SICHERUNGSGRUPPE Erinnerung an Tunis
Die Leiche lag am Strand des Mittelmeers, und ein jüdischer Arzt glaubte den Toten identifizieren zu können: Dies seien, so sagte der Mediziner, die sterblichen Überreste des SS -Hauptsturmführers Theo Saevecke von der SD-Einsatzgruppe Tunesien. Zu dessen Obliegenheiten hatte es gehört, über das jüdische Komitee Zwangsarbeiter für die Deutschen zu rekrutieren.
Der Leichenfund datiert aus dem Jahre 1943. Jetzt, zwanzig Jahre später, wurde offenbar, daß der Arzt sich geirrt hatte. Theo Saevecke lebt. Aus dem SD-Mann in Tunis war ein SG-Mann in Bad Godesberg geworden: der Regierungskriminalrat Theo Saevecke, Spezialist für Hoch- und Landesverrat bei der Sicherungsgruppe (SG) Bonn des Bundeskriminalamts, der als »leitender Beamter« die Überrollung der SPIEGEL -Redaktion in der Nacht vom 26. zum 27. Oktober letzten Jahres kriminaltechnisch organisiert hat.
Saeveckes Chef aus tunesischen Zeiten, der spätere SS-Standartenführer Rauff, hat es nicht so gut getroffen: Die deutsche Justiz versucht seiner habhaft zu werden - er lebt in Chile -, um ihn wegen seiner Beteiligung an Judenmorden in Vergasungswagen vor Gericht stellen zu können (SPIEGEL 4/1963).
»Mit den Verbrechen, die dem früheren SS-Standartenführer Rauff vor allem wegen seiner Tätigkeit in Polen und Rußland bis 1942 vorgeworfen werden, kann Saevecke nicht in Verbindung gebracht werden«, beteuert das Bundesinnenministerium, »weil er Rauff erst viel später in Tunesien unterstellt worden ist.«
Dagegen der Franzose Jacques Sabille in seinem Buch »Die Juden in Tunesien": »Das Komitee (zur Rekrutierung jüdischer Arbeitskräfte in Tunesien) hatte mit zwei SS-Offizieren, dem Hauptsturmführer Saevecke und dem Hauptsturmführer Pohl, zu tun, die von Rauff dazu bestimmt waren, ihn bei den Verhandlungen mit den Juden zu vertreten.
Diese beiden Nazis - der eine verschlagen, herrisch, launenhaft, der andere schweigsam und brutal - erschienen zweimal täglich im Büro des Komitees, um diesem die Befehle zu übergeben und deren Ausführung zu überwachen.«
Gleichwohl: Nach Meinung des Innenministeriums, in dessen Zuständigkeit die Sicherungsgruppe gehört, war Saevecke sowohl als SD-Mann wie als SG -Mann stets korrekt. Schon als SS -Hauptsturmführer bei der Auswahl jüdischer Zwangsarbeiter in Tunis, so verlautbarte jetzt das Bundesinnenministerium, habe er sich nach den vorliegenden Berichten keineswegs so verhalten, »daß seine Tätigkeit disziplinarrechtlich oder strafrechtlich überprüft werden müßte«. Und auch als Regierungskriminalrat bei der SPIEGEL-Aktion habe er sich nichts zuschulden kommen lassen.
Über die Rolle, die Saevecke in der SPIEGEL-Nacht bei der Festnahme des Redakteurs Conrad Ahlers in Spanien spielte, gibt es in dem amtlichen Bericht der Bundesregierung zwei Versionen. Strittig ist, ob Saevecke die Bundesanwaltschaft von den übergriffen des Verteidigungsministeriums nach Spanien, von denen er telephonisch informiert worden war, unterrichtet oder ob er die Amtsanmaßung des Franz-Josef Strauß den Bundesanwälten, in deren Auftrag er handelte, verschwiegen hat.
Nach Darstellung des Innenministeriums erörterte Saevecke den Inhalt der Telephonate, die das Verteidigungsministerium mit ihm geführt hatte, »fernmündlich mit Bundesanwalt Dr. Kuhn in Karlsruhe«.
Das Justizministerium dagegen stellte fest, Saevecke habe davon »den Bundesanwalt Dr. Kuhn nicht ... unterrichtet, insbesondere auch nicht davon, daß das Bundesverteidigungsministerium auf eigenem Wege eine Sicherstellung des Beschuldigten Ahlers in Spanien veranlassen wolle«.
Schwerer noch als dieser eklatante Widerspruch in den Aussagen eines Bundesanwalts und eines Kriminalbeamten traf der in der Öffentlichkeit erhobene Vorwurf, die nächtliche SPIEGEL-Aktion der Sicherungsgruppe habe an »Gestapo -Methoden« erinnert, den Regierungskriminalrat Saevecke, der aus eigenem Wissen über Berechtigung und Bedeutung des Vorwurfs zu urteilen vermochte.
Saevecke, einer der beiden stellvertretenden Leiter der Sicherungsgruppe, fühlt sich unschuldig. Er hatte seinen Männern vor Beginn der Aktion eingeschärft, betont korrekt vorzugehen, und einen Nachhilfeunterricht über die einschlägigen Bestimmungen der Strafprozeßordnung abhalten lassen. Später bemühte sich der gebürtige Hamburger, der vor Eintritt in den Polizeidienst jahrelang auf Segelschiffen die Weltmeere befahren hat, den inhaftierten SPIEGEL-Journalisten das ungewohnte Gefängnisleben zu erleichtern.
Den politischen Hintergründen und Komplikationen der SPIEGEL-Affäre stand der Kriminal-Fachmann Saevecke aber von Anfang an hilflos und verständnislos gegenüber. Er klagte, daß sich niemand schützend vor die Sicherungsgruppe stellen wollte, die schließlich die ganze Nacht-und-Nebel-Aktion nur auf Weisung der Karlsruher Bundesanwaltschaft veranstaltet habe und auf Agentenfang, aber nicht auf die Besetzung von Zeitungsredaktionen gedrillt sei. Schon bald erklärte er, daß er die Konsequenz ziehen und - wie vorher schon häufiger - energisch um seine Versetzung nachsuchen wolle.
Versuche des Bundeskriminalamtspräsidenten Dullien, den aufgebrachten Kriminalisten zu bewegen, doch in Bad Godesberg zu bleiben, wo er unentbehrlich sei, schlugen fehl. Saevecke berief sich auf seine Erfahrungen in der Aufklärung von Mord- und Raubsachen und bat dringlich, sich wieder diesen unpolitischen Aufgaben zuwenden zu dürfen.
Mit Anordnung vom 3. Januar 1963 wurde Saevecke zum 15. Februar nach Wiesbaden ins Bundeskriminalamt versetzt. Aber sein Name stand nun im SPIEGEL-Bericht der Bundesregierung, und einer, der in der Zeitung davon las - beim Friseur in Heidelberg -, war der Redakteur Ottmar Katz von der Münchner Illustrierten »Quick«.
Ottmar Katz war von Berufs wegen durch Nordafrika gereist und dabei auch auf das Kriegsschicksal der tunesischen Juden gestoßen, denen von der deutschen Besatzungsmacht riesige Kontributionszahlungen auferlegt worden waren.
Immer wieder stieß Katz bei seinen Recherchen auf den Namen eines SS -Hauptsturmführers Saevecke. Ein einheimischer Dolmetscher hatte über jene Zeit minuziös Tagebuch geführt und darin allerlei über Saeveckes Rolle bei der Rekrutierung jüdischer Zwangsarbeiter und der Eintreibung der Kontribution festgehalten.
Indes, dieser Saevecke, dem auch noch Geiselerschießungen in Italien vorgeworfen werden, hatte als tot gegolten, bis der SPIEGEL-Bericht den Irrtum richtigstellte.
Am 11. Februar präsentierte »Quick« -Katz dem Bundesinnenministerium 13 Fragen zum Fall Saevecke, und jetzt erst fiel dem Ministerium auf, daß der Kriminalrat dem Ministerium über seine Tunis-Zeit nur sehr pauschale Angaben gemacht hatte. Vier Tage später trat Saeveckes Versetzung nach Wiesbaden in Kraft.
In Saeveckes Erinnerung hat sich seine Tunis-Zeit vom November 1942 bis zum Mai 1943 zwar erheblich anders eingeschrieben als in das Dolmetscher-Tagebuch: »Der Mann muß mich doch entlasten.« Aber das tut der Mann aus Tunis nur sehr bedingt.
Vorsichtig begann sich das Bundesinnenministerium letzte Woche von dem Mann zu distanzieren, der die Exekutivmaßnahmen gegen den SPIEGEL organisiert hatte: »Eine abschließende Prüfung der gegen Saevecke erhobenen Vorwürfe war in der kurzen Zeit ... nicht möglich.«