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STEUERN Futtern für den Fiskus

Fahnder und Staatsanwälte ermitteln gegen Franchise-Nehmer von McDonald's. Sie sollen Umsatzsteuer in Millionenhöhe hinterzogen haben.
Von Felix Kurz
aus DER SPIEGEL 17/2005

Es sollte eine ganz normale Betriebsprüfung werden, pure Routine fürden Finanzbeamten aus Göttingen. Doch als er sich durch die Bilanzeiner McDonald's-Filiale arbeitete, kam ihm eine Sache verdächtig vor.Große Teile der Umsätze schienen mit Außer-Haus-Verkäufen gemachtworden zu sein. Bisher war der Anteil deutlich niedriger. Nach denvorgelegten Papieren hätte kaum noch jemand seinen Big Mäc imFast-Food-Restaurant gegessen.

Der Prüfer ging der Sache nach. Er ahnte den Grund für diesignifikante Abweichung: Bei Außer-Haus-Speisen muss der Betreiber nur7 Prozent Umsatzsteuer an den Fiskus abführen. Konsumiert der Kundedagegen seinen Hamburger im Restaurant, fallen 16 Prozent an.

Welcher Satz an das Finanzamt geht, entscheidet sich bei jedemVerkauf neu - mit einem Knopfdruck an der Kasse. Die Verführung, öfterals angebracht die lukrative Take-away-Spartaste zu benutzen, ist groß.Die Göttinger Betreiber, so fanden Ermittler bald heraus, sind ihrerlegen; das Personal war angewiesen worden, verstärkt denAußer-Haus-Knopf zu betätigen. Kein Einzelfall, wie sich baldherausstellte.

Steuerfahnder und Staatsanwälte ermitteln seither im Reich vonRonald McDonald wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Imgesamten Bundesgebiet wurden Filialen, Privatwohnungen und Bürosdurchsucht, Beweismaterial sichergestellt - vor wenigen Wochen erst inKonstanz.

Im westfälischen Minden mischten sich Beamte unters Fast-Food-Volk.Über 40mal futterten die verdeckten Ermittler stationär für den Fiskusund wurden fast jedes Mal fündig: Auf ihren Kassenbons waren nur 7statt der vorgeschriebenen 16 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen.

Selbst bei der McDonald's-Zentrale in der Münchner Drygalski-Allee51 klopften die Beamten an. Sie verlangten die Pächterdaten, um anhandvon Tageskassenberichten, aber auch der Menge von geordertem Materialpotentiellen Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen.

Der Einsatz lohnt sich. Auf den ersten Blick geht es beimCheeseburger oder einer Portion Pommes zwar nur um zehn, fünfzehn oderauch mal zwanzig Cent. Doch in der Addition können bei denMillionenumsätzen der Franchise-Nehmer schnell fünf- bis sechsstelligeBeträge pro Restaurant im Jahr zusammenkommen, die dem Fiskus entzogenwerden könnten.

Erste Verfahren sind bereits abgeschlossen. Ein Pächter in Westfalenmusste fast 500 000 Euro an Steuern nachzahlen, ein anderer satte 900000 Euro plus eine Geldbuße von rund 200 000 Euro, zusätzlich erhielter eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Kein Wunder also, dass der Fiskus nachsetzte. Im vergangenenNovember trafen sich circa 40 Prüfer im Bonner Bundesamt für Finanzenzu einer einwöchigen Tagung zur »Causa McDonald's«.

In der Münchner Zentrale ist man wenig glücklich über dieAufmerksamkeit, die den Pächtern wegen des Verdachts auf»strafrechtlich relevante Verkürzung von Steuern« zuteil wird, wie dasUnternehmen in einem internen Schreiben an seine Franchise-Nehmertreffend formuliert. Die Besuche der Fahnder hätten, klagt HermanLiades, Vizepräsident von McDonald's Deutschland Inc., »ein derartigesAusmaß erreicht, dass sie unsere Betriebsabläufe in den beteiligtenAbteilungen erheblich beeinträchtigen«.

Mit einem anderen Steuerspardreh hatten die Fast-Food-Könige wenigerÄrger. Findige Köpfe hatten ein kleines, aber feines Modell entworfen,wodurch McDonald's nach Schätzungen von Finanzbeamten seine Steuerlastum viele Millionen Euro pro Jahr reduziert.

Diesmal geht es um die Umsatzsteuer bei den Sparmenüs, und auch hierdreht sich wieder alles um das Außer-Haus-Geschäft. SolcheKomplettpakete bestehen aus Esswaren und Getränken, die im Packenbilliger angeboten werden als die Summe der Einzelpreise. Die ermäßigteSteuer von 7 Prozent fällt bei Take-away-Ware allerdings nur aufEssbares an, Getränke werden, egal wo verzehrt, mit 16 Prozentbesteuert. Um diese 16 Prozent so gering wie möglich ausfallen zulassen, rechnet McDonald's - nach dem Motto: Kleinvieh macht auch Mist- den Getränkepreis klein, indem der Großteil des Menürabatts beimGetränk angesetzt wird. Die Folge: Die Umsatzsteuer fällt ein paar Centgeringer, der Gewinn umso höher aus.

Das Finanzamt München genehmigte diese originelle Methode, doch dasBundesfinanzministerium und einige Bundesländer wehrten sich. Auf einerSitzung der Referatsleiter Umsatzsteuer des Bundes und der Länder wurde2004 beschlossen, McDonald's den gewünschten Steuernachlass nicht zubewilligen. Vielmehr solle der Rabatt gleichermaßen auf die Ess- undTrinkwaren verteilt werden.

Daraufhin trat das bayerische Finanzministerium auf den Plan undsorgte dafür, dass das Thema auf der nächsthöheren Ebene erörtertwurde. Zusätzlich reiste ein von McDonald's beauftragtes fünfköpfigesLobbyistenteam zu den Finanzministerien der Länder und bearbeitete dieMinisterialbeamten.

Der Einsatz zeigte Früchte. Per Rundschreiben vermeldeteDeutschland-Chef Adriaan Hendrikx den Restaurantbetreibern: »Es ist mireine große Freude, Ihnen mitzuteilen, dass die Überzeugungsarbeitunseres Teams erfolgreich war.« Die Abteilungsleiter hatten proMcDonald's entschieden - gegen die Auffassung desBundesfinanzministeriums. FELIX KURZ

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