Feinsinniges Empfinden
(Nr. 40/1976, Verfassungsschutz)
Ihr Bericht über die Klage des Lehrers Hans Roth auf Vernichtung seiner Verfassungsschutzakte ist in der Sache verdienstvoll; gleichwohl entsteht von der Person ein nicht ganz zutreffendes Bild. Da wir den ehemaligen Offizier, der wegen seines legalen Kampfes gegen die Notstandsgesetze die Bundeswehr verlassen mußte (er wurde ohne Antrag und Verfahren zum Kriegsdienstverweigerer »ernannt"), von seinem Studium her gut kennen, möchten wir erklären: Herr Roth hat während seines Studiums in Gießen -- in den Veranstaltungen, als Tutor, als studentischer Vertreter -- eine engagiert demokratische Position vertreten, aber keinen Aktionismus gegen die universitäre oder grundgesetzliche Ordnung. Er hat nicht Emotionen zu wecken versucht, sondern Reflexionsprozesse in Gang gesetzt. Studenten aus seinen Tutorengruppen hohen uns gegenüber seine Hilfsbereitschaft und seine Toleranz hervor. Sein soziales Engagement zeigte sich überdies hei der Arbeit mit Randgruppen, zum Beispiel in der sogenannte Teestube für die Resozialisierung von Drogenabhängigen. In persönlichen Gesprächen konnten wir nicht nur sein feinsinniges literarisches Empfinden kennenlernen (das auch aus seinen lyrischen Gedichten spricht), sondern eine humane und pädagogische Grundeinstellung, wie man sie sieh bei mehr Studenten wünschen würde. Wir wünschen Herrn Roth vollen Erfolg mit seiner Klage.
Gießen PROF. DR. FRIEDRICH HAHN PROF. WOLFGANG HILLIGEN Justus Liebig Universität