NWDR-SPALTUNG Getrennte Kasse
Mit dem letzten Glockenschlag des Jahres 1955 wurde ein Zustand perfekt, an dessen Herbeiführung anderthalb Jahre lang mit beharrlichem Fleiß, unerschütterlichem Starrsinn und der komplizierten Gesetzesmaschine von vier Bundesländern* gearbeitet worden war. Der letzte Glockenschlag spaltete am Silvesterabend den Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR), den einzigen überregionalen Sender der Bundesrepublik, in den NDR (Norddeutschen Rundfunk) und den WDR (Westdeutschen Rundfunk).
Als die Hörer am Neujahrsmorgen ihr Rundfunkgerät auf die gewohnte Welle des NWDR einstellten, hörten sie um 5 Uhr 58 ein ohrenbetäubendes neues Pausenzeichen, ein Motiv aus dem ersten Satz der 2. Sinfonie des in Hamburg geborenen Komponisten Johannes Brahms, und die Ansage: »Guten Morgen, hier ist der Norddeutsche Rundfunk.« Um 6 Uhr folgten dann Morgenspruch, Wettervorhersage und Hafenkonzert, ebenfalls vom Norddeutschen Rundfunk. Um 7 Uhr 55 dagegen ertönte wiederum ein neues Pausenzeichen, das Motiv eines Liedes des in Bonn geborenen Ludwig van Beethoven ("In allen guten Stunden"), und der Ansager meldete sich dann: »Guten Morgen, hier ist der Westdeutsche Rundfunk«. Mit den Wasserstandsmeldungen von Weser, Rhein, Neckar, Main und Mosel setzte der Westdeutsche Rundfunk das Programm fort, ließ sich allerdings später wieder vom NDR ablösen.
In ähnlicher Gemeinsamkeit wird es weitergehen. Wechselnd nach geraden und ungeraden Kalenderwochen werden in Zukunft NDR (Hamburg) und WDR (Köln) jeweils entweder das Vormittags- oder das Nachmittagsprogramm auf derselben Mittelwelle (309 Meter = 971 Kilohertz} bestreiten. Es ist die alte NWDR-Welle, die einzige brauchbare Welle, die für das gemeinsame Sendegebiet dem NDR und dem WDR zur Verfügung steht.
Der alte NWDR verschwand nach außen hin zunächst nur in den Texten der Ansager. Inzwischen bemüht sich ein Liquidationsausschuß, das kostbare Instrument - dessen finanzielle und technische Möglichkeiten von keinem anderen bundesdeutschen Sender erreicht werden - nach allen Regeln der Kunst zu zerlegen. Es steht fest, daß es ohne die finanzielle Basis des verstorbenen NWDR nicht so schnell zu einem »UKW-Wunder« - der Entlastung der überbesetzten Mittelwelle durch regionale, auf Ultrakurzwellen gesendete Programme - und erst recht nicht so schnell zum Deutschen Fernsehen gekommen wäre.
Was die Zukunft dem Norddeutschen Rundfunk bringt, machten die Worte deutlich, mit denen in Hamburg NDR -Intendant Dr. Walter Hilpert seine Mitarbeiter im neuen Jahr begrüßte: »Meine Herren, Sie werden sich wundern, was für ein sparsamer Hausvater ich jetzt werden muß.« Tatsächlich wird Rilpert in seinem Etat für 1956/57 manchen Posten streichen müssen, der noch im Vorjahr ohne Schwierigkeit aus der übervollen NWDR-Kasse bezahlt werden konnte.
In Köln hingegen war am Neujahrsmorgen mit keinem Wort von Einsparungsmaßnahmen die Rede, Denn die Kölner Rundfunkmänner sprechen nicht gern über die finanziellen Probleme, die mit der Spaltung des NWDR zusammenhängen. Zu oft haben sie in den letzten Wochen von den Norddeutschen, die der von Köln aus betriebenen Sender-Spaltung zumeist entgegengewirkt haben, hören müssen, daß die Teilung auf finanzielle Interessen der Kölner zurückzuführen sei.
Der westdeutsche Teil des früheren NWDR-Gebietes hat nämlich bisher den finanzschwächeren Norddeutschen mit den Flüchtlingsländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen aus seinen jährlich auf 20 Millionen Mark bezifferten Überschüssen finanzielle Rückenstärkung geben können. Das gesamte Geld der Hörer im NWDR -Gebiet floß nach Abzug der von der Bundespost beanspruchten Anteile in einen gemeinsamen Topf. Nur so war es im weiträumigen norddeutschen Sendegebiet möglich, teure Sendeanlagen zu bauen und zu unterhalten. Dank dieser finanziellen Ausgleichshilfe konnten auch schwächste Empfangsgebiete mit einem gut zu hörenden UKW- und Mittelwellen-Programm versorgt werden.
Während die Kölner nun in ihrem verhältnismäßig kleinen, aber dicht besiedelten Sendegebiet (3,7 Millionen Hörer) den Löwenanteil der Rundfunkgebühren einheimsen und nicht mehr verpflichtet sind, den Norddeutschen Finanzhilfe zu leisten, muß der NDR mit seinem weitaus kleineren Budget (2,7 Millionen Hörer) seine nun einmal vorhandenen kostspieligen Anlagen von Flensburg bis Göttingen weiter unterhalten.
Aber die Spaltung hat nicht nur interne finanzielle Wirkungen. Auch das Programm könnte schon in den nächsten Wochen für manchen Hörer unerfreuliche Veränderungen bieten. Während bisher beim NWDR bei Streitigkeiten zwischen den Sendern Hamburg und Köln ein Schiedsrichter die Entscheidung fällte, welche Programme man den Hörern im gesamten NWDR -Sendegebiet zumuten könne, bleibt es nun NDR und WDR allein überlassen, jeweils ihre Sendezeit zu füllen. Nach dem Gesetz bestreiten NDR und WDR das Programm je zur Hälfte, und in einer Empfehlung wird vorgeschlagen, das westdeutsche Programm solle auch das norddeutsche Publikum und das norddeutsche Programm auch das westdeutsche Publikum ansprechen. In der Praxis hängt jetzt alles vom guten Willen der Programm -Verantwortlichen im Westen und Norden ab, aber es steht zu befürchten, daß oft genug lokale Interessen das Programm überwuchern werden.
Bei alledem wird der NWDR so schnell nicht ganz totzukriegen sein. Das Deutsche Fernsehen läuft vorläufig weiter unter seiner zentralen Regie, und solange der NWDR noch nicht liquidiert ist -bis zum 31. März soll die Liquidation vollzogen werden -, sitzen die Mitarbeiter im Norden und Westen noch immer auf Stühlen, die Eigentum des NWDR sind. Am 16. Januar erst wird der Liquidationsausschuß in einer Sitzung in Köln darüber befinden, welche Mitarbeiter den neuen Sendern zugeteilt und welche entlassen werden sollen. Außer dem zwangsläufigen Zusammenwirken auf der gleichen Mittelwelle bleiben den beiden Anstalten West und Nord auch in Zukunft noch gemeinsame Aufgaben.
Dazu sieht das »Gesetz, betreffend den Staatsvertrag über die Liquidation des Nordwestdeutschen Rundfunks und die Neuordnung des Rundfunks im bisherigen Sendegebiet des Nordwestdeutschen Rundfunks« den »Nord- und Westdeutschen Rundfunkverband« vor, dem beide Anstalten angehören und der vor allem für das Fernsehen zuständig sein wird. Während aber beide Anstalten bereits in Funktion sind, haben sich bei der Geburt dieses Verbandes unvermutet Schwierigkeiten eingestellt.
Das den Dachverband leitende Kuratorium konnte sich nämlich bisher nicht über die Person des Geschäftsführers einigen, der auf fünf Jahre bestellt wird. So kommt es, daß der »Nord- und Westdeutsche Rundfunkverband« vorläufig noch nicht aktionsfähig ist und der alte »Nordwestdeutsche Rundfunk« noch eine Weile aushalten muß. Was die Rundfunkleute mit dem Kommentar bewitzeln: »Ein Gesetz ist eben keine Gebrauchsanweisung.«
* Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.