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MÜNZEN Einmalige Sache

Ob Nachprägungen in einer staatlichen Münzstätte strafbare Fälschungen sind, ob echte Münzen gleichwohl falsch sein können -- darüber hat erstmals ein Gericht zu befinden.
aus DER SPIEGEL 41/1976

Nehmen Sie sich, was Sie brauchen«, sprach der Karlsruher Verwallungsdirektor Willy Ott seinem Stellvertreter Stefan Heiling zu. Und Regierungsamtmann Heiling ermunterte den Facharbeiter Klaus Fetzner zum Zugriff im Tresorraum, »bevor das Zeug verwalzt wird«. Das Zeug: gültige Geldstücke.

Was nicht mehr vorrätig oder extra gewünscht war, wurde von Fetzner auf Geheiß von Heiling angefertigt, als ob es sich um Büroklammern handeln würde. Da wurde gewalzt, gestanzt, gestempelt, gewendet und gerändelt, bis aus Ronden -- Silber-, Kupfer- oder Legierungs-Rundlingen -- seltene Kursmünzen für die eigene Tasche wurden.

Als derart bequemer Selbstbedienungsladen galt einigen Angestellten jahrelang die staatliche Münze in Karlsruhe (Kennbuchstabe G), neben München (D), Stuttgart (F) und Hamburg (J) eine der vier deutschen Prägeanstalten. Im Auftrag des Bundesfinanzministeriums werden dort für die Bundesbank Pfennig- und Markstücke geprägt.

Ein gehöriges Ausmaß von Sorglosigkeit und privater Münzhoheit, von Inkompetenz und Insubordination, das fehlen von Sicherheitsvorkehrungen und amtlichen Kontrollen wurden erkennbar, als in der letzten Woche vor dem Landgericht Karlsruhe ein Strafprozeß begann, dem juristischer Seltenheitswert zukommt.

Wegen des Verdachts der Geldfälschung muß sich vor einer Großen Strafkammer der ehemalige Maschinenbauingenieur Willy Ott, 61, verantworten, von 1961 bis zu seiner Suspendierung im Frühsommer 1975 Leiter der Karlsruher Münzstätte.

Ebenfalls wegen Geldfälschung und zusätzlich wegen Betrugs angeklagt ist der frühere slowakische Aushilfslehrer und spätere Koch bei der US-Army Stefan Heiling, 61, der seit 1948 vom ungelernten Münzarbeiter zum beamteten Vizechef avancierte.

Gleichfalls Geldfälschung und Betrug werden dem gelernten Zimmermann Klaus Fetzner, 40, vorgeworfen, der in Karlsruhe seit 1957 Münzen und Medaillen prägte. Fetzner ("Ich habe keine Ahnung über den Wert von Münzen") wurde fristlos entlassen.

Die drei G-men hatten jahrelang gültige Umlaufmünzen nachgeprägt, die -- weil im Ursprungsjahr nur in geringer Menge oder spezieller Konsistenz produziert -- als Sammlerstücke besonders begehrt waren: etwa das 50-Pfennig-Stück von 1950 mit der Umschrift »Bank deutscher Länder« oder das Zwei-Pfennig-Stück von 1967 mit Eisenkern.

Vize Heiling verscherbelte, nach eigenem Geständnis, an Münzensammler Nachprägungen für rund 25 000 Mark. Vorarbeiter Fetzner kassierte mindestens 15 000 Mark, um seinen Hausbau voranzutreiben, Ott versuchte sieh das Wohlwollen von Vorgesetzten durch eigens geprägte Spezialitäten zu erhalten.

Die eigenmächtigen Geldmacher, deren Treiben erst durch die Wachsamkeit eines Münzsammlers -- der sich mit frischer Farbe und Häufigkeit einer ursprünglich limitierten Rarität nicht abfinden mochte aufgedeckt wurde. stellten zuerst die Karlsruher Staatsanwaltschaft und danach die Strafkammer vor eine heikle Aufgabe.

Angeklagt sind die drei von der Geldstelle wegen Falschmünzerei -- nur haben sie kein Geld »nachgemacht«, wie das der Strafgesetzbuch-Paragraph 146 unterstellt und mit Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren bedroht. Sie haben auch im gewöhnlichen Sinne des Wortes nichts »verfälscht« -- im Gegenteil, sie haben richtige Münzen richtig hergestellt.

Nach dem StGB-Kommentar des Heidelberger Rechtsprofessors Karl Lackner ist das »Nachmachen« begrenzt auf »das Herstellen scheinbaren Geldes, das geeignet ist, im gewöhnlichen Verkehr den Arglosen zu täuschen« -- was mit echten Münzen schlechterdings weder beabsichtigt noch möglich sein kann.

Freilich fertigten die Karlsruher die richtigen Münzen ohne Auftrag des Finanzministeriums für private Zwecke -- für die Anklage eine »illegale Nachprägung«. Die Staatsanwaltschaft ("Das nachgemachte Geld ist Falschgeld") meint, es sei unerheblich, ob die Münzen mit nachgefertigten Prägewerkzeugen« außerhalb der staatlichen Münzstätte und von Laien angefertigt würden oder aber von Münz-Beamten mit echten Stempeln -- nur ist diese Gleichsetzung bislang durch Strafgesetzbuch oder Rechtsprechung noch nicht präzisiert.

Und haben die drei Münzenmacher ihre Stücke, wie es StGB-Paragraph 146 umschreibt, überhaupt »in Verkehr gebracht«? Zumindest nicht in den von der Bundesbank gesteuerten Geldumlauf -- niemand, weder das Münzstätten-Management noch die Erwerber, gab die ja weit über dem Kurswert rangierenden Sammler-Silberlinge und Kupfer-Raritäten aus, um etwas zu kaufen; die Münzen verschwanden ein für allemal aus dem Zahlungsverkehr.

Heiling und Fetzner sind auch wegen Betrugs angeklagt -- aber niemand fühlt sich betrogen. Offenbar gab es nur Gewinner, nämlich die beiden Verkäufer in der Münze ebenso wie die Sammler. Betroffen wäre allenfalls das Bundesfinanzministerium, das hinwiederum schwerlich betrogen worden ist: Denn für jeden nachgeprägten neuen Münzensatz wurde der Nominalwert in gebrauchtem Geld anderer Jahrgänge eingezahlt, Fünfziger für Fünfziger; die Summe von Münzengewicht und kursierender Geldmenge stimmte immer. Der im Finanzministerium für Präge-Auf träge zuständige Regierungsdirektor Walter Haak, der sich selber mit Karlsruher Münzen versehen ließ, bezeugte denn auch: »Offiziell ist kein Schaden entstanden.«

Die Sammler schließlich, die sich der Karlsruher Prägeanstalt gern als »Wunderquelle« (so der Gerichtsvorsitzende) bedienten, fühlen sich auch nicht geschädigt -- sie glauben, keine Fälschungen erworben zu haben, sondern echte Stücke (die ohne Genehmigung geprägt wurden).

Für die Besitzer solcher Raritäten gilt bis heute, was Bundesbankdirektor Werner Lucht dem SPIEGEL (5/1975) erklärte, als die Karlsruher Pfennig-Pfründe aufgeflogen war: »Es ist doch »ne einmalige Sache, daß eine staatliche Münze fälscht« -- und schon zeichnet sich ab, daß das Urteil im Karlsruher Prozeß, wie immer es ausfällt, sogar wertsteigernd wirken wird.

Als Zeuge sagte der an der Aufdeckung beteiligte Münzensammler Erich Paproth aus Herborn aus, daß zwar wegen der akuten Gefahr der Einziebung aller Karlsruher Nachprägungen zur Zeit »keine Angebote« vorlägen, denn »alles wartet den Ausgang des Verfahrens ab«; später aber würden beispielsweise die prozeßträchtigen Pfennigmünzen »das Fünffache des normalen Werts« erreichen -- bis zu 10 000 Mark je Stück.

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