aber ihre Eingabe »an die Landesbank und Giro-Zentrale Rheinland-Pfalz« auf dem Schreibtisch lag, fragte der Minister: »Darf ich Sie zum Essen einladen?«
Im Mainzer Restaurant »Neubrunnenhof«, schräg gegenüber dem Ministerium, saßen der Hüter der rheinland-pfälzischen Landesfinanzen, damals 63, und die Mainzer Architektenfrau, damals 50, wenig später beim Mittagsschmaus. Am Freitag voriger Woche, drei Jahre und zwei Monate nach der Mahlzeit, hob der Rechtsausschuß des Mainzer Landtags die Immunität des Gastgebers, FDP-Abgeordneten und Ministers Fritz Glahn auf. Grund: Die Staatsanwaltschaft in Zweibrücken will gegen Glahn wegen Beleidigung ermitteln. Kläger: der Ehemann der eingeladenen Architektenfrau.
Bei dem »Neubrunnen«-Schmaus war es 1962 und in den Jahren danach nicht geblieben. Die blonde, wortmächtige Mainzerin (Glahn: »Eine kluge Frau - sie vertritt ihren Mann in allen geschäftlichen Dingen") schlug dem Minister nach dem Essen vor, doch einmal in Schlangenbad
Im Taunus »etwas frische Luft zu schnappen"« wenn ihn der Weg dort vorbeiführe. In Schlangenbad besaßen die Architekten-Eheleute eine Zweitwohnung.
Zehn Wochen später verspürte Familienvater Fritz Glahn Drang nach frischer Luft. Er fuhr - als sein eigener Briefträger - gen Hessen, um eine von dem zuständigen Bewilligungsausschuß beschlossene Ablehnung des Mieterhöhungs-Antrags in Schlangenbad zu umerreichen. Fortan ließ sich der Minister öfters im Taunus sehen; bald nannte er die Architekten-Gattin Elli.
Zu Beginn des Jahres 1963 aber nahmen die Abstecher nach Schlangenbad ein jähes Ende: Glahn erlitt einen Herzinfarkt. Ellis Ehemann versorgte den Minister noch mit Herzmedizin. Der Architekt, 1900 geboren und noch immer den ganzen Tag auf dem Bau: »Ich hatte keine Ahnung von den engen Beziehungen meiner Frau zu Glahn.«
Anfang vergangenen Jahres fuhr der inzwischen im Zweibrücker Krankenhaus genesene Minister, nachdem er eine Zeitlang mit Elli nur telephoniert hatte, noch etliche Male nach Schlangenbad. Dann, als er sich lösen wollte, kam es zum Streit - die Architektenfrau, dem Minister aufrichtig zugetan, widersetzte sich der Trennung.
Glahn heute: »Es kamen furchtbare Briefe von ihr.«
Unterdessen schwelte noch immer Ellis Streit mit den Landesbaubehörden. Das Architektenpaar stellte einen neuen Antrag auf Anhebung der Sozialmieten in dem Mainzer Haus. Die Ehefrau trug den Antrag - mitsamt einer Wirtschaftlichkeitsberechnung - zum Minister ins Ministerium. Er sollte den Antrag vor der Behandlung im Bewilligungsausschuß abzeichnen.
Minister Glahn bekam einen Wutanfall. Glahn damals: »Ich unterschreibe das nicht.« Der Antrag wurde abgelehnt.
Im Dezember 1964 wollte Ellis Ehemann schließlich selbst zu Glahn gehen, um seinen Anspruch durchzupauken. Frau Elli bekam es mit der Angst. Sie beichtete ihrem Mann die Abenteuer im Taunus.
Außer sich vor Zorn auf Glahn, schrieb der Ehemann nun zuerst an den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Altmeier, dann an Frau Glahn, was alles der Chef des Finanzministeriums ihm angetan habe.
Als sich in Mainz nichts regte, alarmierte er am 13. März dieses Jahres die Staatsanwaltschaft Zweibrücken, in deren Amtsbereich der Minister Glahn zu Hause ist: Er habe, so teilte er mit, von seiner Frau erfahren, »daß in der Zeit vom 13. 10. 62 bis zum 25. 5. 64 auf Drängen des Herrn Fritz Glahn zwischen ihr und ihm ehebrecherische Beziehungen bestanden haben ... Ich erblicke darin eine Beleidigung meiner Ehre und stelle hiermit gegen den Genannten Strafantrag«.
Der Architekt heute: »Früher forderten sich die Leute auf Pistolen, das geht heute nicht mehr. Da habe ich es auf diese Art gemacht.«
Doch auch auf den sonderbaren Strafantrag hin geschah nichts. Der Frankfurter Star-Anwalt Erich Schmidt -Leichner rückte als Beistand an. Er drückte in Mainz nicht nur eine Mieterhöhung für das Architekten-Haus durch, sondern forschte auch bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken nach dem Schicksal des inzwischen acht Wochen alten Strafantrags.
Zwei Wochen danach meldete sich der Oberstaatsanwalt von Zweibrücken: Der Strafantrag vom 13. März sei zwar ordnungsgemäß eingegangen, »jedoch bei der Versendung in Verlust geraten«. Man möge doch eine Zweitschrift einreichen.
Sooft Schmidt-Leichner fortan auch um die Auskunft bat, wohin eigentlich der verlorengegangene Antrag verschickt worden sei - die Staatsanwaltschaft schrieb zwar dieses und jenes, gab aber auf die Frage keine Antwort. Am 29. September erhob Schmidt-Leichner deshalb eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Zweibrücker Oberstaatsanwalt bei dem am gleichen Ort residierenden Generalstaatsanwalt.
Doch das Schicksal der ersten Strafanzeige gegen Glahn sollte vorerst weiter ein rheinland-pfälzisches Staatsgeheimnis bleiben. »Zu den das Ermittlungsverfahren betreffenden Fragen«, ließ sich der Generalstaatsanwalt vernehmen, könne »im einzelnen keine ausdrückliche Stellung genommen werden«. Grund: »Das Prozeßhindernis der Immunität verbietet dem Oberstaatsanwalt bis zur Aufhebung der Immunität jede Tätigkeit.«
Die Staatsanwaltschaft befand sich in einer mißlichen Lage. Zwar war ihr klar, daß der Minister schwerlich wegen Beleidigung belangt werden kann. Denn die Rechtsprechung erkennt, so zum Beispiel der Strafgesetzkommentar Schönke-Schröder, eine Beleidigung des Ehemanns nur »durch eine seiner Frau zugefügte Kränkung« - ein Tatbestand, der in diesem Fall kaum zu konstruieren ist.
Aber die Staatsanwaltschaft war dennoch außerstande, etwa das Verfahren einzustellen, solange Glahn Immunität genoß und mithin die Anklagebehörde gar nicht gegen ihn ermitteln konnte.
Glahn löste den Knoten. Er bat selbst die Staatsanwaltschaft, beim Landtag die Aufhebung der Immunität zu beantragen. Gedacht als Schutzschild für Parlamentarier, wurde diese Institution zur Lanze gegen den Abgeordneten Glahn: Der Fall geriet in die Öffentlichkeit.
Fritz Glahn sieht dem Lauf des Verfahrens »gelassen entgegen«. Der Minister. »Die Frau ist nicht von mir bedrängt worden, das Gegenteil ist der Fall.«
Die Architekten-Frau, um 22 Pfund abgemagert: »Habe ich ihn etwa mit dem Panzer aus dem Ministerium geholt?«
Minister Glahn: Besuch bei der Antragstellerin