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ENTSCHEIDUNGEN

aus DER SPIEGEL 46/1966

Der im dritten Stock wohnende Mieter muß sich mit dem Einwurf seiner Post in den Hausbriefkasten zufriedengeben. Er kann nicht Zustellung an seine Wohnungstür verlangen (Verwaltungsgericht Berlin; Aktenzeichen: III A 106/ 65).

Auch beim Garagenbau muß der vorgeschriebene Grenzabstand eingehalten werden. Direkt an die Grenze darf eine Garage gegen den Willen des Nachbarn nur dann gebaut werden, wenn auf dem Grundstück kein anderer Platz vorhanden ist (Bundesverwaltungsgericht; Aktenzeichen: IV C 3/65).

Dem wegen Ehebruchs geschiedenen Ehepartner ist die Heirat mit dem »Scheidungsgrund« zu verbieten, wenn der Geschiedene seine Unterhaltspflicht gegenüber der früheren Frau und seinen Kindern gröblich verletzt (Oberlandesgericht Celle; Aktenzeichen: 5 Wx 20/65).

Ein Diebstahlsverlust rechtfertigt nur dann eine Steuerermäßigung, wenn der geschädigte Steuerpflichtige den Diebstahl nicht abwenden konnte und sein Einkommen belasten mußte, um den Schaden auszugleichen (Finanzgericht Hannover; Aktenzeichen: IV 113/64).

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