Gefahren
Ihr Artikel »Zahnersatz: Kann nicht verboten werden« gibt mir Gelegenheit, auf die Gefahren hinzuweisen, denen sich ein Patient aussetzt, wenn er ein gewerbliches Laboratorium in Anspruch nimmt unter Ausschaltung der Hilfe des Zahnarztes, wenn es sich darum handelt, Zahnersatz für ihn anzufertigen.
Es dürfte für Sie interessant sein zu erfahren, daß die Handwerkskammer in Düsseldorf gegen Zahntechniker, die ihren Aufgabenbereich übersetzt hatten, mehrfach eingeschritten ist. Das Gericht in M.-Gladbach hat vor einigen Monaten in einem ähnlich gelagerten Fall wie der des Herrn Duhme eindeutig dieses Verhalten gegeißelt und verurteilte den Zahntechniker.
Krefeld
Dr. SCHAELING
Zahnarzt.
Die in Deutschland herrschende Kurierfreiheit ließ die Möglichkeit der zahnärztlichen Berufsausübung durch nicht approbierte Personen zumindest offen. Duhme ist nicht der einzige behandelnde Zahntechniker, aber einer der wenigen, die es offen eingestehen. In den meisten Ländern ist diese Tatsache an sich indiskutabel.
Die mir bekannten Behandlungsfälle spielten sich (besonders vor der Währungsreform) unter kaum wiederzugebenden hygienischen Verhältnissen ab.
Refrath b. Köln
REINHOLD HUHNT
Dr. med. dent.