UFA Ein politischer Kauf?
Ein Monsterprozeß, der die Zukunft der deutschen Film-Industrie entscheiden kann, soll in dieser Woche vor der 4. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts beginnen, der »Kammer für Patent-, Film- und Urheber-Recht«. Die Kläger, sieben ostvertriebene ehemalige Kinobesitzer, wollen von den Düsseldorfer Richtern eine Ungeheuerlichkeit feststellen lassen, nämlich: daß der Verkauf der einstigen Ufa-Anlagen, der Ateliers, Kopierwerke und Filmtheater an einige Banken-Konsortien »rechtsunwirksam« ist.
Die Düsseldorfer Zivilkammer scheint der Feststellungsklage der einstigen Kinobesitzer gegen die Düsseldorfer »Ufa-Film GmbH.«, die mit der Liquidation des ehemals reichseigenen Filmvermögens betraut worden war, erhebliche Erfolgs-Chancen zuzubilligen. Sonst hätte sie schwerlich den sieben mittellosen Vertriebenen das Armenrecht gewährt, das einem Kläger nach dem Paragraphen 114 der Zivilprozeßordnung nur dann zugestanden wird, »wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint«.
In der Armenrechtsbewilligung bekräftigte die Kammer, sie halte es für »wünschenswert«, daß in diesem Rechtsstreit die Frage geklärt wird, ob der Verkauf der Ufa-Vermögensanteile gegen das Ufa-Entflechtungsgesetz verstoße. Der Vertreter der Kläger, der filmerfahrene Anwalt Dr. Walter Wilde, ist überzeugt: »Das Gesetz ist in einer so genialen Weise mißbraucht worden, daß man sich fragen muß, wie das überhaupt möglich war.« Der Filmanwalt vermutet, daß die Bundesregierung die Ufa-Anlagen durch »Strohbanken« hat erwerben lassen, um den einst größten Filmkonzern des Kontinents neu aufzubauen und ihn für regierungspolitische Zwecke nutzbar zu machen.
Gerade eine solche Wiedergeburt aber hatten die Alliierten verhindern wollen, als sie im Mai 1945 die Ateliers, Kopieranstalten und Kinos beschlagnahmten, die in Westberlin und in Westdeutschland der Dachgesellschaft »Ufa-Film GmbH« ("Ufi") angehörten*. 1949 schrieben sie durch Gesetz vor, daß eine »übermäßige Konzentration von Wirtschaftskraft in der deutschen Filmwirtschaft« verhindert werden solle; selbst der Name »Ufa« oder eine täuschend ähnliche Bezeichnung dürfe von keiner Filmfirma mehr benutzt werden. Binnen achtzehn Monaten sollten die einzelnen Teile des Ufi-Vermögens an die Meistbietenden verkauft werden: die Ufa -Ateliers und technischen Betriebe in Berlin-Tempelhof, die Bavaria-Filmstadt in München-Geiselgasteig sowie die 48 Kinos, die der einstigen Ufa-Theatergesellschaft angehörten.
Das Ufi-Eigentum war aber noch immer nicht verkauft, als den drei westlichen Besatzungszonen die Souveränität beschert wurde. Der Bundestag entschied indes nach langwierigen Beratungen ebenfalls, daß der Propaganda-Superkonzern, den Joseph Goebbels geschaffen hatte, nie mehr auferstehen solle.
Das Parlament verabschiedete am 5. Juni 1953 das »Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens«. Bund und Länder entsandten je sechs Beamte in den Abwicklungsausschuß, der mit Hilfe der Nachlaßverwalterin, der Düsseldorfer Ufa-Film GmbH, die Reste des einstigen Ufi-Imperiums binnen zwei Jahren nach den Vorschriften des Entflechtungsgesetzes verkaufen sollte. Die Verkaufsbestimmungen schrieben vor, daß kein Käufer mehr als ein Film-Atelier oder drei Kinos erwerben sollte. Auf diese Weise sollte »eine übermäßige Zusammenballung wirtschaftlicher Macht in der Film-Wirtschaft« vermieden und »eine gesunde, vom Staate unabhängige und auf demokratischen Grundsätzen beruhende Filmwirtschaft« geschaffen werden.
Die Indiskretion des Ministers
In Zeitungsanzeigen, wurden die Anlagen des Filmreichs zum Verkauf angepriesen, aber der Zweijahres-Termin verstrich, ohne daß die Liquidatoren ein einziges Objekt an den Mann gebracht hatten. Acht Monate nach dem Stichtag, am 10. Februar 1956, wurde endlich die südlichste Bastion des Ufi-Konzerns »reprivatisiert": Eine Käufergruppe, die von der Süddeutschen Bank AG (München) angeführt wurde*, erwarb für 6,8 Millionen Mark das bayrische Hollywood, die Ateliers und Kopierwerke in München-Geiselgasteig (Jahreskapazität 30 Spielfilme).
Unterdes wurde um den Verkauf der restlichen beiden großen Anlagengruppen gefeilscht - der Berliner Ateliers und Kopierbetriebe sowie der Ufa-Kinokette. Mehrere Käufer bewarben sich um den Ufi-Nachlaß. Der »Zentralverband der deutschen Filmtheater e.V.« (Wiesbaden) wollte im Auftrage von 35 Kinobesitzern die 48 Ufa-Kinos erstehen, aber die Kinobesitzer kamen ebensowenig zum Zuge wie ein rheinischer Großindustrieller, der ganz allein die 48 Theater kaufen wollte. Anwalt Dr. Wilde hatte für diesen Industriellen - dessen Namen preiszugeben er nicht bereit ist - schon mit den Liquidatoren verhandelt, als der Industriemann seinen Auftrag zurückzog: Ein Bundesminister habe ihm vertraulich mitgeteilt, daß seine Bemühungen aussichtslos seien; die Ateliers, Kopierbetriebe und Kinos seien für eine längst ausgewählte Interessentengruppe reserviert.
Da auch eine dritte Käufergruppe, die aus drei Filmfirmen (Gloria, Mosaik, CCC) bestand und für den Ufi-Komplex 14 Millionen Mark bot, ohne Erfolg blieb, begann in der Branche das Rätselraten, wer denn nun die auserwählten Interessenten seien. Das Geheimnis entschleierte sich am 21. April 1956, als die Atelier-Anlagen und Kopierwerke in Berlin-Tempelhof sowie die Ufa-Kinokette für insgesamt 12,5 Millionen Mark an zwei Bankengruppen verkauft wurden. Die beiden Konsortien waren nahezu identisch, obwohl zwei verschiedene Institute als Konsortialführer auftraten: Für den Kauf der Berliner Anlagen wurde die Gruppe von der Berliner Disconto Bank angeführt, für den Kauf der Kinokette von der Deutschen Bank West*. Bei den Verhandlungen traten die Banken dennoch praktisch als eine einzige Gruppe auf.
Die neuen Besitzer faßten die Lichtspielhäuser in der neuen »Ufa-Theater AG« (Sitz Düsseldorf) und die Westberliner Produktionsanlägen in der neuen »Universum-Film AG« (Sitz Berlin) zusammen. Beide Firmen wurden mit einem gemeinsamen Vorstand ausgestattet.
Schon bald darauf wurde bekannt, daß die beiden neuen Gesellschaften vor beträchtlichen Investitionen nicht zurückschrecken: Sie wollen insgesamt 40 Millionen Mark für neue Theater, technische Einrichtungen und den Ausbau von Ateliers aufwenden. Schon in Kürze wird die neue Universum-Film AG (Ufa), als deren erster Star die Hollywood-Heimkehrerin Hildegard Knef gilt, die ersten Filme drehen, die dann auf der eigenen Abspielbasis, der Kinokette der Ufa-Theater AG, tournieren sollen. In der Zwischenzeit hat die Theater AG weitere Lichtspielhäuser vertraglich an sich gekettet, so daß sie heute über insgesamt 76 Kinos gebietet.
Nun verstößt aber der Kauf, der diesem Phönix aus der Asche half, nach Ansicht der ostvertriebenen Kinobesitzer so kraß gegen die bestehenden Gesetze, daß er rechtsunwirksam ist. Anwalt Wilde argumentiert in ihrem Auftrag vor den Düsseldorfer Richtern:
- Da eine Gruppe ein Kaufangebot über 14 Millionen Mark eingereicht habe, die Ufi-Anlagen aber an eine andere Gruppe für nur 12,5 Millionen Mark verkauft worden seien, hätten die Liquidatoren gegen Paragraph 8 des Entflechtungsgesetzes verstoßen, demzufolge der Zuschlag dem Meistbietenden erteilt werden müsse.
- Die pauschale Veräußerung aller Kinos und Anlagen an eine Gruppe verstoße gegen Paragraph 10, nach dem niemand »mehr als ein Filmatelier oder drei Lichtspieltheater« erwerben darf.
- Nach Absatz 3 des Paragraphen 8 seien die berechtigten Interessen der heimatvertriebenen Kinobesitzer »angemessen zu berücksichtigen«. Obwohl viele heimatvertriebene-Kinobesitzer am Erwerb eines Ufa-Kinos interessiert gewesen seien, hätten die Liquidatoren die Vorschriften des Paragraphen 8 nicht berücksichtigt.
Dieser letzte Punkt nun war es, der den ehemaligen böhmischen Kinomillionär Josef Eckert, der heute als Flüchtling in einer Baracke haust, zu der Armenrechtsklage wider den Verkauf anspornte. Eckert und die sechs vertriebenen ehemaligen Kinobesitzer, die sich der Klage anschlossen, wittern ebenso wie ihr Anwalt Wilde politische Ambitionen hinter dem Verkauf, die das Filmfachblatt »Film-Echo« schon beim Verkauf der Bavaria an die von der Süddeutschen Bank AG angeführte Gruppe zu spüren meinte. »Es war ein politischer Kauf!« schrieb damals das Blatt. »Als treibende Kraft stand hinter allem die Bundesregierung.«
»Strohbanken der Bundesregierung«
In seiner Klagschrift schreibt nun auch der Anwalt Dr. Wilde: »Im Ausschuß zur Abwicklung des einst reichseigenen Filmvermögens ... hatte der Bund die Majorität. Die stimmberechtigten Ausschußmitglieder waren als Beamte an Weisungen des Bundes gehalten. Die Deutsche Bank West in Düsseldorf und die Berliner Disconto Bank haben kein eigenes Kapital verwandt. Sie sind lediglich als Sachverwalter und Treuhänder aufgetreten.«
Dr. Wilde vermutet hinter den Transaktionen das Planungsgenie eines Mannes, der im Auftrage des Dr. Joseph Goebbels schon einmal die deutsche Film-Industrie verflocht und der lange als »graue Eminenz des deutschen Films« apostrophiert wurde. Dr. Wilde hat denn auch die eidliche Vernehmung dieses Mannes, des 81jährigen Dr. h. c. Max Winkler, beantragt: Winkler soll aussagen, ob er nach dem Kriege die Stellen beraten hat, die offiziell mit der Entflechtung der Ufi beauftragt waren. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich in einer Stellungnahme schon gegen den Vernehmungsantrag verwahrt: Es nannte das Ansinnen einen »unzulässigen Ausforschungsbeweis«.
Dr. Wilde will in seinem Prozeß aber nicht nur den Dr. Winkler vor die Richter zitieren. Auch die Generaldirektoren aller Banken, die am Ufi-Kauf beteiligt sind, sollen als Zeugen aussagen. Denn der Anwalt ist überzeugt: »Wenn die sonst jedem Risiko abholden Banken mit Verlust arbeitende Objekte - die Westberliner Produktionsanlagen haben einen monatlichen Verlust von 200 000 bis 250 000 Mark - übernehmen und darin dann noch 40 Millionen Mark investieren, muß das seinen besonderen Grund haben: Die Banken sind lediglich als Sachverwalter und Treuhänder des Bundes aufgetreten. Nur die Bundesregierung, ein Bundesministerium oder ein Sonderfonds der Bundesregierung kann ein solches - betriebswirtschaftlich unvertretbares - Programm verwirklichen.« Die Bankdirektoren sollen nun unter Eid aussagen, ob sie die Ufi-Anlagen für eigene Interessen gekauft haben oder ob sie in der Tat als »Strohbanken der Bundesregierung« aufgetreten sind.
Zumindest eine Tatsache scheint für den Verdacht zu sprechen, daß die Teile des Ufa-Reiches wieder zu einem neuen Konzern zusammenwachsen: Ende des vergangenen Jahres hat der Bundestag die von den Alliierten verfügten Beschränkungen aufgehoben, die bisher den Zusammenschluß von Großbanken verhinderten. Noch in diesem Frühjahr wollen sich die Deutsche Bank AG West und die Süddeutsche Bank AG vereinigen (siehe Zeichnung Seite 52). Dann wäre auch der Ufi -Konzern, dessen Entflechtung zehn Jahre lang betrieben worden ist, in wenigen Monaten praktisch wieder vereint.
* Die Dachgesellschaft »Ufi« umfaßte vor Kriegsende folgende Firmen: Universum Film AG ("Ufa"), Bavaria Filmkunst GmbH, Terra Filmkunst, Wien Film, Berlin Film, Tobis Filmkunst, Deutsche Zeichenfilm, Prag Film, Mars Film, AG für Filmfabrikation ("Afifa"), Deutsche Filmtheater GmbH (Ufa-Theater) sowie eine Reihe von Verlagen und technischen Betrieben.
* Der Gruppe gehörten an: Süddeutsche Bank AG, Commerz- und Creditbank Frankfurt/M., Agfa Leverkusen, Neue Deutsche Filmgesellschaft (NDF), Schorcht Filmverleih.
* Das Konsortium, das die Ufa-Theater AG übernommen hat, setzt sich aus folgenden Firmen zusammen: Deutsche Bank West (früher Rheinisch -Westfälische Bank), Konsortialführerin; Geyer -Kopieranstalt, Hamburg; Theatergruppe Schulte, Bielefeld; Berolina Film, Berlin; Herzog Filmverleih, München; Agfa, Leverkusen; AEG, Berlin; Zeiß-Ikon, Stuttgart; Bankhaus Delbrück, Schickler & Co., Hamburg; Bankhaus Burckhardt & Co., Essen; Norddeutsche Bank, Hamburg; Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie., Köln; Rhein-Ruhr-Bank, Düsseldorf.
Das Konsortium für die Berliner Anlagen hat die gleiche Zusammensetzung mit zwei Ausnahmen: An die Stelle der Deutschen Bank West, tritt als Konsortialführerin die Berliner Disconto Bank, und an, die Stelle der Rhein-Ruhr-Bank tritt die Bank für Handel und Industrie, Berlin.
Film-Anwalt Wilde
»Das Ufa-Gesetz wurde mißbraucht«