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ZIMMERMANN Erheblicher Tatverdacht

aus DER SPIEGEL 47/1965

Bundestagspräsident Eugen Gerstenmaier forderte letzte Woche die Akten eines Prozesses an, der viereinhalb Jahre zurückliegt. Gerstenmaier will prüfen, ob ein Mann, der zweimal unter der Anklage des Meineids vor Gericht stand, neben ihm im Vize-Sessel des Bundestages präsidieren kann oder nicht.

Zwölf Jahre hatte Richard Jaeger für die CSU als einer der vier Stellvertreter des Parlamentspräsidenten amtiert. Im Oktober wurde er Justizminister im zweiten Kabinett Erhard.

Als neuen Vize nominierte die CSU - Landesgruppe in Bonn am letzten Montag den Abgeordneten Friedrich Zimmermann, 40, mit der knappen Mehrheit von 19 Stimmen gegen 17 für die CSU -Abgeordnete Maria Probst bei drei Enthaltungen.

Die Stellvertreter-Wahl durch den Bundestag war für den übernächsten Tag angesetzt. Doch an dem dazwischen liegenden Dienstag wies der SPD-Abgeordnete Friedrich Schäfer den Ältestenrat auf zwei Prozesse hin, in denen sich Ex-Staatsanwalt und Regierungsrat a. D. Zimmermann, MdB seit 1957, zu verantworten hatte:

- Am 28. Juni 1960 verurteilte ihn die Fünfte Große Strafkammer des Landgerichts München I wegen eines Vergehens des fahrlässigen Falscheides zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten;

- am 28. April 1961 wurde er in einer vom Bundesgerichtshof angeordneten neuen Verhandlung von der Anklage des doppelten Meineids zwar freigesprochen, aber nur aus Mangel an Beweisen und mit dem Urteils-Ergebnis: »Es kann keine Rede davon sein, daß die Unschuld des Angeklagten erwiesen wäre.«

Zimmermann, Jurist und einst Referent des bayrischen Justizministers Josef Müller ("Ochsensepp"), später CSU-Generalsekretär und Strauß -Freund, hatte 1959 als Zeuge im Prozeß gegen den Bayernparteiler Joseph Baumgartner ausgesagt, der angeklagt war, vor einem Landtags-Untersuchungsausschuß in Sachen Spielbanken einen Meineid geleistet zu haben.

Sein »So wahr mir Gott helfe« in der Aussage gegen Baumgartner brachte ein Jahr später auch den Zeugen Zimmermann selbst auf die Anklagebank der Meineidigen. Die falsche Zeugenbekundung gegen den Parteigegner motivierte er mit Erinnerungsstörungen und dem medizinischen Befund: »Die Überfunktion meiner Schilddrüse ist ein wesentlicher Grund für meine Motorik und mein Temperament.«

Als Zeuge bekundete der damalige Verteidigungsminister Strauß vehement die Wahrheitsliebe seines Generalsekretärs.

Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre Zuchthaus, lebenslängliche Eidesunfähigkeit und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte für drei Jahre. Doch das Gericht fand Zimmermann nur des fahrlässigen Falscheides schuldig: vier Monate Gefängnis.

Im zweiten Verfahren, das der Bundesgerichtshof angeordnet hatte, hielt das Gericht 1961 dem Zimmermann für seine »objektiv falschen Zeugenaussagen« den »latenten Krankheitszustand« und eine »hierdurch verminderte geistige Leistungsfähigkeit« zugute. Urteil: Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Unter den Aktenzeichen 15 KLs 2/60 V 104/61 bescheinigte die Strafkammer dem CSU-Funktionär allerdings ausdrücklich: »Es kann keine Rede davon sein, daß die Unschuld des Angeklagten erwiesen wäre ... Der Angeklagte hat als Zeuge ... gewagt und gefährlich geantwortet. Er hat mit dem Feuer gespielt.«

»Angesichts des weiter bestehenden erheblichen Tatverdachts« mußte der Freigesprochene seine Verteidigungskosten selbst tragen.

Den Freispruch kommentierte in der »Süddeutschen Zeitung« Ernst Müller -Meiningen jun.: »fiat fortuna!«

Noch am Wochenende bestand Zimmermann auf seine Wahl auf die Präsidentenempore. Doch außer Gerstenmaier will in dieser Woche nun auch die CSU-Landesgruppe noch einmal prüfen, ob der mit Mehrheit vorgeschlagene Parteifreund vizewürdig ist oder nicht. Als Stellvertreter wäre er bei Abwesenheit des Bundestagspräsidenten berechtigt, Bundeskanzler und Ministern den Eid auf das Grundgesetz abzunehmen.

Hausherr Gerstenmaier hat die Wahl für zwei Wochen aufgeschoben, um die Prozeßakten des Kandidaten zu studieren.

Kandidat Zimmermann

Gefährlich geantwortet

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