MORDVERDACHT Freie Wahl
Im Lübecker Gefängnis Lauerhof kuriert der Untersuchungshäftling Dr. Heinz Bober, 57, seit zehn Monaten einen - noch in der Freiheit erlittenen - Herzinfarkt gelassen aus. Zwar wird der Anthropologe beschuldigt, seine Ehefrau Herta umgebracht zu haben, doch die Recherchen der Justiz, die von der Lokalpresse »fieberhaft« genannt wurden, lösen bei ihm keine Herzbeklemmungen aus.
Denn die Kriminalisten und der mit der gerichtlichen Voruntersuchung betraute Landgerichtsrat Dr. Wolfgang Goltz haben bislang nichts entdeckt, was den Privatgelehrten des Gattenmordes überführen könnte: Weder war ein Tatzeuge aufzutreiben, noch konnte die Todesursache der Bober-Ehefrau Herta ermittelt werden. Die Gerichtsmediziner waren außerstande, eine natürliche Todesursache auszuschließen. Und mit einem Geständnis des Beschuldigten rechnen selbst die Strafverfolger nicht mehr.
Dabei sah der Fall zu Anfang aus wie Dutzendware - übersichtlich und ohne Problem: Ein Suchtrupp der Polizei fand die Leiche der Herta Bober am 18. Dezember 1964 im Garten der von Bober gemieteten Villa zu Bad Oldesloe. Sie lag in einer mit Zink ausgeschlagenen Holzkiste, die unter Gerümpel in einer ehemaligen Kartoffelgrube verborgen war. Ehemann Bober wurde verhaftet und gab sofort zu, die Leiche dort deponiert zu haben.
Doch dann kamen die vernehmenden Kriminalbeamten nicht mehr weiter.
Der weltgewandte Privatgelehrte beteuerte zwar höflich, aber unerschütterlich: »Ich habe sie nicht umgebracht.« Geduldig überstand er Verhör um Verhör. Er wußte auf jede Frage eine Antwort und für jeden Widerspruch eine Erklärung.
Weshalb er die Leiche selber eingesargt und vergraben hatte, begründete Bober so: Seine Frau, mit der er seit 1940 In glücklicher Ehe gelebt habe, sei Ihm 1962 »durchgebrannt«. Um sich vor peinlichen Fragen zu schützen, habe er die Version verbreitet, sie befinde sich auf Reisen im Ausland.
Als er dann im Dezember 1963 selber von einer Reise nach Bad Oldesloe zurückkehrte, sei Herta Bober auf einmal dagewesen - freilich tot. Sie habe, so Bober, von unbekannter Hand In einen Kleidersack verpackt, im Laboratorium gelegen.
Bei diesem Anblick, so Bober weiter, sei ihm plötzlich bewußt geworden, daß jedermann Ihn nun leichtherzig des Mordes bezichtigen könne - der Privatforscher war um diese Zeit finanziell ruiniert und hatte seit längerem schon eine Freundin. Da er zudem nicht habe wissen können, welchen Tod seine Frau gestorben war, habe er das Risiko der Leichenbeseitigung dem Risiko einer Mordanklage vorgezogen.
Zu seiner Entlastung führte Bober überdies an, er hätte die Leiche ohne Mühe spurlos verschwinden lassen können - wie die Tierkadaver, die bei seinen Arzneimittel-Forschungen anfielen und die er nächtens im Säurebad aufzulösen pflegte.
Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Rolf Leonhard aus Heidelberg, erläuterte den Ermittlern den Sinn dieses taktvollen Verzichts: »Logischerweise mußte hierauf die Frage erfolgen, warum der Beschuldigte also mit der Leiche seiner Frau nicht so verfahren Ist ... Der Beschuldigte nämlich erklärt schlicht und einfach, daß er dies nicht über das Herz gebracht habe und er seine Frau, der er ... kein anständiges Begräbnis verschaffen konnte, wenigstens in seiner Umgebung behalten wollte.«
Die Staatsanwaltschaft nahm Bobers Version- zur Kenntnis und ermittelte weiter. Ihre Hoffnungen konzentrierten sich nun vor allem auf das medizinische Gutachten. Doch während der zuerst vorliegende Sektionsbefund auf »Giftbeibringung« hindeutete, kam das Wochen später abgeschlossene gerichtsmedizinische Gutachten des Kieler Professors Hallermann zu dem Schluß, daß keine Giftspuren nachweisbar seien. Anzeichen äußerer Gewalteinwirkung waren gleichfalls nicht feststellbar.
Gesamtergebnis: Die Todesursache blieb unklar. Zwar war eine Beschädigung des Kehlkopfes zu erkennen, doch ließ sich nicht nachweisen, ob sie der Toten zu Lebzeiten oder erst nach dem Tod - etwa beim Einzwängen der Leiche In den engen Zinkbehälter - zugefügt worden war.
Nun blieb der Kriminalpolizei nur noch die Möglichkeit, Bober mittels eines handfesten Motivs des Gattenmordes zu überführen. Doch auch diese Recherchen verliefen negativ. Entgegen den Kripo-Erwartungen bekundeten die Zeugen durchweg, Bober habe sogar eine auffallend gute Ehe geführt. Und nach sieben Monaten emsigen Ermittelns befand das Oberlandesgericht Schleswig anläßlich eines Haftprüfungstermins, daß »bisher ein Motiv, das den Angeschuldigten veranlaßt haben könnte, seine Frau umzubringen, nicht erkennbar geworden ist«.
Das Gericht verfügte zwar Fortdauer der Haft - aber nicht mehr wegen Mordverdachts, sondern wegen Verdachts des Totschlags.
Angesichts einer Toten, für deren Tod es offenbar weder ein Motiv noch eine gerichtsmedizinisch fixierbare Ursache gibt, erscheint die Aufgabe des Untersuchungsrichters so unlösbar wie die Quadratur des Kreises. Was immer er noch an brauchbaren Tatmotiven und Indizien auftreiben mag - sie stützen Bobers bislang unwiderlegbare These, er habe die Leiche ja gerade deshalb verschwinden lassen, weil er die gegen ihn sprechenden Motive kannte und deshalb fürchten mußte, des Mordes verdächtigt zu werden.
Überdies Ist die Indizienkette, In die man Bober schließen könnte, nur so stark wie ihr schwächstes Glied: die unbekannte Todesursache. So wartet Bober heute noch auf die konkrete Bezeichnung derjenigen Handlungen, die ihm im Zusammenhang mit dem Tod seiner Ehefrau zur Last gelegt werden sollen.
Und Verteidiger Leonhard, der die Fortdauer der Haft für »glatten Blödsinn« hält, weil »eine weitere Aufklärung des Falles schon seit langem nicht mehr möglich ist«, fragte inzwischen namens seines Mandanten beim Untersuchungsrichter Goltz an, gegen welche Art von Tötungsverdacht der Beschuldigte sich denn nun wehren müsse.
Maliziös erkundigte sich der Anwalt: »Soll
Dr. Bober seine Ehefrau erschlagen, erwürgt, erhängt, erschossen oder vergiftet haben? Er soll sich nun anscheinend selbst heraussuchen, welcher dieser Tatbestände ihm opportun zu seiner Verteidigung erscheint.«
Herta Bobers Beerdigung*: Fund in der Kartoffelgrube
Untersuchungshäftling Bober
Zinksarg statt Säure
* Am 23. Dezember 1963 auf dem von Polizei abgesperrten Domfriedhof zu Schleswig.