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Gegendarstellung:

aus DER SPIEGEL 28/1984
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Unter der Überschrift: »Ganz einfach, das teilen wir uns - Wie der Bonner Staatsminister Jürgen Möllemann Amt und Geschäft zu verstricken sucht« ist in der Ausgabe Nummer 25 des SPIEGEL vom 18. 6. 1984 auf den Seiten 23 bis 31 ein Artikel erschienen, der sich mit meiner Person befaßt und unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält. Zu diesen gebe ich folgende Gegendarstellung ab: 1. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte mich im Jahre 1980 gemeinsam mit dem früheren FDP-MdB Rudolf Opitz unter Hinweis auf meine Mitgliedschaft im Verteidigungsausschuß verschiedenen Waffenfirmen als Interessenvertreter angeboten; verbunden gewesen sei damit eine Bitte um finanzielle Unterstützung. Richtig ist, daß ich mich niemals unter Hinweis auf meine Mitgliedschaft im Verteidigungsausschuß Waffenfirmen als Interessenvertreter angeboten habe, dementsprechend auch nicht verbunden mit einer Bitte um finanzielle Unterstützung.

2. Unrichtig ist die Behauptung, ich sei im Zusammenhang mit der Anfang 1981 eröffneten Werbeagentur »PR + Text« als Parlamentarier in Verdacht geraten, Mandat und Geschäft miteinander zu verquicken. Richtig ist, daß ich nicht in einen solchen Verdacht geraten bin.

3. Unrichtig ist die Behauptung, auch nach meiner Berufung zum Staatsminister am 4. 10. 1982 hätte ich nicht von meiner Neigung lassen mögen, mich im Wirtschaftsleben zu versuchen und mir »einen Anteil am Wohl der Wirtschaft« zu sichern. Richtig ist, daß ich sofort

nach der Berufung zum Staatsminister alle wirtschaftlichen Betätigungen eingestellt und meine Firmenbeteiligungen aufgegeben habe.

4. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte anläßlich des inoffiziellen Teils eines Besuchs bei dem Herrscher von Abu Dhabi, Scheich Said, im Dezember 1983 dem Vertreter des für die Beschaffung von Rüstungsgütern zuständigen Oberkommandierenden Abu Dhabis deutsches Kriegsgerät angeboten und ein Verkaufsgespräch mit der Bemerkung eröffnet: »Wir diskriminieren niemanden.« Richtig ist, daß ich niemandem deutsches Kriegsgerät angeboten habe oder überhaupt Verkaufsgespräche hierüber geführt habe.

5. Unrichtig ist die Behauptung, ich öffnete in Arabien Firmen die Türen »auch auf eigene Rechnung«. Richtig ist, daß ich dies nicht »auf eigene Rechnung« tue, sondern nur im Interesse der deutschen Wirtschaft, ohne hieraus persönlich einen wirtschaftlichen Vorteil zu ziehen.

6. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte anläßlich einer Zusammenkunft am 23. 11. 1982 versucht, Herrn Teves zur Übernahme meiner Geschäftsanteile an der TFK zu bewegen. Richtig ist, daß ich mich bereits am 1. 10. 1982 mit allen damaligen Gesellschaftern der TFK GmbH - auch mit Herrn Teves - verbindlich darauf geeinigt hatte, daß ich mit sofortiger Wirkung aus der Gesellschaft ausscheide und meine Anteile auf Herrn Teves übertrage. Entsprechend dieser Vereinbarung hatte ich schon am 9. 11. 1982 die Errichtung einer notariellen Urkunde zur Übertragung der Geschäftsanteile veranlaßt.

7. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte unter Hinweis auf meine außerordentlich guten Kontakte Herrn Teves am 23. 11. 1982 vorgeschlagen, daß ich meine Beziehungen spielen lassen, ihm das Entree für schöne Geschäfte verschaffen und ich im Gegenzug Nachschußverpflichtungen loswerden wollte, auf die sich die Gesellschafter der TFK GmbH mündlich verständigt gehabt hätten. Gleiches gilt für die Behauptung, Herr Teves hätte mich gefragt: »Wie sollen wir das machen, wenn so ein Geschäft gelaufen ist?«, worauf ich geantwortet hätte: »Ganz einfach, das teilen wir uns.« Richtig ist, daß sich die Gesellschafter der TFK nicht auf Nachschußverpflichtungen verständigt gehabt hatten und daß ich Herrn Teves am 23. 11. 1982 keine Geschäfte angeboten habe, an denen ich gewinnmäßig beteiligt sein sollte und aus denen erst einmal die Forderungen des TFK-Verlages an mich erfüllt werden sollten. Von solchen Geschäften ist zwischen Herrn Teves und mir auch sonst nie die Rede gewesen und so habe ich auch zur Frage etwaiger Gewinne aus derartigen Geschäften niemals erklärt: »Ganz einfach, das teilen wir uns.«

8. Unrichtig ist die Behauptung, zu der Versammlung vom 23. 11. 1982 sei verspätet noch mein Rechtsanwalt, Helmut Bill, gestoßen. Richtig ist, daß Herr Rechtsanwalt Bill an dieser Unterredung nicht teilgenommen hat.

9. Zu der Darstellung des SPIEGEL, ich hätte mit meinem Schreiben vom 20. 12. 1982 eine Nachschußverpflichtung unterschrieben und zugleich bestätigt, daß ich immer noch Teilhaber an der TFK GmbH sei, sowie zu der Behauptung, das Schreiben vom gleichen Tage, mit dem die Herren Teves und Knapp bestätigt haben, daß ich aufgrund interner Vereinbarungen nicht an der Herausgabe des Heftes »Twen« beteiligt sei und daß ich ebenfalls aufgrund dieser Vereinbarung nicht mehr Gesellschafter der TFK GmbH sei, hätten diese nur unterschrieben, um eine Nachschußverpflichtung für den Fall meines Ausscheidens zu erhalten, stelle ich fest: Die Bestätigung meines Ausscheidens aus der TFK GmbH und als Herausgeber des Heftes »Twen« dokumentiert nur das, was bereits am 1. 10. 1982 mündlich vereinbart worden war und ist nicht nur unterschrieben worden, um eine Nachschußverpflichtung für den Fall meines Ausscheidens zu erhalten. Das von mir unterschriebene Schreiben vom 20. 12. 1982 begründete oder bestätigte keine von allen Gesellschaftern zu vereinbarende Nachschußverpflichtung, sondern sollte eine intern und nur mit den Herren Teves und Knapp getroffene Absprache bestätigen, wonach - in der Annahme und unter der Voraussetzung der Fortführung der Gesellschaft oder deren Veräußerung als lebender, werbender Firma - auf den Zeitpunkt meines Ausscheidens, also den 1. 10. 1982, eine Bilanz erstellt werden sollte und ich freiwillig bereit war, den sich hieraus für meinen früheren Anteil ergebenden Verlust mitzutragen.

10. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte meine Tätigkeit als Direktionsassistent bei der Flick-Tochter »Projektierung Chemische Verfahrenstechnik« nicht entsprechend den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages offengelegt. Richtig ist, daß ich den Bundestagspräsidenten entsprechend diesen Verhaltensregeln über diese Tätigkeit unterrichtet habe.

11. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte anläßlich eines Zusammentreffens im Union International Club in Frankfurt am 1. September 1982 Herrn Teves im Hinblick auf die von ihm im Gespräch erwähnten Kontakte zu arabischen Ländern, insbesondere Kuweit, den Vorschlag einer Zusammenarbeit gemacht. Es hätte eine Gesellschaft gegründet werden sollen, an der Herr Teves und ich zu 1/2 beteiligt sein sollten, wobei allerdings mein Anteil auf einen Strohmann übertragen werden müsse, damit nicht nach außen erkennbar sei, daß ich an diesen Geschäften irgend etwas verdiene. Richtig ist, daß ein Gespräch mit diesem Inhalt nicht geführt worden ist und ich insbesondere nicht mit Herrn Teves über die Möglichkeit gesprochen habe, mit ihm eine Firma zu gründen und für meine Person einen Strohmann einzuschalten.

12. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte dem Generalsekretär Bock der Deutsch-Arabischen Gesellschaft Prospekte der Firma ICM übergeben und ihn aufgefordert, diese Prospekte der Korrespondenz der Deutsch-Arabischen Gesellschaft beizulegen. Unrichtig ist auch die Behauptung, Herr Bock habe diesbezüglich auf eine Beanstandung des Präsidiumsmitglieds Ingrid Gebauer der Deutsch-Arabischen Gesellschaft hin erklärt, die ICM sei meine Firma: »Das müssen wir mit verschicken.« Richtig ist, daß ich weder Herrn Bock Prospekte der ICM ausgehändigt habe, noch etwas davon wußte, daß Prospekte mit Korrespondenz der Deutsch-Arabischen Gesellschaft versandt worden sind. Richtig ist weiter, daß Herr Bock nicht behauptet hat, die ICM sei meine Firma.

13. Unrichtig ist die Behauptung, die deutsche Botschaft in Bagdad habe auf ICM verwiesen, »ein Büro, das der Bundesregierung nahesteht«. Richtig ist, daß die deutsche Botschaft in Bagdad nie auf ICM verwiesen und dementsprechend diese auch nicht als ein Büro bezeichnet hat, das der Bundesregierung nahesteht.

14. Unrichtig ist die Behauptung, ich hätte versucht, mich in das Enzyklopädie-Projekt des Bertelsmann-Konzerns zu drängen und verlangt, daß ein Mittelsmann einzuschalten wäre. Richtig ist, daß ich niemals versucht habe, auf dieses Projekt Einfluß zu nehmen; auch habe ich nicht die Einschaltung eines Mittelsmannes verlangt.

15. Unrichtig ist die Behauptung, mein Bruder Willi sei durch mich an seine Anstellung bei der Annuss Fleisch KG in Niebüll gekommen; dies sei durch Herrn Direktor Schauder der Firma Annuss auf entsprechende Frage hin erklärt worden. Richtig ist, daß ich diesen Job meinem Bruder nicht vermittelt habe und daß von seiten der Firma Annuss Fleisch KG dem SPIEGEL bereits am 12. 6. 1984 per Telex Nr. 4577 mitgeteilt worden ist, daß Herr Schauder eine solche Äußerung nicht gemacht hat und die Einstellung meines Bruders nichts mit irgendwelchen Kontakten zu mir zu tun hat.

Jürgen W. Möllemann

Staatsminister im Auswärtigen Amt

Das Hamburgische Pressegesetz verpflichtet den SPIEGEL-Verlag zum Abdruck dieser Gegendarstellung, unabhängig davon, ob sie der Wahrheit entspricht. Der SPIEGEL bleibt dabei, daß seine Darstellung zu den Ziffern eins bis sechs und acht bis 15 korrekt ist. Zu Ziffer sieben der Gegendarstellung darf sich der SPIEGEL aufgrund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Bonn - beruhend auf einer eidesstattlichen Versicherung Möllemanns - nicht äußern. Über die Berechtigung dieser einstweiligen Verfügung wird das Landgericht Bonn im Hauptsacheverfahren nach Anhörung von Zeugen entscheiden. - Red.

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