NORDRHEIN-WESTFALEN Frühes Alter
Nordrhein-Westfalens Sozialdemokraten möchten gern verhindern, daß Europas jüngstes Kabinett (Durchschnittsalter 50 Jahre) zu einem Klub von Frühpensionären wird: Sie bremsten im Düsseldorfer Landtag ein Gesetz, nach dem jedem Minister ihres Landes unabhängig von seinem Alter eine lebenslängliche Pension gezahlt werden soll, wenn er nur vier Jahre Amtszeit hinter sich gebracht hat.
Dieses in der Bundesrepublik einmalige Gesetz befand sich Mittwoch letzter Woche bereits in der zweiten Lesung, als die SPD-Fraktion plötzlich querschoß. Überraschend beantragte Oppositionschef Heinz Kühn abermalige
Beratung im Hauptausschuß des Landtags. Kühns Argument: Man solle mit der endgültigen Verabschiedung warten, »bis das entsprechende Bundesgesetz vorliegt, um zu einer einheitlichen Regelung zu kommen«.
Angesichts der nahenden Bundestagswahl verzichteten die Regierungsparteien CDU und FDP auf eine öffentliche Kraftprobe im Plenum. Sie zogen es vor, die Debatte um das »etwas prekäre Gesetz« (so Ministerpräsident Meyers) bis zu einem günstigeren Zeitpunkt zu vertagen, und stimmten der Rückverweisung an den Ausschuß zu.
Die Sorge vor dem Alter war den Meyers-Junioren vor einem Jahr, bei Halbzeit der Legislaturperiode, gekommen. Zwei Jahre nach Beginn der Regierungsarbeit befand das Kabinett des größten und reichsten Bundeslandes das alte Ministergesetz von 1953 für ungenügend: Ruhegehalt stand danach nur demjenigen Regierungsmitglied zu, das »bei seinem Ausscheiden aus dem Amt das 50. Lebensjahr vollendet« und sein Amt »insgesamt mindestens fünf Jahre oder während einer Wahlperiode mindestens drei Jahre bekleidet« hat.
In einer Gesetzesnovelle, die am 12. Mai vorigen Jahres vom Kabinett verabschiedet wurde, fehlte nunmehr die Altersklausel: Pensionsberechtigt sollte nach fünfjähriger Amtszeit künftig jeder Minister unabhängig von seinem Alter sein - die Auszahlung freilich sollte bis zum 55. Lebensjahr ruhen.
Alsbald wurde die Öffentlichkeit mobil. Der Bund der Steuerzahler nörgelte, hier werde »das Versorgungsdenken in besorgniserregender Weise mit dem Ministeramt« verknüpft. Selbst in den eigenen Reihen stieß Ministerpräsident Meyers auf Kritik. CDU-Sprecher Wehmeier: »Wir sind nicht der Meinung, daß wir in allen Fällen den Vorschlägen des Entwurfs folgen sollten.«
Tatsächlich wurde der Regierungsentwurf dann auch verändert - und erweitert. Bei Stimmenthaltung der SPD legten Christliche und Freie Demokraten im Hauptausschuß fest, daß die Landesminister ohne Rücksicht auf ihr Alter Pensionszahlungen erhalten nach - vierjähriger Amtszeit mit 55 Jahren,
- sechsjähriger Amtszeit mit 50 Jahren
und
- achtjähriger Amtszeit sofort nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Politiker, denen der Sprung auf einen nordrhein-westfälischen Ministersessel glückt, brauchen mithin nur eine Legislaturperiode durchzuhalten, um sich in jungen Jahren schon eine passable Altersversorgung zu sichern**.
Alle anderen westdeutschen Minister haben es da schwerer: In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, in Berlin sowie in der Bundesregierung erwerben Minister oder Senatoren zwar auch schon nach nur vier Amtsjahren einen Pensionsanspruch - aber nur dann, wenn sie beim Ausscheiden das 50. oder 55. Lebensjahr erreicht haben. In den beiden Stadtstaaten Bremen und Hamburg, im Saarland und in Schleswig-Holstein müssen Minister oder Senatoren sogar mindestens fünf Jahre im Amt gewesen sein, ehe sie Pensionsanspruch haben. Schleswig-Holstein zahlt seinen Ministern das Ruhegeld sofort nach dem Ausscheiden aus der Regierung, Senatoren in Bremen und Hamburg müssen bis zu ihrem 55. Lebensjahr auf den Zahlungsbeginn warten. Saarländische Minister schließlich bekommen Pension nur dann, wenn sie bei Aufgabe ihres Amtes wenigstens 55 Jahre alt sind.
Findet die nordrheinwestfälische Regelung, wie es sich die CDU/FDP -Koalition wünscht, noch in dieser Legislaturperiode die Billigung des Landtags, sind die Minister des Landes selbst dann aller Sorgen ledig, wenn sie bei der Landtagswahl im nächsten Jahr ihre Sessel der SPD überlassen müßten. Alle Minister bis auf einen würden dann mindestens vier Jahre im Amt und mithin pensionsberechtigt sein, obgleich drei (Mikat, Lemmer, Grundmann) gerade erst 40 und drei weitere (Niermann, Kienbaum, Weyer) noch keine 50 Jahre alt wären.
Im Landtags-Plenum lobte denn auch ein FDP-Sprecher die Gesetzesvorlage: sie sei »fürsorgerischer Natur«. Darauf Oppositions-Kühn spitz: »Dann können wir ja auch noch im Sozialausschuß darüber beraten.«
** Das ruhegeldfähige Gehalt eines Ministers beträgt monatlich 5000 Mark zuzüglich mindestens 400 Mark für Wohnung und Ortszuschlag. Nach vierjähriger Amtszeit würden 43 Prozent dieser Summe als Pension ausgezahlt, rund 2300 Mark.
NRW-Kabinett: Nach vier Jahren ausgesorgt?
* Nach der Amtseinführung 1962; von links:
Mikat (Kultus), Kienbaum (Wirtschaft), Sträter (Justiz), Weyer (Inneres), Grundmann (Arbeit), Ministerpräsident Meyers, Blank (inzwischen ausgeschieden), Niermann (Landwirtschaft), Pütz (Finanzen), Lemmer (Bundesangelegenheiten).