Finger auf der Wunde
(Nr. 4/1996, Tierzucht: Bauern spritzen gefährliches Medikament)
Ihren Artikel könnte man so interpretieren, daß seitens des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zu wenig unternommen wurde, um dem EU-Verbot von Chloramphenicol (CAP) durch Kontrollen Nachdruck zu verleihen. Dieser Eindruck wäre so nicht ganz richtig: Bereits eine Woche nach Inkrafttreten des Verbotes wurden die zuständigen Obersten Landesveterinärbehörden aufgefordert, »CAP kurzfristig in das Untersuchungsspektrum der zielorientierten Stichproben vom lebenden Tier im Bestand« einzubeziehen. Dieser Aufforderung sind neben Schleswig-Holstein mindestens fünf weitere Bundesländer gefolgt. Seiner Kontrollfunktion ist das BgVV nachgekommen. Fehler und Versäumnisse sind anderswo zu suchen: beim rechtzeitigen Widerruf der Zulassungen EU-verbotener Tierarzneimittel, bei der Umsetzung der EU-Verbote insgesamt in deutsches Recht. Der SPIEGEL hat seinen Finger bereits auf der Wunde! *UNTERSCHRIFT:
Neumünster DR. MED. VET. CHRISTOF OSTHEIMER