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RECHTSRADIKALE Gegner 1

Innenminister Zimmermann hat Westdeutschlands größte Neonazi-Organisation verboten - ein Schritt, dessen Erfolg Extremismus-Experten für fragwürdig halten. *
aus DER SPIEGEL 50/1983

Der Führer Michael Kühnen, 28, hatte die Kameraden gestrenge im Griff. In seinen schriftlichen Anweisungen ("Innere Front") wimmelte es von »Grundsatzbefehlen« und Chef-Floskeln wie »Ich warne«, »Ich verbiete«, »Ich werde nicht zögern«. Für den Fall einer erneuten Verhaftung hatte er den Seinen sogar schon den Nachfolger verordnet.

Doch soweit kam es nicht - letzte Woche kippte, noch vor dem Führer, die ganze Front: Das Bonner Bundesinnenministerium verbot Kühnens neonazistische Sammelbewegung, die »Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten« (ANS/NA).

Um »ein unübersehbares Zeichen zu setzen« (Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann), rollte am Mittwoch letzter Woche um 6.30 Uhr eine Großrazzia bei Neonazis in neun Bundesländern an. Allenthalben wurden Hakenkreuzfahnen, NS-Broschüren und Karteien gesichert. In München fand sich eine schwarze Liste mit Namen von Linken (Ordneraufschrift: »Gegner 1"), in Husum wurde gar die Julius-Leber-Kaserne gefilzt, wo ein NS-Anführer als Gefreiter Dienst tut, Beute: tausend Nazi-Flugblätter. Von Zimmermann gleich mitverboten wurden die ANS-Ableger »Freundeskreis Deutsche Politik«, eine Spendensammelstelle, sowie die »Aktion Ausländerrückführung« (AAR), eine von ANS-Mitgliedern betriebene Wählergruppe, die bereits an den hessischen Landtagswahlen teilgenommen hat und dort 0,02 Prozent der Stimmen erhielt.

Innerhalb des bundesdeutschen Neonazismus, auf dessen Konto nach Amtseinschätzung allein seit Jahresbeginn 52 Gewalttaten gehen, darunter Brandstiftungen, Raubüberfälle und Körperverletzungen, ist die ANS/NA mit 270 Mitgliedern die größte Vereinigung gewesen. Gegründet hatte Michael Kühnen die Organisation Anfang des Jahres, bald nach seiner Haftentlassung; der ehemalige Bundeswehrhochschüler, in Norddeutschland seit langem rechtsaußen aktiv, war 1979 wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhaß zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Seit er wieder frei ist, versucht Kühnen, rechte Gruppen zu vernetzen, wobei er des öfteren schon wieder mit Polizei und Staatsanwälten kollidiert ist. Vor der Frankfurter Staatsschutzkammer etwa steht Anfang nächsten Jahres ein Prozeß gegen ihn und 14 seiner Jünger an, darunter hessische ANS-Größen wie Arndt Heinz Marx (inzwischen aus der Bewegung geschaßt) und Thomas Brehl (von Kühnen zum Nachfolger erkoren).

Prozeßgegenstand sind diverse Neonazi-Vergehen, von rassistischer Propaganda bis zu Körperverletzung durch Feme-Richter. In der Vergangenheit hatte der _(Aus Kühnens Wohnung in Pinneberg. )

Hitler-Verehrer lange Zeit mit Nachsicht rechnen dürfen. So konnte Kühnen im Hochsicherheitstrakt der Justizvollzugsanstalt Celle durchaus Besuch aus der Szene empfangen. Einmal sprachen bei ihm sogar Hamburger Kumpane vor, die kurz nach dem Besuch bei Kühnen einen Fememord an einem Abtrünnigen arrangierten (SPIEGEL 19/1982).

Jeweils mehr als tausend Briefe schrieb und empfing Kühnen allein 1981 in seiner Zelle zu Celle. Korrespondenzpartner waren meist Gleichgesinnte. Einen Brief, den selbst die Anstaltsleitung einmal anhalten wollte, gab das Vollstreckungsamt wieder frei. Bizarre Begründung: Der Schrieb enthalte zwar »zweifelsfrei nationalsozialistisches Gedankengut«, es sei »jedoch nicht erkennbar, daß mit diesen Gedanken die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland beschimpft oder verächtlich gemacht wird«.

Als Kühnen Ende letzten Jahres freikam, verhängten die Richter über ihn Führungsaufsicht und Auflagen, um ihn von den alten Spezis fernzuhalten; trotzdem tummelt sich der Uniform-Fan seither wieder im rechten Untergrund. Unbehelligt konnte er, anläßlich eines als »Klassentreffen« getarnten Neonazi-Aufmarschs in Frankfurt, die ANS/NA gründen, mit Schwarzuniformierten durch Hamburg stiefeln, um ausländerfeindliche Flugblätter zu verteilen, und in großer Koalition mit Skinheads und Fußballfans vor dem Berliner Europameisterschaftsspiel gegen die Türkei rassistische Krawallstimmung machen.

Ob Kühnen zusammen mit ANS-Vize Brehl bewaffnet nach Österreich ("Gau Ostmark") fährt; ob er nächtens Raketengegner beim Plakatkleben überfällt; ob er trotz richterlichen Kontaktverbots in der »Walhalla« des militanten Mainzer Gärtners Kurt Müller ("NS-Gruppe Müller") aufkreuzt - die Justiz hatte den ANS-Mann gewähren lassen.

Kühnen kümmerte sich um den »Deutschen Mädelbund« und die Konzipierung von ANS-»Betriebszellen«, er traktierte die ANS-Gemeinde mit Führer-Rundbriefen und fand Zeit, einen »Marsch auf die Feldherrnhalle« in München zu planen. Nichts zu machen - teils waren Kühnens NS-Aktivitäten, etwa die Parteigründung, nicht ausdrücklich durch Weisung verboten, teils waren die Weisungsverstöße nicht strafbar, etwa der Besuch bei Müller-Mainz.

Auf diese Rechtslage reagierten Länderinnenminister wie der Düsseldorfer Herbert Schnoor (SPD) oder der Stuttgarter Heinz Eyrich (CDU) mit Forderungen nach einem Verbot der rechten Heerschar. Als Bonns Zimmermann endlich dem Treiben nicht länger »tatenlos« zusehen mochte und losschlagen ließ, wurden bei Extremismus-Experten kritische Stimmen laut.

Mit Organisationsverboten, argumentieren Staatsschützer, seien rechte Kader bislang noch immer fertiggeworden: Sie gründen schlicht neue Gruppen, tauchen ab in den Untergrund und werden oft durch den staatlichen Streich auch noch aufgewertet und damit womöglich vor unmittelbar bevorstehender Selbstauszehrung bewahrt. Die Hamburger »Zeit« kommentierte: »Welch ein Erfolg trotz allem für dieses Nullum!«

Mit der Verbotsentscheidung werde Kühnen »die Chance genommen, innerhalb der neonazistischen Szene zu scheitern«, klagt Ernst Uhrlau, Vizechef des Hamburger Verfassungsschutzes. Tatsächlich haben sich in Kühnens Klüngel zuletzt Rivalitäten gehäuft, und der ANS-Chef jammerte über »menschliche Enttäuschungen« in der Szene, etwa bei vergeblicher Spendenbettelei.

Daß Verbote am rechten Rand meist nur Wanderungsbewegungen vom einen Verein zum anderen auslösen, ist am Beispiel ANS schon deutlich geworden. Einige der Kühnen-Mitstreiter, darunter Arndt Heinz Marx, waren zunächst in der »Wehrsportgruppe Hoffmann«, stießen nach deren Verbot zur »Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands« (VSBD) und dann, als auch die verboten wurde, zur ANS/NA.

Andere bogen unterwegs rechts ab in den Untergrund, wie etwa der Student Odfried Hepp, der nach Guerilla-Ausbildung in der Wehrsportgruppe zur VSBD stieß. Hepp wird jetzt der Beteiligung an einem Bombenanschlag auf US-Soldaten beschuldigt, sein Steckbrief - Kopfgeld: 50 000 Mark - hängt in Postämtern und an Grenzübergängen neben den Fahndungsphotos der letzten Versprengten von der RAF.

Neonazi Kühnen will trotz Zimmermanns Coup vom Mittwochmorgen nicht aufgeben. »Man kann nicht die Idee verbieten, man kann nicht die Personen verbieten, die hinter dieser Idee stehen«, tönte er, kaum daß Polizeibeamte aus seinem Quartier in Pinneberg wieder mal alle seine Nazi-Siebensachen abgeschleppt hatten. _(1978 mit Kühnen (4. v. l.). )

Aus Kühnens Wohnung in Pinneberg.1978 mit Kühnen (4. v. l.).

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