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DEUTSCHLAND Flick-Fehde.

aus DER SPIEGEL 30/1963

Der Flick-Prozeß geht weiter. Beide Parteien, Vater Dr. Friedrich Flick und sein ältester Sohn Otto-Ernst, entschlossen sich Ende vergangener Woche, den Prozeß fortzuführen, der am 14. Juni 1963 durch ein Urteil der 1. Kammer für Handelssachen beim Landgericht Düsseldorf in erster Instanz beendet worden war (SPIEGEL 23/1963). Beide Parteien wollen in der Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf jeweils die Urteilspassagen anfechten, in denen gegen sie entschieden worden ist. Otto-Ernst legt Berufung gegen die Ablehnung seiner Forderung ein, die Friedrich Flick KG aufzulösen, wohingegen Vater Flick nach wie vor verlangt, der Gesellschaftsvertrag der KG müsse zuungunsten seines ältesten Sohnes geändert werden.

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