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ENTSCHEIDUNGEN

aus DER SPIEGEL 47/1965

Ein Testament ist auch dann gültig, wenn es nur als Durchschlag der eigenhändig geschriebenen und unterzeichneten Originalurkunde erhalten ist (Bayrisches Oberstes Landesgericht; Aktenzeichen: 1 b Z 3/65).

Eine Aufstückelung des Erholungsurlaubs in Stundenraten ist unzulässig, denn damit würde der Zweck des Urlaubs, die Erholung, verfehlt (Bundesarbeitsgericht; Aktenzeichen: 5 AZR 380/64).

Sobald ein Arbeitnehmer hauptberuflich für einen Konkurrenzbetrieb arbeitet, hat er gegenüber seinem früheren Arbeitgeber keinen Anspruch auf Ruhegehalt mehr (Bundesarbeitsgericht; Aktenzeichen: 3 AZR 61/64).

Will ein Autofahrer auf einer Großstadtstraße parken, auf der keine Kraftfahrzeuge abgestellt sind, so muß er besonders sorgfältig nach Parkverbotsschildern Ausschau halten (Oberlandesgericht Hamm; Aktenzeichen: 2 Ss 1114/64).

Mannequins sind Angestellte, nicht Arbeiterinnen. Beiträge zur Sozialversicherung brauchen sie daher nur zu zahlen, wenn ihr Einkommen unter der im Gesetz festgelegten Grenze (1800 Mark monatlich) liegt (Bayrisches Landessozialgericht; Aktenzeichen: L 4/KR 58/60).

Ein Omnibusfahrer, der nach seiner Unfallbeteiligung ahnungslos weiterfährt und erst zwei Stunden später wieder an dem Unfallort vorbeikommt und nun merkt, daß er den Unfall verursacht haben könnte, muß anhalten und die Polizei benachrichtigen, sonst begeht er Unfallflucht (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: 4 StR 353/65).

Einem Exhibitionisten fehlt in der Regel das von jedem Kraftfahrer zu fordernde Verantwortungsgefühl gegenüber der Allgemeinheit; deshalb darf ihm auch keine Fahrerlaubnis belassen werden (Oberverwaltungsgericht Münster; Aktenzeichen; VIII A 1625/64).

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