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Justiz Genug Geld

Der frühere SED-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski soll doch noch vor Gericht kommen - wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.
aus DER SPIEGEL 35/1993

Deutsch-deutsche Vergangenheitsbewältigung, Fall 1: Am 19. Juli ließ die Berliner Justiz den Ost-Berliner Anwalt Wolfgang Vogel unter dem dringenden Verdacht verhaften, der frühere Mann Erich Honeckers für humanitäre Fälle habe einen Meineid geschworen und den Ostfiskus um Steuern in Millionenhöhe betrogen.

Vogels Haft begründeten die Berliner mit Fluchtgefahr beim Beschuldigten. Vogels Frau sperrten sie gleich mit ein.

Vergangenheitsbewältigung, Fall 2: In seinem Domizil am Tegernsee führt noch immer der frühere Devisenbeschaffer des SED-Chefs Erich Honecker, Ex-Genosse Alexander Schalck-Golodkowski, ein unbeschwertes Leben - obwohl die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) schon vor sechs Monaten die Berliner gedrängt haben, gegen den Boß des SED-Konzerns »Kommerzielle Koordinierung« (KoKo) vorzugehen. Der frühere DDR-Funktionär und Oberst der Staatssicherheit, so vermutet der BGH, trage die Hauptverantwortung für jahrelange Millionenbetrügereien zu Lasten der westdeutschen Republik.

Bei der Aufarbeitung der DDR-Altlast mißt die Justiz nicht nur mit zweierlei Maß, wenn es um Erich Honecker geht.

Vor gut einem Jahr hatten die Berliner Staatsanwälte Schalcks dubiose Millionengeschäfte als Petitesse abgetan. Sie leiteten zwar ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung ein, schätzten die eigenen Recherchen jedoch gering. Das Verfahren, so ein Dossier der Ermittler im April letzten Jahres, werde »vermutlich in Kürze abgeschlossen« und eingestellt.

Irrtum. Dank dem Votum des BGH könnte es mit dem Wohlleben Schalcks im teuersten Winkel von Oberbayern demnächst doch noch ein Ende haben.

Im vergangenen März bestätigte der BGH im Kern ein Urteil des Bochumer Landgerichts in Sachen KoKo. Die Bochumer Richter hatten im Juni 1992 den Kaufmann Heinz Altenhoff, 61, wegen Hinterziehung von Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Kapitalertragsteuern zu einer saftigen Gefängnisstrafe von drei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Altenhoff war Geschäftsführer der Bochumer Handelsfirma Noha. Das Unternehmen gehörte zu jenen knapp 20 Westfirmen, die für KoKo und die SED im Westen Devisen erwirtschafteten. Diese Gelder wurden dann über Holdings in Liechtenstein oder der Schweiz nach Ost-Berlin verschoben, vorbei am westdeutschen Fiskus.

Die illegalen Gelder, angeblich Provisionszahlungen, in Wahrheit aber verdeckte Gewinne, landeten auf dem Konto 584 der Deutschen Handelsbank (DHB), der Hausbank von KoKo. Das Konto trug den Titel »Disponibler Parteifonds«. Als Schalcks Reich im Revolutionsherbst 1989 unterging, lagerten hier rund 110 Millionen Westmark, der größte Teil war als Festgeld angelegt.

Mit den im Westen hinterzogenen Steuern wurde, deutsch-deutscher Treppenwitz, vor allem die DKP in der Bundesrepublik alimentiert. _(* Mit Ehefrau Sigrid. )

In ihrer Bestätigung des Bochumer Urteils gegen Altenhoff übten die fünf Bundesrichter harte Kritik an der Arbeit der Berliner Staatsanwälte: Es gebe »eine Reihe von Personen« im Bereich KoKo, die »bisher . . . nicht belangt« worden seien - obschon sie »nach den Feststellungen« des Strafsenats die »Hauptverantwortung für die gesamten Abläufe« trügen.

»Ersichtlich« sei es »nicht gelungen«, monierte der BGH in gestelztem Juristendeutsch, das »Geschehen in der Führungsebene des Bereichs Kommerzielle Koordinierung einer strafrechtlichen Klärung zuzuführen«. In Wahrheit hätten die »Funktionsträger« in Ost-Berlin »größeren Einfluß und Überblick sowie weitergehende wirtschaftliche Interessen« gehabt als der Kohlenpott-Kaufmann Altenhoff.

Wen der Bundesgerichtshof damit vor allem meinte, liegt auf der Hand: Schalck und seine enge Vertraute in der KoKo-Spitze, die für die Westfirmen verantwortliche Genossin Waltraud Lisowski.

Die BGH-Schelte zeigte Wirkung. Seither, beteuert der Berliner Justizsprecher Bruno Rautenberg, werde »mit Nachdruck« ermittelt.

Und mit Erfolg. Nach Erkenntnissen Berliner Fahnder überwies beispielsweise die Essener KoKo-Firma Intema GmbH zwischen 1977 und 1989 fast 22 Millionen Mark auf Umwegen in den Osten - 51 Zahlungseingänge konnte die Kriminalpolizei bisher rekonstruieren. Ob es mehr waren, ist unklar: Auf Lisowskis Weisung sind vor allem in Ost-Berlin Unterlagen zentnerweise vernichtet worden.

Ein anderes KoKo-Unternehmen, die Melcher GmbH in Elmshorn, zahlte von 1986 bis 1989 über 9,5 Millionen Mark, das West-Berliner Unternehmen Chemo-Plast im gleichen Zeitraum 15 Millionen. Spitzenreiter beim illegalen Geldtransfer war die ebenfalls in West-Berlin ansässige Wittenbecher GmbH - sie transferierte rund 30 Millionen auf das DHB-Konto 584.

Insgesamt sollen Schalck und Frau Lisowski über das westliche Firmennetz von KoKo dem Bonner Staat mehr als 50 Millionen Mark entzogen haben - das Fünffache dessen, was Vogel angelastet wird.

Derzeit prüfen die Berliner Staatsanwälte, wie sie Schalck und Lisowski juristisch angehen können. Erkennen sie auf Anstiftung und nicht nur auf Beihilfe, sieht es für Schalck und seine frühere Konfidentin schlecht aus. Denn der Anstifter wird wie der Täter bestraft, weil er »vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat« (Strafgesetzbuch).

Steuersünder haben in Berlin schlechte Aussichten. Unter Juristen der Stadt gilt die Faustregel: Ein Jahr Freiheitsstrafe für jede hinterzogene Million - wobei die Gerichte einen Unterschied machen, ob der Angeklagte sich persönlich bereichert hat oder nicht.

Einen polnischen Zigarettenschmuggler verurteilte das Landgericht Berlin im Mai zu sechs Jahren Haft, weil er den Fiskus um rund zwei Millionen Mark geprellt und obendrein einen Zöllner bestochen hatte.

Die Härte des Gesetzes könnte auch den Ex-Unterhändler Vogel treffen. Vogel, so die bisherigen Berechnungen der Ermittler, soll, unterstützt von seiner inzwischen gegen hohe Kaution aus der Haft entlassenen Ehefrau, zwischen 1984 und 1990 mindestens 9,3 Millionen Mark am Fiskus vorbeigemogelt haben.

Nach Ansicht der Staatsanwälte hat Vogel einen Teil seiner Millionenhonorare, die ihm die Bundesregierung für seine Tätigkeit beim Freikauf von über 33 000 Osthäftlingen und Agenten sowie bei der Ausreise von mindestens 250 000 DDR-Bürgern bezahlte, auf West-Berliner Konten vor dem DDR-Finanzamt versteckt. Nicht einmal dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das Vogel unter dem Decknamen »Georg« geführt und reichlich mit Prämien versehen haben soll, seien sämtliche Einkünfte bekannt gewesen.

Vogels Verteidiger halten dagegen, ihr Mandant habe zu den steuerlich privilegierten DDR-Bürgern gehört. Tatsächlich wurden Anwälte in der alten DDR, die das Vertrauen der SED-Spitze hatten, mit großer Fürsorge behandelt. Sechs von ihnen, darunter Vogel, genossen erhebliche Steuervergünstigungen - der Ost-Berliner Magistrat genehmigte auf Weisung der MfS-Finanzabteilung Nachlässe bis zu 50 Prozent.

Erst Mitte der achtziger Jahre, nach Protesten der nichtprivilegierten Kollegen, fiel die Sonderregelung. Schalcks KoKo sprang ein und zahlte unterderhand weiter, im Jahr bis zu 90 000 Ostmark.

Bei der Neuregelung blieb Wolfgang Vogel außen vor, nach eigenen Angaben, weil er es selbst so wollte. Schalck verbreitet eine andere Version: »Das war meine Entscheidung, weil der doch genug Geld hatte.«

Gegen Schalck plant die Berliner Staatsanwaltschaft im nächsten Frühjahr die Steueranklage zu präsentieren. Daß sich der Ex-Oberst der Stasi und der Anwalt Vogel bis dahin im Gefängnis wiedersehen, muß Schalck allerdings nicht befürchten. Von Fluchtgefahr ist bei ihm keine Rede.

Wieso eigentlich nicht? Der Mann hat im Ausland weit mehr Spezis und Freunde als Honeckers Ex-Unterhändler Vogel.

Auch mehr Geld? Y

* Mit Ehefrau Sigrid.

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