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RECHT ENTSCHEIDUNGEN

aus DER SPIEGEL 16/1968

Wer einen »Alleinauftrag« für einen Makler unterzeichnet, ist nicht verpflichtet, Provision auch für die durch seine eigenen Bemühungen zustande gekommenen Verträge zu zahlen (Oberlandesgericht Celle; Aktenzeichen: 13 U 226/66).

Häufiges und beharrliches Parken an verbotener Stelle kann als Nachweis dafür genügen, daß der Autofahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist; ihm kann daher der Führerschein entzogen werden (Hessischer Verwaltungsgerichtshof; Aktenzeichen: II OE 27/67).

Verweigert ein »Zeuge Jehovas« die Genehmigung zum lebensrettenden Blutaustausch seines Kindes, so kann das Vormundschaftsgericht einen Pfleger bestellen, der die Gewissensentscheidung des Vaters korrigiert und die Heilbehandlung des Kindes genehmigt (Oberlandesgericht Hamm; Aktenzeichen: 3 Ss 1150/67).

Einem Wohnrauminhaber kann wegen besonders starken Straßenlärms ein Ausgleichsanspruch gegen den Staat zustehen, wenn bei weiterer Nutzung der Wohnräume Gesundheitsstörungen zu erwarten sind, ein Ausweichen auf straßenabgewandte Räume unmöglich ist und zur Herabsetzung der Lärmbehinderung unverhältnismäßig hohe Aufwendungen nötig wären (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: V ZR 11/67).

Ein Versicherter handelt grob fahrlässig, wenn er wertvolle Gepäckstücke über Nacht in seinem ordnungsgemäß verschlossenen, auf einem nicht bewachten Platz abgestellten Kraftfahrzeug sichtbar zurückläßt (Oberlandesgericht Frankfurt; Aktenzeichen: 11 U 47/67).

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