ENTSCHEIDUNGEN
Eine Überschreitung der Geschwindigkeit, die durch Radar festgestellt wurde, ist in der Regel erst dann als Entscheidungsgrundlage für eine Verurteilung anzuerkennen, wenn zusätzliche Feststellungen darüber getroffen worden sind, daß das Gerät vor seinem Einsatz überprüft, in Ordnung befunden und entsprechend der Gebrauchsanweisung bedient wurde (Oberlandesgericht Oldenburg).
Der Fahrzeugführer muß den Zustand der Reifen eines Kraftwagens regelmäßig auch dann selbst überprüfen, wenn der Halter des Wagens ihm die Versicherung gegeben hat, das Fahrzeug sei »in Ordnung«. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Halter mitfährt und in näheren persönlichen Beziehungen zum Fahrer steht (Bundesgerichtshof).
Wer ein Fahrrad ohne die Absicht rechtswidriger Zueignung unbefugt in Gebrauch genommen hat, begeht keine Unterschlagung, wenn er das Fahrrad wieder abstellt, weil es unterwegs durch einen Schaden unverwendbar geworden ist (Oberlandesgericht Celle).
Muß eine Reihe hintereinander fahrender Fahrzeuge vorübergehend anhalten, so darf die rechte Tür eines dieser Fahrzeuge zum Aussteigen selbst ganz geringfügig nur nach sorgfältiger Beobachtung der rückwärtigen Verkehrslage geöffnet werden, wenn in dem Zwischenraum zwischen haltender Kolonne und rechtem Fahrbahnrand sich noch geschickte Radfahrer vorwärts bewegen können. (Oberlandesgericht Celle).