PROZESSE Eindruck gemacht
Sachbearbeiter Rolf Schönrock von der Kunststoff-Firma Bostik Gmbl-I aus Oberursel »war froh, überhaupt jemanden zu finden, der die Arbeit übernahm«. Bundesbahn-Amtmann Gerhard Scheckert aus Darmstadt machte sich »keine Gedanken, wie Herr Plaumann das verbrennen wird«. Für die Abfallbeseitigung schien den Herren »keiner kompetenter als Plaumann«.
Siegfried Plaumann, 34, gelernter Kaufmann und später Giftmüll-Transporteur aus Hanau, genoß bei Industrie-Firmen als Geschäftspartner Ansehen und Vertrauen. Er empfahl sein Unternehmen als »Spezialfirma für schadlose Verbrennung und Beseitigung von Industriemüll« und warb mit der Mitgliedschaft im Verband für Umweltschutz. Roland Scheid, Abteilungsleiter bei der Heidelberger Druckmaschinen AG: »Das hat alles Eindruck gemacht und überzeugt.«
Seit Anfang Oktober steht Fuhrunternehmer Plaumann in Hanau vor Gericht. Er wird beschuldigt, von 1971 bis 1973 »in Hanau und anderen Orten der Bundesrepublik Deutschland« (so die Anklage) mehr als 30 Firmen mit gefälschten Verbrennungsnachweisen und überhöhten Deponierungs-Preisen betrogen zu haben. Tausende von Tonnen gefährlicher Industrieabfälle' für deren Ablagerung Plaumann 355 000 Mark kassierte, wurden zum größten Teil gesetzwidrig auf Schutthalden und in Flußläufe, mitunter einfach in den nächsten Gully geschüttet.
Was in hessischer Heimaterde und auf Müll-Kippen benachbarter Bundesländer versickerte, vorwiegend Lösungsmittel wie Aceton, Toluol und Benzol, auch chlorierte Kohlenwasserstoffe oder Salzsäure, hat -- so die Staatsanwaltschaft -- zumindest in drei Fällen zu »einer nachteiligen Veränderung der Eigenschaften des Grundwassers« geführt, was nach Paragraph 38 des Wasserhaushaltsgesetzes mit zwei Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann.
Aber schon am ersten von bislang zwölf Verhandlungstagen, an denen insgesamt vierzig Zeugen, Müll-Experten der Industrie und Mineralogen, Kriminalbeamte und Kraftfahrer. aussagen sollen, zeigte sich, daß »der größte Giftmüll-Skandal« ("Frankfurter Rundschau') nur dem Namen nach eine Affäre Plaumann war.
Es gab Dutzende von mittelständischen Fuhrunternehmern, die Hochgiftiges bei Chemiewerken eingesammelt und unerlaubt übers Land verteilt haben. Und es gab und gibt auch heute noch keine lückenlose Kontrolle, die den fahrenden Müll vom Fabriktor bis zur Lagerung überwacht.
Es fehlen die persönlich haftenden Umweltbeauftragten der Industrie. an die sich Staatsanwälte bei aufgedeckten Müll-Sünden halten können. Es fehlen weiterhin geeignete Deponien, auf denen die gefährlichen Stoffe abgelagert werden dürfen, und es fehlen nach wie vor ausreichende Strafbestimmungen, nach denen Umwelt-Frevel à la Plaumann leicht faßlich ist.
Nutznießer der Müll-Misere, bei der weder Betriebe noch Behörden so recht wissen, ob und wie man den Dreck noch los wird (Scheid: »Wen wir auch beauftragen, gleich ist hinterher die Kripo im Hause"), dürfte auch jetzt wieder Siegfried Plaumann sein. Denn die kriminellen Abfuhr-Praktiken des Hanauer Müll-Beseitigers, die 1973 sogar den Sturz eines Ministers bewirkten, waren für die Staatsanwaltschaft -bis auf drei Fälle -- gar nicht zu fassen; übrig blieben betrügerische Machenschaften. »Erst wird laut Mord geschrien«, so Plaumann-Anwalt Erich Schmidt-Leichner zu Prozeßbeginn, »und dann soll wegen falschen Parkens verurteilt werden.«
So hat Plaumann laut Anklageschrift (Mit-Verteidiger Rainer Hamm: »Das Ergebnis einer Resignation") in 34 Fällen seine Kunden angeblich betrogen. »Die Betrogenen aber«, beschreibt Hamm die groteske Situation, »erfahren erst in der Hauptverhandlung, daß sie betrogen worden sind.« Kaum einer der Müll-Männer aus der Industrie hat je danach gefragt, wie Plaumann den schädlichen Abfall vernichtet. Alle waren froh, wenn der Unrat erst mal vom Hof war. Hessens Umweltminister Willi Görlach: »Die haben sich gern betrügen lassen.«
Selbst Staatsanwalt Gerhard Andres geht inzwischen davon aus, »daß eine ganze Anzahl der Betrugsvorwürfe vom Tisch ist«. Und auch die Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz werden kaum nachzuweisen sein. Andres: »Da hinken die Gutachten ganz erheblich.«
Experten der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Koblenz wollen mit Hilfe sandgefüllter Glaszylinder nachweisen, daß die von Plaumann abgekippten Lösungsmittel auf den Lagerstätten durchgesickert sind -- eine Methode, die kaum geeignet scheint, herauszufinden, ob »das Grundwasser in seiner chemischen Beschaffenheit nachteilig verändert« worden ist: Der Zylinder-Sand stammte nicht vom Deponie-Gelände.
Ein zweites Gutachten des Wiesbadener Fresenius-Instituts über die »Gefahr einer Grundwasserschädigung durch unkontrollierte Ablagerung von Industrieabfällen« belastet mehr die Industrie als Plaumann. Die hessischen Chemiker wiesen beispielsweise nach, daß die Frankfurter Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft Otavi Produktionsrückstände gegenüber Plaumann als harmlose salzsaure Abwässer ausgab, obwohl sich später bei der Analyse ein beträchtlicher Gehalt an Blei, Arsen, Antimon und Thallium fand. Rechtsanwalt Hamm: »Da sind die angeblich Betrogenen zu Betrügern geworden.«
So dürfte Transportunternehmer Plaumann in den meisten Fällen straffrei ausgehen, weil »die bestehenden Strafbestimmungen unzureichend sind«, wie Werner Scharf, der Leiter des hessischen Landeskriminalamtes, kritisiert. Scharf: »Die den wichtigsten Strafvorschriften zugrunde liegenden konkreten Gefährdungstatbestände können eben in den seltensten Fällen nachgewiesen werden.«
Noch in dieser Legislaturperiode, so kündigte Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel jetzt an. werde die Bundesregierung das Abfallbeseitigungsgesetz so verschärfen, daß bereits das illegale Ablagern von Sonderabfällen unter Strafe steht -- auch wenn eine konkrete Gefährdung nicht nachgewiesen ist.