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Frist vorgemerkt

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aus DER SPIEGEL 44/1987

Der grüne Bundestagsabgeordnete Otto Schily hat Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann eine Klage wegen illegaler Abhörmaßnahmen angedroht. Im Auftrag des prominenten Grünen forderte der Berliner Rechtsprofessor Uwe Wesel zunächst »Auskunft über Art und Umfang« der im Herbst 1977 angeordneten Telephonkontrolle. Innenminister Werner Maihofer hatte während der Entführung Hanns Martin Schleyers Schily als damaligen Verteidiger der RAF-Terroristin Gudrun Ensslin abhören lassen. Obwohl Schily nach fünf Jahren über den Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte hätte benachrichtigt werden müssen, lehnte Maihofer-Nachfolger Zimmermann ab (SPIEGEL 37/1987). Nunmehr will das damalige Abhöropfer wissen, wann aufgrund welcher Überlegungen welche Telephone überwacht wurden und warum Zimmermann sich weigerte, nachträglich zu informieren. Zudem verlangt Schily das Eingeständnis, daß die Maßnahmen illegal waren und ihm Schadenersatz zusteht. Er habe sich, so Wesel zu Zimmermann, »für den Eingang Ihrer entsprechenden Erklärungen eine Frist bis zum 16. November 1987 vorgemerkt«.

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