In der Mitteilung 44/1991 der Pressestelle der Hamburger Staatsanwaltschaften vom 31. Oktober 1991 las sich die Ankündigung dieses Strafprozesses wie irgendeine Ankündigung:
»Den Rentnern K. und B. wird zur Last gelegt, am 4. Juni 1947 in einem Kriegsgefangenenlager in Klaipeda den ehemaligen Oberstabsrichter Erich Ka. unter dem Vorwand, er habe durch die Verhängung von Todesstrafen erhebliche Schuld auf sich geladen, nachts in einem Zimmer der sogenannten Offiziersbaracke getötet zu haben.«
Die Vergangenheit hat auch grüne Wiesen. Doch dieser so sachlich angekündigte Strafprozeß, in dem in der kommenden Woche das Urteil verkündet werden soll, ist der Sturz in einen Abgrund der Vergangenheit gewesen.
Dieter König, 67, zusammen mit Achim Bächle, 40, Pflichtverteidiger des ehemaligen SS-Lagerkommandanten Josef Schwammberger, 80, hat in der vergangenen Woche in seinem Plädoyer in Stuttgart gesagt: »Die Zeit ist der Feind der Wahrheit.« 50 Jahre sind seit den Taten vergangen, die dem Angeklagten Schwammberger vorgeworfen werden.
Es gibt blöde, böse Berufungen auf die vergangene Zeit, auf das Vergessen. Und immer hat es die Strafjustiz mit etwas zu tun, wenn sie verhandelt, was Vergangenheit ist. Doch im »Fegefeuer der Vergangenheiten« (SPIEGEL 8/1992) müssen die Gerichte heute immer weiter zurückblicken. Gegen Erich Mielke geht es derzeit in Berlin um zwei Morde im Jahr 1931. Was darf man vom Erinnerungsvermögen von Karl Kielhorn, 72, und Gerhard Bögelein, 68, erwarten? Was ist die Erinnerung der Zeugen wert?
Im Hauptlager Klaipeda wurden 1947 etwa 3500 Soldaten und etwa 35 Offiziere der ehemaligen Wehrmacht als Kriegsgefangene festgehalten. Dreieinhalbtausend Menschen, die den Zweiten Weltkrieg überlebt hatten, mit denen die Sieger barmherzig gewesen waren. Die sowjetische Lagerleitung hatte ihre Aufgaben teilweise delegiert, es gab eine Art Selbstverwaltung. Die Lebensverhältnisse waren erträglich im Vergleich zu manchem anderen Lager, erträglich, soweit Kriegsgefangenschaft erträglich sein kann.
Im Lager gab es auch eine antifaschistische Gruppe, die »Antifa«. Sie sollte Einfluß nehmen, »umerziehen«, wie man es auch in westlichen Gefangenenlagern von Aktivistengruppen anderer, ähnlicher Art erwartete. Die Antifa sollte aber auch ausforschen und kontrollieren. Sie war für manchen eine Versuchung. Man konnte Mitgefangene fördern, man konnte sie aber auch verdächtigen, isolieren und verfolgen.
Unter den Offizieren befand sich der Rechtsanwalt und Notar Erich Kallmerten aus Husum, der Gerichtsoffizier, zuletzt im Range eines Oberstabsrichters gewesen war. Unter den Offizieren bot er sich seiner Tätigkeit als Wehrmachtsrichter wegen als Agitations- und Angriffsziel an: Man hatte in ihm einen, an dem sich die Brutalität und Grausamkeit des zugrunde gegangenen NS-Regimes demonstrieren und ahnden ließ.
Ist der Oberstabsrichter Kallmerten ein Blutrichter gewesen, ein Faschist, ein Kriegsverbrecher? So hat man ihn jedenfalls schließlich im Lager gesehen. Man nannte ihn einen »Bluthund«, ohne daß es Beweise gab. In der Tatnacht läßt Gerhard Bögelein, der Vernehmungen durchführen durfte und nicht nur der Antifa angehörte, sondern auch für das sowjetische Ministerium für Innere Angelegenheiten arbeitete, Erich Kallmerten, 43, in die Offiziersbaracke kommen.
Er beginnt, den ehemaligen Wehrmachtsrichter zu vernehmen. Wie er ihn dazu bringt, ein Geständnis zu schreiben - viele Mitgefangene haben Gerhard Bögelein gefürchtet. Er soll bei Vernehmungen mißhandelt haben. »Ich habe nach meiner Erinnerung zwei Russen zum Tode verurteilt. Ich habe zwölf Esten zum Tode, sieben Letten, fünf Litauer zum Tode verurteilt und 152 Deutsche verurteilt«, lauten die letzten Zeilen über dem Namenszug Kallmertens, offenbar in größter Bedrängnis so abgefaßt, wie sie hier wiedergegeben werden.
Eine Kopie des Blattes hat dem Gericht vorgelegen. Es ist beschmiert - mit Blut und Hirn, wie der Angeklagte Bögelein aussagt. Denn als Erich Kallmerten dies geschrieben hat, schlägt Klaus Weniger, ein anderer Gefangener und Antifa-Mann, der dritte Mann im Zimmer, von hinten mit einem Hammer oder einem wie ein Keil benutzten Lötkolben zu. Anschließend schneidet Gerhard Bögelein dem Opfer mit einem Küchenmesser den Hals auf. Karl Kielhorn soll als »amtierender Leiter des Antifa-Aktivs« den Tatplan entworfen, Bögelein und Weniger kurz vor der Tat noch einmal gegen Kallmerten aufgebracht und sich bereit zum Eingreifen in der Nähe des Tatorts aufgehalten haben.
Karl Kielhorn, ein großgewachsener, schwerer Mann, ist als Sohn eines Kutschers in Hamburg geboren und in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen. Wegen guter Leistungen gefördert, schafft er die Obersekundareife. Er findet eine Lehrstelle in Altona, wird als Vermessungstechniker ausgebildet. »Das war die Zeit, wo man das Suchen beginnt im Leben.« Vor 1933 war er im Pfadfinderbund, der wird vom Jungvolk der Nazis übernommen.
»Das alles hat mir nicht gefallen«, sagt er, aber er versucht nicht, sich zu einem Antifaschisten aus eigenem Entschluß zu stilisieren. »Akribie war die Kategorie«, und viel frische Luft hatte er auch beim Vermessen. Dann kann er sogar in Berlin studieren, drei Semester, schließt als Fachschulingenieur ab.
Nun läßt man ihn selbständig arbeiten. Er sagt, die Folge sei »eine gewisse Überheblichkeit« gewesen. In der nimmt er aus dem Betonbau-Unternehmen, für das er arbeitet, abends Unterlagen mit. Im Cafe L''Arronge, unweit des Dammtors, kommt es zu einer Diskussion, wie lange der Krieg dauern wird und ob er geplant oder aufgezwungen war. Er holt die Unterlagen hervor. Wer so plant, so früh und so weit voraus, der tut das nicht nur für ein Jahr und der wird auch nicht überfallen. Nach einer halben Stunde wurde Karl Kielhorn im L''Arronge von der Gestapo abgeholt.
Schutzhaftbefehl am 4. Juni 1940, Gestapohaft bis zum Juli, danach, bis zum März 1941, Untersuchungshaft. Karl Kielhorn hat die Wirklichkeit des Regimes erfahren. »Hier kommst du nicht lebend raus«, hieß es zu Beginn. In der U-Haft hat er knapp hundert Meter Luftlinie von dem Saal gesessen, in dem er jetzt vor Gericht stand. Als man ihn dann entließ - »da wußte ich gar nicht mehr, wie die Luft zu atmen ging«. Er wird eingezogen. Inzwischen hat Hitler die Sowjetunion angegriffen. Man setzt sich darüber auseinander unter »Kameraden« - abends wird Karl Kielhorn von der Feldgendarmerie abgeholt.
Zwei Jahre und neun Monate lautet das Urteil. Dann soll er zur Wiedergutmachung am Führer an die Front gehen. Er wird in eine Strafeinheit gesteckt. Er kommt wegen Erfrierungen und Verwundungen 1943 und 1944 ins Lazarett. Im Mai 1945 wird er von den Sowjets gefangengenommen und im August 1945 nach Klaipeda verlegt. 1949 kommt er nach Ost-Berlin zurück. Er wird SED-Mitglied. Von 1954 bis 1964 ist er Direktor einer Ingenieurschule in Dresden, danach als Leiter einer Regierungskommission im Ausland, und er wird stellvertretender Leiter des Investitionsbüros beim Ministerium für Hoch- und Fachhochschulwesen. Von 1980 an ist er bis zur Rente 1988 persönlicher Referent des Stellvertretenden Ministers.
Das ist nicht die Karriere eines Politruks, sondern die Laufbahn eines Mannes, _(* Mit Verteidigerin Verena Sieh und ) _(Verteidiger Johann Schwenn. ) dem Arbeit alles und Akribie die Kategorie ist. Das ist kein Mann, der sich damit begnügte, Antifaschist zu sein. Er wird von der Rechtsanwältin Verena Sieh, 35, und dem hochangesehenen Strafverteidiger Johann Schwenn, 45, vertreten.
Der nahm sich der Geschichte des Strafverfahrens um den Tod Kallmertens an. Ende 1949 gab die »Landesarbeitsgemeinschaft für Kriegsgefangenenfragen in Hamburg« einen Hinweis. Im Januar 1951 beantragte die Staatsanwaltschaft Hamburg daraufhin die Eröffnung der Voruntersuchung. Als Untersuchungsrichter wurde der Landgerichtsrat Kurt Steckel, Jahrgang 1901, tätig.
Die Personalakte Steckels ist zugänglich gemacht worden auf Antrag Schwenns. Und hier schlug der Sturz in die Vergangenheit auf den Boden des Abgrunds. Hier geriet man bei dem Versuch, rechtlich aufzuklären und durch ein Urteil zu bewältigen, was 1947 in Klaipeda geschah - an ganz andere Schuld, an die Justiz nach 1945. Steckel bewarb sich 1947 in Hamburg, nachdem der »Beratende Ausschuß ,Justiz'' für die Ausschaltung von Nationalsozialisten« seine Zulassung zum höheren Justizdienst empfohlen hatte. Er sei in Königsberg »als scharfer innerer Gegner des Nationalsozialismus« bekannt gewesen. Am 16. März 1948 wurde er mit der Unterschrift von Max Brauer, des Präsidenten des Senats, zum Richter auf Lebenszeit ernannt.
In den von ihm ausgefüllten Fragebögen ist Steckel Staatsanwalt beim Landgericht Königsberg gewesen, dann Staatsanwaltschaftsrat. Daß er Staatsanwalt beim Sondergericht war - kein Wort. Ja, von 1941 bis 1945 Mitglied der NSDAP. Doch Anfang 1945 »ausgestoßen«. Man hätte ihm auf die Spur kommen können. Denn am 17. Oktober 1947 hatte er an das Oberlandesgericht geschrieben im Zuge seiner Mühe, Landgerichtsrat und Richter auf Lebenszeit zu werden. »Bis zum 23. März 1945 habe ich bei der Reichsanwaltschaft in Potsdam Dienst getan . . .« Es ging um die Berechnung des Dienstalters. Doch der Brief an das Rechnungsamt des Oberlandesgerichts ist nicht aufgefallen.
Und am 6. September 1949 kam im Kampf um ein günstigeres »Vergütungsdienstalter« noch einmal ein Brief in die Personalakte, in dem von der Tätigkeit für die Reichsanwaltschaft beim »Volksgerichtshof« vom 20. Februar bis zum 23. April 1945 die Rede war. Auch das fiel nicht auf.
Es gab später Szenen im richterlichen Leben Steckels, die eine Durchsicht seiner Akte nahegelegt hätten. 1963 als Landgerichtsdirektor und Vorsitzender im ersten Prozeß gegen Eva Maria Mariotti sagte er: »Die Akten aus den ersten Vernehmungen haben zahlreiche Löcher«, und er fügte hinzu: »Damals (1946) waren ja auch die meisten guten Kriminalbeamten rausgeschmissen durch die Entnazifizierung.«
Johann Schwenn hat in seinem Plädoyer für Karl Kielhorn vorgetragen, daß der Landgerichtsrat Steckel als Untersuchungsrichter befangen war. Er sei »von der Schlechtigkeit Kielhorns überzeugt« gewesen. Und »Kielhorns spätere Karriere in der DDR« war für Steckel, so Schwenn, »fast eine Art Wahrheitsbeweis«.
Nach der Wiedervereinigung konnten die Haftbefehle gegen Kielhorn und Bögelein vollstreckt werden. Seine Rolle in diesem Prozeß verdanke der Angeklagte Kielhorn »nicht Tatsachen, sondern Wertungen, die der Untersuchungsrichter Steckel zusammengetragen hat«.
»Bin ich hier bei Herrn Freisler?« hat sich einer gewehrt, der vom Untersuchungsrichter Steckel verhört wurde. Johann Schwenn hat in seinem Plädoyer auch aus den Geheimen Lageberichten der Königsberger Justiz zitiert. Da ergibt sich, daß von Königsberger Sondergerichten eine so hohe Zahl von Todesurteilen ausgesprochen wurde, daß die Zahl »prozentual mit der Todesurteilsrate der Berliner Sondergerichte konkurriert«.
Gerhard Bögelein, ein verwirrtes, wirres Leben. Als Sohn eines Obersteuersekretärs geboren - er sagt, er sei der Sohn eines Kapellmeisters. Soldat, wegen Bedrohung eines Vorgesetzten bestraft, Frontbewährung an der Ostfront. 1944 lief er zu den Sowjets über. Er wurde in Spionage ausgebildet, in die Rote Armee übernommen, in deutscher Uniform hinter die deutsche Front geschickt. Man faßte ihn. Er wurde zum Tode verurteilt, konnte aber fliehen und wieder zu den sowjetischen Truppen überwechseln. In den Kriegsgefangenenlagern ist er als Dolmetscher und Verhörsperson beschäftigt worden. Für den Tod Erich Kallmertens sind er und Klaus Weniger von einem sowjetischen Kriegsgericht zu je fünf Jahren Arbeitslager verurteilt worden. Weniger gilt als verschollen.
Das Urteil taucht in der Hauptverhandlung auf: »Aber in Anbetracht dessen, daß Bögelein und Weniger . . . nicht aus Eigennutz, sondern aus Haß gegen den Faschismus und gegen Kallmerten persönlich (wegen seiner Greueltaten während seiner Amtszeit als Divisionsrichter der Deutschen Wehrmacht) getötet hatten, ist die Strafe zur Bewährung auszusetzen.«
Warum Bögelein später in der Sowjetunion zu zehn Jahren Arbeitslager verurteilt wird - man weiß es nicht. Er redet und redet.
1955 kommt Gerhard Bögelein in die DDR, nach Leipzig zurück. Er will genötigt worden sein, für das KGB zu arbeiten. Er trinkt, er sagt, er habe einen Ausweg im Alkohol gesucht. 1958 wird er wegen »schwerer fortgesetzter staatsgefährdender Propaganda und Hetze« zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt. In seinem Leben gibt es alles - und das Gegenteil. Er verbüßt die Strafe. Seit 1969 bekommt er Invalidenrente. Er wird psychiatrisch behandelt.
Die Zeit, in der er lebte, hat ihn hinter sich her geschleift und vor sich her geschoben. Mal hat sie sich seiner da, dann ganz anderswo bedient. Seine Verteidigerin Gabriele Jarke, 36, plädiert mutig für ihn: Sie trägt die ganze Wirrnis und Verwirrung vor, sie verschweigt nichts. Kallmerten war tot, als ihr Mandant ihm den Hals aufschnitt.
Sie arbeitet einen Grund für die Einstellung des Verfahrens heraus. Für Karl Kielhorn hat die Verteidigerin Verena Sieh die rechtlichen Gesichtspunkte gewürdigt und Freispruch gefordert. Oberstaatsanwalt Harald Duhn, 60, beantragt gegen Bögelein Lebenslang wegen Mordes, für Kielhorn Freispruch.
Der Vorsitzende Richter Diethelm Erdmann, 54, die richterliche Beisitzerin Britta Schlage, 35, und ihr Kollege Detlef Grigoleit, 37, werden zusammen mit den beiden Schöffen entscheiden. Sie haben über zwei Männer zu urteilen - die eine Welt überlebt haben, die keiner der Richter und Verteidiger erleben mußte. Sie werden ihrem Gewissen folgen, ihrer Überzeugung, aber was ist über soviel Zeit hinweg eine Überzeugung. Sie wird, so juristisch sie begründet wird, eine sehr persönliche Überzeugung sein.
Eine Tochter Erich Kallmertens ist als Nebenklägerin dabeigewesen, Karin Sackmann-Schaefer, eine Frau, der es nicht um Rache ging. Sie schloß mit den letzten Zeilen von Bertolt Brechts »An die Nachgeborenen": »Ihr aber, wenn es so weit sein wird/Daß der Mensch dem Menschen ein Helfer ist/Gedenkt unsrer/ Mit Nachsicht.«
* Mit Verteidigerin Verena Sieh und Verteidiger Johann Schwenn.