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Briefe

GEFÄHRLICHES GRIECHENLAND
aus DER SPIEGEL 24/1957

GEFÄHRLICHES GRIECHENLAND

Ihr Artikel »Griechenland-Beziehungen« in Ihrer Ausgabe vom 22. Mai 1957 veranlaßt mich, zu der Verhaftung des Rechtsanwaltes Dr. Max Merten in Athen folgendes mitzuteilen:

Max Merten war als Schüler des Realgymnasiums Berlin-Lichterfelde und Mitschüler meines ältesten Sohnes ein gern gesehener Gast meiner Familie und ist mir dadurch sehr gut bekannt. Er war nicht nur ein hervorragender Schüler, ein Primus der Klasse, der bei seinem Abitur durch eine besondere Auszeichnung der Stadt Berlin geehrt wurde, er war auch charakterlich hochschätzbar, so daß ich ihn meinen Kindern oftmals als ein leuchtendes Vorbild hinstellte.

Auch während seiner juristischen Studienzeit und danach als junger Referendar und Landgerichtsrat kam er häufig zu uns, und ich hatte Gelegenheit, neben seinen umfassenden Rechtskenntnissen auch sein ausgeprägtes, unbeirrbares, allgemeines Rechtsempfinden, welches er mit Energie und Ausdauer zu vertreten wußte, kennen und schätzen zu lernen. Ich bin deshalb der festen Überzeugung, daß er keine Veranlagung zu den ihm nachgesagten Delikten

- wie Hinrichtungen und Plünderungen -

in die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, in die er durch die Zeitumstände gepreßt wurde, mitgebracht hat. Es entsprach vielmehr seiner Gewissenhaftigkeit, seinem Wesenszug und seiner humanen Lebensauffassung, wenn er solche Hinrichtungen und Plünderungen, wo irgend möglich, auch entgegen den ihm erteilten Befehlen höherer Stellen verhinderte.

Daß er das wirklich tat, wissen die Mönche vom Berge Athos, die ihrem Beschützer zum Dank die Messe lasen und weiterhin für ihn beten wollten, und das wissen auch die Juden, die er rechtzeitig vor ihrer Deportierung in die polnischen Todeslager dem Zugriff der Nazikommandos entzog.

München 13 DIPL.-ING. ACKERMANN

Senatspräsident a.D.

Es ist mir ein wahres Bedürfnis, Ihnen mitzuteilen, daß wir nahezu zu Tränen gerührt waren, als wir durch die Veröffentlichung in Ihrer Wochenschrift von den selbstlosen, humanitären Bemühungen des Herrn Dr. Merten informiert wurden, den für die Gaskammern bestimmten Nichtariern Milch und Brot zukommen zu lassen ...

Tel-Aviv O. SCHLEYEN

In »Oststaaten« sollte nur derjenige fahren, der eine absolut reine Weste hat - und wer hat die schon! Aus dem Nichts heraus wird auch die griechische Justiz keine »Verhaftung« vornehmen - also sooo rein ist die Weste des Herrn Merten bestimmt nicht. Immer hübsch bescheiden sein - und bleiben! Und - hierbleiben!

Hamburg-Altona 1 E. LUDOVICI

Zu Ihrer »Falle der Fahndung« eine ergänzende Notiz:

Ich war im Oktober 1955 von Äthiopien kommend auf dem Flugplatz Athen gelandet und hatte einen Teil meines Gepäcks dort unter Zollverschluß bis zur Abreise nach zirka zehn Tagen liegengelassen.

Bei meiner kurzfristig am Tage der Abreise erfolgten Buchung und versuchten Abholung meines Gepäcks war es auffallend, daß dieses bereits im Flugzeug verstaut war. Erst bei der Ankunft in München stellte ich fest, daß eine Rolle mit Konstruktionszeichnungen einer neuen Maschine und mehrere Akten aus einem der Koffer verschwunden waren.

Nachdem am Flugplatz Athen eine geradezu unglaubliche Kopflosigkeit in organisatorischen Dingen herrscht, kann diese auffallende Präzisionsarbeit nur der griechischen Geheimpolizei zugeschrieben werden, die ja auch jeden Passagier durch ein rundes Dutzend von Paßkontrollen mit den Annehmlichkeiten einer Griechenlandreise bekannt macht.

Eine Warnung an Griechenlandreisende erscheint durchaus angebracht.

München PROFESSOR ALEXANDER S. BUDDEUS

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