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GEHÄLTERAFFÄRE Einkommen erhöht

Von Felix Kurz
aus DER SPIEGEL 50/1997

Möglicherweise hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt in der Gehälteraffäre um den früheren sachsen-anhaltinischen Ministerpräsidenten Werner Münch (CDU) und drei seiner damaligen Kabinettsmitglieder Auswirkungen auf das Abgeordnetenrecht in Bund und Ländern.

Von den Politikern hatte die rot-grüne Landesregierung über 800 000 Mark an gezahlten Gehältern zurückverlangt. Der Landesrechnungshof war 1993 zu dem Ergebnis gekommen, daß die vier Politiker ihre Amtsgehälter durch falsche Angaben über ihre früheren Bezüge in die Höhe getrieben hätten. Der Vorwurf: Zahlreiche steuerfreie Kostenpauschalen und Tagegelder, die sie im Rahmen ihrer einstigen Abgeordnetentätigkeiten erhalten hatten, seien ungerechtfertigt als Einkünfte deklariert worden.

Der 3. Senat des OVG schloß sich aber am vergangenen Mittwoch weitgehend der Argumentation von Münch und Co. an und akzeptierte bis auf zwei Ausnahmen, daß die Pauschalen den Abgeordneteneinkommen zuzurechnen seien. Bislang galten die diversen Unkostenpauschalen nicht als Einkommensbestandteil. Sie begründeten deshalb auch keinen Pensionsanspruch. Als zu versteuerndes und pensionsberechtigtes Einkommen eines Parlamentariers wurden lediglich die Abgeordnetendiäten anerkannt.

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