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BEKENNTNISSCHULE Gesprengte Klassenzimmer

aus DER SPIEGEL 19/1954

Die Volksschule ist stets der eine Arm der christlichen Kirche gewesen; sie gehört als wesentliches Glied zum kirchlichen Organismus, jede Trennung zwischen ihnen würde für beide gleich verderblich sein und der Kirche zumuten, ihrem Einflusse bezüglich der Volksschule zu entsagen oder sich aus derselben zurückzuziehen, hieße nicht mehr und nicht weniger, als ihr einen Akt des Hochverrates gegen ihren Herrn und Meister, eine Handlung des Selbstmordes ansinnen.

Aus der Denkschrift der ersten Freisinger Bischofskonferenz, 1. bis 20. Oktober 1850.

Mit einem Eifer, der besten katholischen Traditionen entspricht, hat der deutsche Klerus sich in den letzten Monaten gegen alle Bestrebungen gestemmt, im Bundesgebiet bestehende katholische Konfessions- oder Bekenntnisschulen - also Anstalten, an denen katholische Lehrer katholische Kinder unterrichten - anzutasten.

Der föderalistischen Struktur des Bundes entsprechend, war die Aktivität der Männer Gottes von Land zu Land verschieden groß; denn in manchen überwiegend protestantischen deutschen Ländern gibt es mangels öffentlichen Interesses gar keine öffentlichen Bekenntnisschulen (Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg, Berlin), während sie anderwärts die allein zugelassene Volksschulform sind (Verwaltungsbezirk Oldenburg des Landes Niedersachsen). Hier hätte also katholisches Wirken wenig Sinn gehabt.

Folgerichtig konzentrierte sich die kirchliche Aktivität auf jene Gebiete, in denen verschiedene Schulformen nebeneinander existieren, nämlich

* christliche Gemeinschaftsschulen, in denen die Kinder das Einmaleins, die Rechtschreibung und den Bauchaufschwung gemeinsam lernen, ob sie nun katholisch oder evangelisch sind, und

* Bekenntnisschulen, in denen Lehrer und Kinder einheitlich einer Konfession angehören sollen.

Der Einsatz der Geistlichkeit spielt sich in zwei Formen ab, die sich aus dem verschiedenen Stand der Schulgesetzgebung in den einzelnen Bundesländern erklären:

* in den Versuchen, die gesetzlichen Schulbestimmungen dort, wo sie neu geschaffen werden, im kirchlichen Sinne zugunsten der Bekenntnisschule zu beeinflussen (Baden-Württemberg und Niedersachsen);

* dort, wo diese Gesetze schon existieren, sie geschickt und kühn zugunsten der Bekenntnisschule auszulegen (Nordrhein-Westfalen und Bayern).

Nun gehen viele Polemiken für und wider die Bekenntnisschule von der Voraussetzung aus, daß in einer katholischen Bekenntnisschule ausschließlich katholische Lehrer und Schüler und in einer protestantischen Bekenntnisschule ausschließlich

protestantische Lehrer und Schüler sind. Die Praxis sah aber bisher anders aus. Von den 4699 niedersächsischen Volksschulen beispielsweise sind außerhalb Oldenburgs 428 katholische Bekenntnisschulen, aber nur 103 solche, die ausschließlich von katholischen Kindern besucht werden. Eine große Reihe von Bekenntnisschulen wird auch von Kindern anderer Konfessionen besucht, weil keine Gemeinschaftsschule oder passende Bekenntnisschule erreichbar ist.

Im Lande Bayern sind heute nur 11,9

Prozent aller Volksschulen konfessionell »rein«, obwohl nach der »Papierform« 98 Prozent aller bayerischen Volksschulen konfessionelle Bekenntnisschulen sind; die meisten haben andersgläubige Minderheiten*). Die Mischung der Konfessionen hat also heute dazu geführt, daß kaum eine Schule noch ein konfessionell reines »Einzugsgebiet« hat. Schon dadurch haben die Verfechter der Konfessionsschulen einen schweren Stand.

*) Im Jahre 1939 gab es noch 1475 rein katholische Dörfer in Bayern; heute sind es 27. In Baden-Württemberg, dem Zusammenschluß der drei südwestdeutschen Nachkriegsländer, dessen Verfassung am 19. November 1953 verabschiedet wurde, ist es wegen der Schulreform zu ernsten Spannungen zwischen der CDU und besonders forschen katholischen Vorkämpfern gekommen.

Die katholischen CDU-Abgeordneten hatten nämlich während der Verfassungsberatungen auf ihre Forderung verzichtet, die Bekenntnisschule im ganzen Land einzuführen. (Bis dahin bestand sie nur in Württemberg-Hohenzollern, neben der Gemeinschaftsschule). Die Abgeordneten traf daher der Vorwurf des Diözesanausschusses der Katholischen Aktion der Erzdiözese Freiburg, nicht mit der erforderlichen Prinzipientreue die schulpolitischen Forderungen der Katholiken vertreten zu haben.

Das katholische Volk, das sich »am Wahlkampf beteiligt und maßgeblich zum Erfolg der CDU beigetragen« habe, fühle sich von der Partei des Kanzlers verraten. »Wir werden«, drohte die Resolution, »in Zukunft nur solche Abgeordneten wählen und unterstützen, die die sichere Gewähr dafür bieten, daß sie sich für die kulturpolitischen Ziele der Kirche voll und ganz einsetzen.« Um die Entrüstung der Kirche zu unterstreichen, trat der Diözesanvorsitzende Franz Nadler gleich aus der CDU aus. »Christlichen Abgeordneten sollten Grundsätze bedeutungsvoller und ausschlaggebender sein als persönliche, parteipolitische oder rein staatspolitische Überlegungen.«

Entsetzt über den Dolchstoß aus dem vorparlamentarischen Raum der CDU, bezeichnete Südbadens CDU-Vorsitzender Anton Dichtel die erhobenen Vorwürfe als unwahr. Was an den Vorwürfen unwahr ist, geht aus einer - von der erzbischöflichen Behörde bisher unwidersprochenen - Erklärung hervor, die Schulartikel seien mit den höchsten kirchlichen Stellen vorher lang und breit abgesprochen worden. Die Kirche sei mit dem erzielten Resultat sehr gut bedient.

Der Klerus in Südwestdeutschland gab sich also mit dem Zurückstecken zufrieden. (In der Verfassung heißt es: »Die Formen der Volksschule bleiben in den einzelnen Landesteilen nach den Grundsätzen und Bestimmungen erhalten, die am 9. Dezember 1951 gegolten haben.") Die geistlichen Oberhirten in Niedersachsen dagegen haben zum scharfen Kampf gegen

den niedersächsischen Schulgesetzentwurf aufgerufen.

Der Regierungsentwurf war Anfang Februar vom Kabinett dem Landtag zugeleitet worden, um endlich das niedersächsische Schulwesen zu vereinheitlichen. Bisher gilt nämlich in den niedersächsischen Landesteilen noch viererlei Schulrecht aus der Zeit vor der Landesgründung.*)

Nun sieht der Gesetzentwurf in der Tat vor, daß in Orten, in denen nur eine einzige Volksschule besteht, diese Schule ohne Rücksicht auf ihren bisherigen Charakter eine Gemeinschaftsschule wird, damit in kleinen Orten Kinder aller Bekenntnisse gleiche Schulrechte haben; denn bisher mußten beispielsweise evangelische Kinder in solchen Orten in die katholische Bekenntnisschule gehen. Die Kölner Kirchenzeitung hat ausgerechnet, 72 katholische Bekenntnisschulen im Bistum Hildesheim und 310 solcher Schulen im Bistum Osnabrück müßten nach dem Gesetzentwurf in Gemeinschaftsschulen umgewandelt werden. Neue Bekenntnisschulen können nach dem Entwurf auf Antrag nur eingerichtet werden, wenn im Bereich einer Gemeinde unter 5000 Einwohnern 120 Erziehungsberechtigte es beantragen und eine achtklassige Gemeinschaftsschule schon besteht. Achtklassige Gemeinschaftsschulen gibt es aber nur an den wenigsten Orten.

Die Stadt Hannover erlebte darauf am 7. März eine Invasion von 60 000 Katholiken, die in und vor der Niedersachsenhalle zu der größten kirchlichen Kundgebung zusammenkamen, die in der Nachkriegszeit in der Stadt veranstaltet wurde. (Die niedersächsische Bevölkerung ist zu 80 Prozent protestantisch, zu 18 Prozent katholisch.) Der Papst hatte eine Botschaft gesandt, und der Bischof von Hildesheim, Dr. Godehard Machens, sagte: »Wir wollen nicht warten, bis das Schlimmste auf uns hereinbricht, wir wollen uns die Kreuze nicht noch einmal aus den Schulen nehmen lassen!«

Während Niedersachsen mit seiner SPD-BHE-Regierung auf seine Weise jede Zersplitterung des Schulsystems zu vermeiden sucht, ist sein von CDU und Zentrum regierter Nachbar Nordrhein-Westfalen genau den umgekehrten Weg gegangen, und zwar nach dem »Ersten Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Lande Nordrhein-Westfalen« vom 8. April 1952.

Nach den Bestimmungen dieses Gesetzes genügen die Anträge der Erziehungsberechtigten von 40 Kindern in Nordrhein-Westfalen, um neue Schulen (Gemeinschaftsschulen, Bekenntnisschulen oder sogenannte Weltanschauungsschulen**) einzurichten oder bestehende Schulen umzuwandeln.

Wie es in der zweiten Durchführungsverordnung zu dem Gesetz heißt, genügt es, wenn der Antrag von einem Elternteil allein gestellt wird, »es sei denn, daß der andere Elternteil ausdrücklich widerspricht oder einen anderen Antrag stellt«. Nachdem die Anträge behördlich geprüft worden sind, werden vor der endgültigen Einrichtung der neuen Schule Anmelde-Listen zur Eintragung der Kinder aufgelegt.

Als das Gesetz seinerzeit im Düsseldorfer Landtag beraten wurde, hatte die »Arbeitsgemeinschaft deutscher Lehrerverbände« gebeten, »das Schulwesen nicht dem Wechselspiel der knappen Mehrheiten in den Länderparlamenten auszuliefern«. Dennoch wurde das Gesetz mit einer CDU-Zentrumsmehrheit von drei Stimmen gegen die Stimmen der FDP, SPD und KPD verabschiedet.

*) Der niedersächsische Landesteil Oldenburg bleibt von dem neuen Gesetz unberührt, weil für ihn die Bekenntnisschule als einzige Schulform in der Verfassung garantiert ist. **) Hierzu gehören unter anderen die Waldorfschulen. Was von dem Gesetz zu erwarten war, das hatte der katholische nordrhein-westfälische Kultusminister, Frau Christine Teusch (CDU), dadurch ausgedrückt, daß sie sagte, man dürfe kleine Kinder nicht zu Zweiflern machen; die Konfessionsschule werde sie zu grundsatztreuen Menschen erziehen. Die Gegenseite sah infolgedessen das Ende der nordrhein-westfälischen Gemeinschaftsschule voraus, die von den Bekenntnisschulen »missioniert« werden würde*).

Zahlreiche katholische Geistliche betätigen sich als schulische Missionare. Sie gehen seit Verkündung des nordrheinwestfälischen Schulgesetzes von Haus zu Haus, um ihre vierzig Unterschriften zusammenzubringen, die zur Einrichtung einer katholischen Schule berechtigen.

Ein besonders eindrucksvolles Beispiel für den geistlichen Einsatz, der durch nichts zu beirren ist, bieten die Verhältnisse in der Waldgemeinde Hösel (3200 Einwohner) bei Düsseldorf, die eine achtklassige Gemeinschaftsschule (7. und 8. Klasse zusammengelegt) hat, die von 186 evangelischen und 114 katholischen Kindern besucht wird. Hier war es der Pfarr-Rektor Engels, der in selbstlosem Einsatz Unterschriften für eine katholische Bekenntnisschule sammelte.

Die ganze Aktion hatte er von der Kanzel von St. Bartholomäus in Hösel herab psychologisch vorbereitet. Es sei der ausdrückliche Wille Seiner Heiligkeit des Papstes wie des Kardinal-Erzbischofs Frings in Köln, hatte er verkündet, daß katholische Kinder in katholische Schulen zu gehen hätten.

Im ersten Anlauf hatte Pfarr-Rektor Engels 63 Anträge auf Einrichtung einer katholischen Schule zusammengebracht. Drei Anträge hielten der behördlichen Nachprüfung nicht stand. Sieben Elternteile hatten nachträglich der Unterschrift ihrer Ehepartner widersprochen. Somit blieben dem Pfarr-Rektor die Anträge der Eltern von 53 Schülern, dreizehn mehr als notwendig.

Die Aktion des Pfarr-Rektors war indessen nicht unbemerkt geblieben. Und es dauerte nicht lange, so ging der Schlosser Willi Wefel, SPD-Gemeinderatsmitglied und Mitglied der Elternvertretung der Gemeinschaftsschule, gleichfalls auf Stimmensammlung. Wefel hatte Antrags-Vordrucke für die unveränderte Beibehaltung der Gemeinschaftsschule und damit gegen die katholische Konfessionsschule bei sich.

Der Arbeiter Wefel nun war bei seinem Unternehmen weit erfolgreicher als sein geistlicher Konkurrent. Er erhielt nämlich die Unterschriften der Eltern von 210 Schülern.

Aber hier hat die Mehrheit kein Recht gegen die Forderung einer Minderheit. Im Frühjahr 1954 wurde ein Höseler Schulhausanbau fertiggestellt. Ob er der räumlich beengten Gemeinschaftsschule allein zugute kommen kann, wie es die Mehrzahl der Eltern möchte, ist ungewiß. Möglicherweise wird der zusätzliche Raum von einer neuen Bekenntnisschule beansprucht werden, wie sie eine Minderheit wünscht.

*) 56 v. H. der Bevölkerung von Nordrhein-Westfalen sind katholisch, 39 v. H. evangelisch. Durch die Aufspaltung der Gemeinschaftsschulen ist in Nordrhein-Westfalen vor allem auf dem Land vielfach die einklassige Zwergschule entstanden, eine Schulart, die seit je problematisch war. Bei der Zwergschule werden acht Schüler-Jahrgänge von einem einzigen Lehrer in einem einzigen Raum zur selben Zeit unterrichtet. Erfahrungsgemäß lernt ein Schüler in einer solchen Zwergschule nur ein Drittel dessen, was ein Schüler in einer Vollschule lernt.

Um so erstaunter waren nordrheinwestfälische Pädagogen, als ihr katholischer Landtagspräsident, Josef Gockeln, im Dezember vorigen Jahres die einklassige Schule lobte. Er sei selbst in eine solche Schule gegangen, sagte er stolz.

Wie weit die Aufsplitterung der Gemeinschaftsschulen vermutlich noch gehen soll, wird daraus ersichtlich, daß in Düsseldorf bereits die Idee der »Häuserblockschule« aufgetaucht ist. Das heißt, jeder Häuserblock soll eine zumeist einklassige Volksschule bekommen. Statt der jetzt 70 Volksschulen würde Düsseldorf dann rund tausend haben.

Solche Schuldinge sind nicht auf Nordrhein-Westfalen beschränkt. Zu welchem kuriosen Verhältnis es auch unter der bayerischen Schulgesetzgebung gekommen ist, geht aus einer Interpellation hervor, die der FDP-Abgeordnete Dr. Wilhelm

Korff im Bayerischen Landtag eingebracht hatte:

* »Was gedenkt die Staatsregierung zu tun, um die unmöglichen Schulverhältnisse in Mühlhausen (Oberpfalz) zu beseitigen, wo zur Zeit in einer evangelischen Bekenntnisschule ein katholischer Lehrer zehn katholische Kinder und ein evangelisches Kind unterrichtet?

Mühlhausen an der Sulz ist ein 800-Seelen-Dorf, dessen Einwohnerschaft zu zwei Dritteln evangelisch ist. An diesem Mühlhausen, das derart in den Schnittpunkt der Schulsysteme geriet, war bis zum Herbst 1952 in schulischer Hinsicht eigentlich nichts bemerkenswert außer der Tatsache, daß dort 35 evangelische und 34 katholische Kinder eine evangelische Bekenntnisschule besuchten, in der zweiklassiger Unterricht erteilt wurde. (1. bis 4. Klasse und 5. bis 8. Klasse.)

Das Bischöfliche Ordinariat in Eichstätt hatte am 17. August 1951 die Einrichtung auch einer katholischen Bekenntnisschule beantragt. Die Regierung der Oberpfalz beschloß mit Bescheid vom 14. November 1952, dem bischöflichen Antrag entsprechend, ungeachtet der Tatsache, daß die Elternschaft von Mühlhausen in ihrer Mehrzahl kurz vorher statt der bestehenden zweiklassigen evangelischen Bekenntnisschule eine ebenfalls zweiklassige Gemeinschaftsschule beantragt hatte - also ähnlich dachte wie die Autoren des niedersächsischen Schulgesetzentwurfs.

Nun ist »ein Wechsel der Schulart während des Schuljahres grundsätzlich nicht zulässig« (Bayer. Schulorganisationsgesetz § 7, Abs. 3). Die Errichtung der katholischen Bekenntnisschule wurde also auf den Beginn des neuen Schuljahres festgesetzt, auf den 1. September 1953. Mehr für die Praxis gedacht war aber eine Bemerkung des Regierungsbescheids, in der es hieß: »Mit sofortiger Wirkung wird bis Ende des laufenden Schuljahres 1952/53 Wechselunterricht, getrennt nach den beiden Glaubensbekenntnissen, angeordnet.«

Damit gab es jetzt in Mühlhausen statt einer Schule mit zweiklassigem Unterricht zwei Schulen mit je einer Klasse. Wer nun aber der Meinung war, mit dieser »Sofortmaßnahme« der Regierung sei also doch während des Schuljahres die »Schulart« gewechselt worden, der wurde von kundigen Beamten belehrt, daß sich in Mühlhausen lediglich die »Unterrichtsform« geändert habe.

Das alles hätte aber gar nicht stattfinden dürfen; denn das Gesetz schreibt vor, daß bei Einführung einer neuen Schulart mindestens 25 Kinder in den nächsten fünf Jahren zum Besuch dieser Schule angemeldet werden müssen.

Für eine katholische Bekenntnisschule, wie sie das Bischöfliche Ordinariat in Eichstätt gewünscht und die Regierung in Regensburg dementsprechend eingerichtet hatte, standen diese 25 Kinder aber nicht zur Verfügung. Diese Achillesferse des hastigen Beschlusses war wohl auch der Regierung bekannt, denn gleich am 14. November 1952 wurde vorsorglich mitgeteilt: »Einem etwaigen Einspruch gegen diesen Entschluß (der Errichtung einer katholischen

Bekenntnisschule) wird ... die aufschiebende Wirkung versagt.«

Die katholische Bekenntnisschule war also zunächst einmal da, und ehe die Regierung den Einspruch der Gemeinde behandelte, gingen neun Monate ins Land. Mittlerweile gab es in Mühlhausen einen Schulstreik, der um so hartnäckiger tobte, je mehr die Regierung zögerte, den durch ihre hastige Entschließung ausgelösten Fall zu klären. Obwohl die Rechtslage aber allein auf Grund der geringen Schülerzahl der katholischen Bekenntnisschule feststand, lehnte die Regierung den Einspruch der Gemeinde ab.

Erst vom Verwaltungsgericht ließ sie sich belehren. Das Verwaltungsgericht hob die Verfügung der Regierung, in Mühlhausen eine katholische Bekenntnisschule einzurichten, in vollem Umfang auf, die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Freistaat Bayern auferlegt.

Zu diesem Zeitpunkt waren in der katholischen Bekenntnisschule in Mühlhausen noch 10 Kinder, die von einem Lehrer unterrichtet wurden. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts schloß Mühlhausens Bürgermeister Christian Schiller, ein hartnäckiger Oberpfälzer mit unverkennbarem »In tyrannos«-Kopf, den Raum für die nicht mehr existierende katholische Bekenntnisschule zu, in der Annahme, daß nun alle Kinder in die Gemeinschaftsschule gehen würden. Diese Gemeinschaftsschule war nämlich inzwischen - dem Antrag der Eltern gemäß - eingerichtet worden.

Schiller kannte seine Regierung schlecht. In Mühlhausen gab es nämlich neben der Gemeinschaftsschule - rein theoretisch - noch die ursprünglich allein vorhanden gewesene evangelische Bekenntnisschule, für die allerdings nur ein Kind gemeldet war. Die Regierung der Oberpfalz hatte deshalb schon selbst die Auflösung dieser evangelischen Bekenntnisschule angeordnet.

Nun kam das Urteil des Verwaltungsgerichts, das der katholischen Bekenntnisschule die letzte Berechtigung entzog. Mit einem Einfallsreichtum, der einem Rastelli den gelben Neid abgenötigt hätte, entschied nun die Regensburger Regierung, »daß die verbliebenen katholischen Kinder nicht der Gemeinschaftsschule, sondern nunmehr wieder der evangelischen Bekenntnisschule mit dem einen Schulkind und einem katholischen Lehrer zuzuführen seien«, und ordnete ohne Befragen der Erziehungsberechtigten den Schulbesuch dieser katholischen Kinder in der evangelischen Bekenntnisschule mit einem katholischen Lehrer an.

Der FDP-Abgeordnete Dr. Korff, der seinen Landtagskollegen diese für den normalen Laien schwer faßbaren Vorgänge schilderte, kam nun allmählich auf die letzte Zuspitzung der Mühlhausener Verhältnisse zu sprechen:

»Unter dem Druck der Drohung, die (Finanz-) Zuweisungen des Staates zu sperren, wenn der Gemeinderat und der Bürgermeister den Sachbedarf für diese sonderbare Schule nicht stellen würden, und unter dem Druck der Drohung, das Ausweichzimmer für diese Kinder aufsprengen zu lassen,

(Hört! Hört! bei der SPD.)

für eine Schule aufsprengen zu lassen, die in Bayern und Deutschland wohl einzig dasteht, und die nach dem Willen der Regierung selber, nach dem Willen der Schulpflegschaft und des Gemeinderats längst aufzulösen gewesen wäre, wurde der Gemeinderat von einem Aufgebot von Landratsbeamten in einer überstürzt einberufenen Sitzung genötigt zu beschließen, daß das Ausweichzimmer für diese Schule geöffnet wird.«

Nach Abzug der Landratsbeamten hob Christian Schillers Gemeinderat zwar den eben gefaßten Beschluß wieder auf. Neue Beschwerden und Anfechtungsklagen gingen in Richtung Regensburg. Früher aber als von dort ein Bescheid, kam aus der Kreisstadt eine neue Drohung. Das Landratsamt kündigte der Gemeinde ein zweites Mal an, es werde den Schulsaal aufbrechen lassen, selbsttätig Heizmaterial beschaffen, den Unterricht der katholischen Kinder in der evangelischen Volksschule beginnen lassen und die Kosten der Gemeinde anrechnen. »Eine Behinderung dieser Handlungen wurde als Widerstand gegen die Staatsgewalt hingestellt.«

Zur gewaltsamen Erkundung erschienen am 8. Januar 1954 in Mühlhausen ein Inspektor des Landratsamtes und zwei Schlosser, um die Tür aufzubrechen. Der Hinweis des Bürgermeisters, daß es sich um ein gemeindeeigenes Gebäude handle, erinnerte die Handwerker allerdings an die möglichen verhängnisvollen Konsequenzen der Befolgung unsittlicher Befehle, so daß es nötig wurde, am Nachmittag einen »unbekannten Schlosser« einzusetzen, »der auf Geheiß und im Beisein des Landratsinspektors und eines Polizisten, dreier Gemeinderäte und des Bürgermeisters das Schloß des umstrittenen Raumes tatsächlich aufbrach. Mittels Dietrichs wurde darauf das Waschhaus des Schulhauses aufgesperrt, um die Bänke daraus zu entnehmen«.

Wer sich nach dieser Ballade von der Bekenntnisschule, die Korff hier vor Bayerns Volksvertretern ausgebreitet hatte, nun für die Reaktion des Landtags interessiert, dem wird, wie bei allen kulturpolitischen Fragen in Bayern, besonders die Elastizität der SPD Achtung abnötigen. In den Reihen der Sozialdemokraten gab es nicht nur entschiedene Zwischenrufer, die den Gang der Mühlhausener Verhandlungen mit einem demokratisch-entrüsteten »Hört! Hört!« kommentierten, sondern

auch den SPD-Innenminister, Dr. Wilhelm Hoegner, dem selbst das Beispiel Mühlhausen nur neuer Anlaß war, dem Koalitionspartner CSU einen Treuebeweis zu liefern, gegen den alle diesbezüglichen Leistungen der Nibelungen matte Stümperei sind.

Hoegner: »Es ist gesagt worden, daß man rechtswidrigen Befehlen nicht nachzukommen braucht ... Aber wohin kommen wir, wenn wir es dem einzelnen Landbürgermeister überlassen

(Sehr richtig! bei der CSU.)

zu entscheiden, ob auf dem Gebiete des schwierigen Schulorganisationsgesetzes eine Weisung seiner vorgesetzten Behörde rechtswidrig ist oder nicht ...«

Nach diesen Worten des Innenministers konnte Kultusminister Dr. Schwalber (CSU) die erleichterte Feststellung treffen, daß er »die Stellungnahme ... hundertprozentig« teilt.

Mit dieser Debatte war nun aber der Mühlhausener Schulkrieg beileibe noch nicht beendet. In Aktennotizen, mit denen sich Landbürgermeister Christian Schiller über die Entwicklung auf dem laufenden hält, steht als letzter Eintrag, daß der katholische Pfarrer von Wappersdorf, Expositus Franz Knobloch, zu dessen Seelsorgebereich auch Mühlhausen an der Sulz zählt, bei der katholischen Bevölkerung eine neue Unterschriftensammlung für eine katholische Bekenntnisschule durchführen läßt, die sich diesmal auch auf jene Jahrgänge erstreckt, die bisher ledig und ohne Nachwuchs sind und in puncto Schule mit ihrer Unterschrift höchstens ihren guten Willen zum Ausdruck bringen können.

Was dieses ganze Hin und Her für die Schulkinder selbst zu bedeuten hat, ist von amtlicher Seite nicht weiter erörtert worden.

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