RECHT ENTSCHEIDUNGEN
Schwere eigene Verletzungen eines zur Unfallzeit angetrunkenen Kraftfahrers können eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen (Oberlandesgericht Köln; Aktenzeichen: Ss 430/65).
Die Verurteilung eines Sittlichkeitsverbrechers als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher zu Zuchthaus und anschließender Sicherungsverwahrung ist auch dann zulässig, wenn der Täter sich jeweils nur unter Alkoholeinfluß strafbar gemacht hat (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: 5 StR 533/65).
Für Meineid in einem Scheidungs- oder Kindschaftsprozeß dürfen schärfere Strafen als üblich mit der Begründung verhängt werden, daß bei diesen Verfahren falsche Aussagen - besonders häufig seien (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: 2 StR 23/66).
Auch die Stiefmutter macht sich wegen schwerer Kuppelei strafbar, wenn sie duldet, daß die 15jährige, Stieftochter in der ehelichen Wohnung mit ihrem 21jährigen Freund übernachtet (Kammergericht Berlin, Aktenzeichen: I Ss 219/65).