Alles, was an Friedrich Merz' Aussagen zum Asylrecht falsch ist
Dieser Beitrag wurde am 22.11.2018 auf bento.de veröffentlicht.
Die CDU steckt im Wahlkampf mit sich selbst. Seit Bundeskanzlerin Angela Merkel den Rückzug vom Parteivorsitz angekündigt hat, reisen die drei aussichtreichsten Kandidaten Annegret Kramp-Karrenbauer, Jens Spahn und Friedrich Merz durchs Land und buhlen um Aufmerksamkeit.
Wie man Aufmerksamkeit bekommt, hat nun Friedrich Merz mit einer umstrittenen Forderung zum Asylrecht gezeigt.
Auf einer CDU-Regionalkonferenz im thüringischen Seebach stellte Merz das deutsche Asylrecht infrage. Für eine neue europäische Flüchtlingspolitik müsse man den Umgang mit Geflüchteten in Deutschland neu überdenken. Die Aussage hat innerhalb der CDU – und darüber hinaus – für viel Diskussionen gesorgt.
Vor allem, weil sie voller Fehler ist. Die wichtigsten Antworten:
1 Was genau hat Friedrich Merz gesagt?
Seine Äußerungen kamen relativ am Ende der Podiumsdiskussion. Unter anderem forderte Merz "konsequentes Abschieben", das notfalls der Bund den Ländern abnehmen soll – und bessere Integration für Kinder, die müssten möglichst früh die deutsche Sprache lernen.
Diskutiert wird aber vor allem diese Passage:
- "Deutschland ist das einzige Land auf der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in seiner Verfassung stehen hat. Dieses Indiviualgrundrecht auf Asyl richtet sich an alle Menschen auf der Welt, die nach Deutschland kommen wollen und einen Asylgrund vortragen – also politische oder religiöse Verfolgung. Ich bin schon seit langer Zeit der Meinung, dass wir bereit sein müssten, über dieses Asylgrundrecht offen zu reden, ob es in dieser Form fortbestehen kann, wenn wir ernsthaft eine europäische Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik wollen."
Hier kannst du dir die komplette Aussage ab Minute 5:00 anhören:
2 Was sorgt daran für Aufregung?
Vor allem der erste Satz. Viele verstehen ihn so, als stelle Merz damit das Recht auf Asyl, wie es im Grundgesetz steht, infrage. Innerhalb der Partei, aber auch von Politikerinnen und Politikern von SPD bis Grüne wurde Merz am Donnerstag für die Aussage kritisiert.
Er selbst ruderte am Donnerstagnachmittag auf Twitter ein bisschen zurück.
Meine Äußerungen zu europäischen Lösungsansätzen in der Migrationsfrage haben eine Debatte ausgelöst. Um es nochmals klar zu sagen: Ich stelle das Grundrecht auf Asyl selbstverständlich nicht in Frage, weil wir Politik aus christlicher Verantwortung… (1/4)
— Friedrich Merz (@_FriedrichMerz) November 22, 2018
Merz erklärte in insgesamt vier Tweets:
Allerdings wolle er eine gemeinsame europäische Lösung in der Asylfrage – das deutsche Grundrecht stehe diesem seiner Meinung nach im Weg.
3 Hat Friedrich Merz mit der Aussage recht?
In Deutschland ist das Recht auf Asyl im Grundgesetz verankert – und zwar in Artikel 16a . Dort steht:
Das heißt: Deutschland gewährt Asyl nicht nur als Verpflichtung gegenüber der Genfer Flüchtlingskonvention – wie so viele andere Staaten – sondern sieht das Recht als Teil seiner Verfassung.
- Hier hat Merz recht: Jede oder jeder Geflüchtete hat durch den Verfassungsrang theoretisch die Möglichkeit, für das Recht auf Asyl bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Das ist das "Individualgrundrecht" von dem Merz spricht.
- Aber hier hat Merz unrecht: Das ist keine deutsche Besonderheit. Auch in zum Beispiel Frankreich, Italien und Portugal hat Asylrecht Verfassungsrang. Und auch viele Staaten in Südamerika handhaben es so. (UNHCR )
Dass es also angeblich einen deutschen Sonderweg gebe, der eine europäische Lösung verhindere, ist schlicht falsch.
4 Wie wird das Asylrecht aktuell in Deutschland geregelt?
Die wenigsten bekommen in Deutschland Asyl nach Artikel 16a, den Friedrich Merz nun anfassen will. Laut dem Bundesamt für Migration (Bamf ) wurden zum Beispiel zwischen Januar und Oktober 2018 von 186.886 Asylanträgen nur 2403 nach Artikel 16a anerkannt. Merz weißt also auf ein Problem hin, das keines ist.
Stattdessen orientiert sich die Rechtssprechung an der Genfer Konvention. Entsprechend wird Asyl aktuell vor allem in Form des sogenannten subsidiären Schutzes vergeben – also als vorübergehender, eingeschränkter Schutz.
Somit gilt Asyl nicht einfach nur für Geflüchtete, die eine politische Verfolgung nachweisen können – sondern für jeden, dem in seiner Heimat "ernsthafter Schaden" droht. Sei es durch einen Bürgerkrieg oder Folter. (Bamf )
- Gleichzeitig gibt es längst eine Einschränkung des Grundrechts: CDU, CSU und FDP haben 1993 durchgesetzt, dass Geflüchtete, die über einen Drittstaat nach Deutschland kamen, kein Asyl mehr einklagen können. Als Drittstaat gilt ein sicheres Land, das vor der Weiterreise nach Deutschland betreten wurde. (Tagesschau ) Eine ähnliche Regelung wurde später europaweit eingeführt.
5 Und steht – wie Merz andeutet – das deutsche Asylrecht mit EU-Recht im Konflikt?
Nein, auch das ist falsch. Für die Europäische Union gilt Artikel 18 der EU-Grundrechte-Charta – die sich wie Deutschland an der Genfer Konvention orientiert. Darüber hinaus darf jeder EU-Staat sein Asylrecht nach zusätzlichen nationalen Kriterien gestalten, sagt der Asylrechtsexperte Constantin Hruschka dem "Handelsblatt" .