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ENTSCHEIDUNGEN

aus DER SPIEGEL 43/1966

Ein Schauspieler kann sich vom Wehrdienst nicht mit der Begründung zurückstellen lassen, während der Soldatenzeit könnten seine künstlerischen Fähigkeiten verkümmern (Bundesverwaltungsgericht; Aktenzeichen: VII C 137/65).

Schließt ein Vertreter mit einem offensichtlich unerfahrenen 21jährigen einen Kaufvertrag über eine Trockenreinigungsanlage für 41 000 DM, obwohl er erkennt, daß seinem Vertragspartner die Mittel für die Erfüllung des Vertrags fehlen, dann ist das Geschäft sittenwidrig und nichtig, wenn es dem Vertreter nur darauf ankam, Ansprüche wegen Nichterfüllung des Vertrags gegen den jungen Käufer entstehen zu lassen (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: VIII ZR 225/65).

Fordert ein Verkäufer einen überhöhten Preis, so kann das Betrug sein. wenn der Wert der Ware listen- oder taxmäßig festgelegt ist und der Käufer nach den Marktgepflogenheiten davon ausgehen darf, ihm werde nur dieser Preis berechnet werden (Oberlandesgericht Stuttgart; Aktenzeichen: 1 Ss 638/65).

Der wegen erwiesener Unschuld oder mangels begründeten Tatverdachts Freigesprochene kann von der Staatskasse auch die Erstattung seines Verdienstausfalls verlangen (Landgericht Bielefeld; Aktenzeichen: 7 Qs 506/65).

Die Umstufung von Bauland in Gartenland ist ein enteignungsgleicher Eingriff, für den der Betroffene entschädigt werden muß (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: III ZR 159/65).

Der Bürger hat einen Rechtsanspruch darauf, daß in behördlichen Briefer sein Name richtig geschrieben wird zum Beispiel nicht mit »oe« statt mit »ö,« (Verwaltungsgericht - Frankfurt Aktenzeichen: VI/2-750/65).

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