Zur Ausgabe
Artikel 80 / 83

Briefe

Fall Mausbach
aus DER SPIEGEL 21/1971

Fall Mausbach

(Nr. 18/1971, Ärzte)

Die Delegiertenversammlung der Assistenten der Medizinischen Fakultät Göttingen nimmt den Ausschluß von Herrn Dr. Mausbach aus der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zum Anlaß, folgende Stellungnahme abzugeben: 1. Die von Dr. Mausbach in der Fernsehsendung »Halbgott in Weiß« angesprochenen Probleme bedürfen dringend einer sachlichen Diskussion sowohl in medizinischen Gremien wie auch in der Öffentlichkeit. Es ist bezeichnend, daß anstelle einer kritischen Auseinandersetzung mit diesen Problemen sich nur eine Diskussion über den »Fall Mausbach« entwickelt hat. 2. Es ist unerträglich, daß ein Assistent, der seine freie Meinung äußert, mit einer Bedrohung seiner beruflichen Existenz rechnen muß.

Göttingen

DIE DELEGIERTENVERSAMMLUNG der Assistentenvereinigung der Medizinischen Fakultät

Nun wollen wir doch mal den Gaul ein ganz klein wenig umschirren: Es sei einmal kein Arzt, der seinen etablierten Mitdöktern die Maske der verlogenen Wohlanständigkeit schonungslos vom Gesicht gerissen hätte -- nein: es sei ein Journalist gewesen, ein Zeitungsschreiber, meinetwegen namens Moosbach. Der hat nun also von des Kongresses Rampe und über die Ätherwellen verkündet, daß seine Journalisten-Kollegen zur Mehrzahl käufliche Subjekte seien, für Geld, Spesen und Avancement seien sie bereit, einen jeden krummen Nagel gerade und jedwedes Lumpetierle zur Ehrenjungfer umzustilisieren; deren Regimentsfahne das Zeilenhonorar sei und die Wahrheit eine Metze; die aus jedem Mücklein einen Elefanten machten und gegen dies schröckliche Tier dann mit Mut und Aplomb zu Felde zogen. Drei Dinge sind wohl klar: 1. Aus dem Journalistenverband wäre jener Wahrheitssucher draußen, und mit Schwung. Und 2. in keiner Redaktion wäre hinfort für ihn ein Plätzlein offen, und 3. ob er klagt oder nicht -- völlig wurscht -- Beispiele soll er bringen.

Lörrach (Bad.-Württ.) Dr. W. BURDE

Es ist außerordentlich beschämend für jeden Chirurgen, zu lesen, daß der Kollege Dr. Hans Mausbach, Assistenzarzt, aus der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie in »geheimer« Abstimmung ausgeschlossen wurde.

Würzburg Dr. RICHARD HUMMER

Alles in allem, der Fall Mausbach zeigt wieder einmal, wie es in der Bundesrepublik mit der Verwirklichung des Grundgesetzes steht. Wie heißt es doch so schön im Artikel 5? »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.

Hamburg M. BLUM-SCHLÖRMANN

Ist Herr Mausbach nur ein gestürzter Engel aus dem Himmel der »Halbgöttter« oder ist er auch noch Arzt? Die Approbation hat man ihm meines Wissens nicht entzogen. Also soll Herr Mausbach in dem von ihm erlangten Beruf arbeiten und nicht als stempelnde Skandalnudel durch den Blätterwald rauschen und um Mitleid betteln. Ärztemangel gibt es nicht nur an den großen Kliniken. Es gibt ihn in weit größe. rem Maße in der freien Praxis, vor allem auf dem Lande, wo wir laut Statistik dabei sind, infolge Überalterung zu sterben, ohne einen Nachfolger zu hinterlassen.

Deuz (Nrdrh.-Westf.) Dr. T. RIECKE-MENNE

Zur Ausgabe
Artikel 80 / 83
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten