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RECHT ENTSCHEIDUNGEN

aus DER SPIEGEL 40/1967

Einem schwer Zuckerkranken muß grundsätzlich die Fahrerlaubnis entzogen werden (Oberverwaltungsgericht Berlin; Aktenzeichen: 1 M 25/66).

Tankstellenunternehmer dürfen während der Ladenschlußzeiten und an Sonn- und Feiertagen keine Kraftfahrzeuge waschen (Bayerisches Oberlandesgericht; Aktenzeichen: 4a St 12/67).

Einer Grundstückseigentümerin kann unter Strafandrohung das Füttern wilder Tauben auf ihrem Anwesen verboten werden, wenn sich die Tiere ständig auf dem Nachbargrundstück niederlassen und es verschmutzen (Oberlandesgericht Nürnberg; Aktenzeichen: 3 U 14/66).

Ein Homosexueller, der nach medikamentöser Behandlung als Dirne arbeitet, ist auch dann wegen gewerbsmäßiger Unzucht zu bestrafen, wenn seine Partner sein wirkliches Geschlecht nicht erkannt haben (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: 2 StR 51/67).

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