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ENTSCHEIDUNGEN

aus DER SPIEGEL 14/1961

Wer sich aus einer Grundstückseinfahrt heraus in eine Einbahnstraße einordnet, braucht ebenso wie der aus einer Seitenstraße Einbiegende in aller Regel mit Fahrzeugverkehr aus verbotener Richtung nicht zu rechnen (Oberlandesgericht Köln).

Bei fehlender Angabe einer hochgradigen Blutalkoholkonzentration (eines Fußgängers) bedarf es der eingehenden Feststellungen näherer Umstände, die darauf schließen lassen, daß sich der angetrunkene Fußgänger nicht sicher im Verkehr bewegen konnte (Kammergericht Berlin).

Wer einem rassisch Verfolgten bei der illegalen Überschreitung der Grenze Hilfe geleistet hat und deswegen bestraft worden ist, ist selbst aus Gründen der Rasse Verfolgter im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (Kammergericht Berlin).

Ein Staatsbürger kann eine sofortige Bearbeitung seines Anliegens von den Behörden im allgemeinen nicht erwarten; er hat nur Anspruch auf Bearbeitung und Entscheidung in angemessener Frist. Es ist gar nicht anders möglich, als daß Sachen, deren Erledigung ein genaueres Studium erfordert, beiseite gelegt und erst in Angriff genommen werden, wenn die einfachen laufenden Sachen erledigt sind. Verzögerungen ... um mehrere Wochen können ... nur bei Hinzutreten besonderer Umstände als schuldhafte Amtspflichtverletzung gewertet werden ... (Oberlandesgericht Celle).

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