Zur Ausgabe
Artikel 50 / 74

Briefe

EINST WIRD KOMMEN DER TAG
aus DER SPIEGEL 28/1962

EINST WIRD KOMMEN DER TAG

Ihre Geschichte über die neudeutschen Handelsgebräuche, mit deren Hilfe gutgläubigen Bürgern Schreibmaschinen angedreht werden, für die sie keinerlei Verwendung haben, läßt Fürchterliches für den Tag vermuten, an dem auch der Bedarf an Gartenzwergen oder Wellensittichen gedeckt sein wird und das Schreibmaschinen-Beispiel in diesen Branchen Nachahmer findet. Hoffentlich gelingt es mir dann, einem der geschäftstüchtigen Herren - die nun natürlich ihre Vertreter strafverfolgen lassen - einen Papagei als Diktiergerät zu verkaufen.

Berlin OSKAR RICHERT

Das von Ihnen zitierte Inserat war von einem Organisationsleiter meiner Firma

(ohne Kenntnis der Geschäftsleitung)

aufgegeben worden. Meine Firma hat erst nach Erscheinen des Inserates von dessen Inhalt Kenntnis erlangt und sofort alles getan, damit ein derartiges Inserat nicht mehr veröffentlicht werden konnte. Auch soweit von Vertretern Kundenadressen bei den Verkaufsgesprächen in Aussicht gestellt worden waren, erfolgte dies ohne Wissen der Firma. Nachdem die Firma Osswald & Co. davon erfahren hatte, hat sie sofort die betreffenden Vertreter entlassen. Sie hat daraufhin, im Hinblick auf die Entwicklung der von Ihnen geschilderten Vertriebsmethoden, bereits im Frühjahr 1960 den gesamten Vertrieb von Schreibmaschinen über Vertreter eingestellt.

Soweit Sie ein gegen mich anhängiges Verfahren erwähnen, sind Ihre Informationen unvollständig. In diesem Verfahren wurde ich bereits vor Erscheinen Ihres Artikels auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen, während der Organisationsleiter, der das betreffende Inserat aufgegeben und die Kundenadressen in Aussicht gestellt hatte, verurteilt worden ist.

Frankfurt WOLFGANG BRAUER

Geschäftsführender Gesellschafter

der Firma Osswald & Co

Zur Ausgabe
Artikel 50 / 74
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten