ENDSPURT.
Die Münchner Landtagswahl am 20. November bescherte Bayern den letzten massiven Beamten-Ansturm auf das Parlament. Nach jahrelangen Auseinandersetzungen und einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts ("Ein Bundesbeamter kann nicht gleichzeitig dem Bundestag, ein Landesbeamter nicht dem Landtag und ein Gemeindebeamter nicht dem Rat einer Gemeinde angehören") hatte der Münchner Landtag zwar im Mai 1966 per Gesetz die Unvereinbarkeit von Abgeordnetenmandat und Beamtentätigkeit verkündet, doch gleichzeitig festgelegt, diese Bestimmung gelte erst für die übernächste Legislaturperiode (vom 1. November 1970 an). In der jetzt abgelaufenen Amtszeit befanden sich unter den 204 bayrischen Volksvertretern 72 Angehörige des öffentlichen Dienstes, seit dem 20. November sind es 105: darunter 19 Landräte, 18 Bürgermeister und 19 Lehrer.