Im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg haben die Gemeinden Gartow und Gorleben der Brennelementelager Gorleben GmbH (BLG) »ein unverändertes Eintreten für die umfassende Nutzung sämtlicher Anlagen« vertraglich zugesichert. Lohn: maximal 50 Millionen Mark »Strukturhilfen« bis zum Jahr 2034.
Abgerechnet wird einzeln: Beim Lager für schwachaktive Abfälle werden einmalig »600 000 Mark« für die »erweiterte Nutzung im Rahmen der jeweils erteilten strahlenschutzrechtlichen Genehmigungen« fällig. Rückwirkend von 1995 an gibt es jährlich 900 000 Mark für den Betrieb des Zwischenlagers mit Castor-Behältern. Beim Überschreiten der urspünglich geplanten 1500 Tonnen radioaktiver Abfälle in der Lagerung von Brennelementen und verglasten Abfällen aus der Wiederaufarbeitung kommen jährlich weitere 600 000 Mark in die Samtgemeindekasse von Gartow. Dafür verpflichteten sich die Gemeinden in dem atomkritischen Landkreis, sowohl die »Entsorgungsaufgaben der BLG« als auch »die Transporte zum Standort Gorleben im Rahmen ihrer Möglichkeiten« zu unterstützen. Wenn sie vom Vertrag abweichen, wird der Geldregen abgestellt.