JUSTIZ Gnadenlos niedergeschossen
Auf einer riesigen Landkarte von Transnistrien, einst Teil der Ukraine zwischen Djnestr und Bug, hat der Dortmunder Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß etliche Städtchen und Dörfer gelb markiert. Sie tragen deutsche Namen. Karlsruhe und Rastatt, Mannheim oder Worms, Landau und Hoffnungsthal.
Das vier Quadratmeter große Pappstück mit der Registriernummer V 49 / W 47 stammt aus unseligen Zeiten. Dennoch gehört es wie ein Beweisstück zu einem hochaktuellen Ermittlungsverfahren, das von Woche zu Woche umfangreicher wird.
Auf den roten Aktendeckeln in den Büros von Maaß und seinem Kollegen Klaus Schacht steht die Aufschrift »Mord (NSG)«. NSG ist die Abkürzung für nationalsozialistische Gewaltverbrechen. 1974 war das Verfahren mit dem uralten Aktenzeichen 45 Js 26/62 bereits eingestellt worden, nun aber sprengt es alle Dimensionen. Gegen mehr als 1000 Beschuldigte wird inzwischen ermittelt. Ihnen wird vorgeworfen, im Kriegswinter 1942 als volksdeutsche Handlanger der Nazis Tausende von Juden ermordet zu haben.
Allen mutmaßlichen NS-Tätern ist eines gemein: Sie sind Rußlanddeutsche, die der Zusammenbruch des sowjetischen Imperiums in die Heimat der Ahnen trieb.
Einer von ihnen kam vorvergangene Woche in Untersuchungshaft. Der frühere SS-Unterscharführer Alfons Götzfrid, 1920 im transnistrischen Rastatt geboren, war nach Dortmund nur als Zeuge geladen. Er hatte als Dolmetscher und möglicherweise Gestapo-Angehöriger für den Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD in Galizien gearbeitet. Der hatte ihn wie andere auch für das Kriegsverdienstkreuz vorgeschlagen, weil Götzfrid »bei verschiedenen Spähtrupps trotz starker Feindeinwirkung« alle »gesetzten Aufgaben« erfüllte.
Bei routinemäßiger Überprüfung alter Akten des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit stieß der Dortmunder Staatsanwalt Walter Brendle auf die Ordensliste - und überprüfte für ein von ihm geführtes Verfahren sämtliche Personaldaten. Nur einer der fürs Kriegsverdienstkreuz Vorgeschlagenen konnte ermittelt werden: Götzfrid.
Der war 1991 mit seiner Familie aus Kasachstan nach Bayern gekommen und später nach Bad Cannstatt gezogen. Brendle lud ihn im Juli vergangenen Jahres zur Vernehmung. Plötzlich begann der alte Mann, wohl im Glauben, er habe durch seine Haft in einem sibirischen Lager bereits alle Untaten gebüßt, zu reden.
Er habe im Herbst 1943 an Judenerschießungen auf dem Gelände des KZ Majdanek teilgenommen, gab Götzfrid zu Protokoll. Hunderte Male habe er gefeuert, dann sei ihm schlecht geworden, er habe nachgeladen und weiter geschossen. 500 Juden, auch Kinder, mußten sterben.
Die Morde in Majdanek sind in die Geschichte der Schoah als »Aktion Erntefest« eingegangen. Angehörige der SS, der Waffen-SS und der Polizei töteten 43 000 Juden im Distrikt Lublin - als Vergeltung für eine Revolte im Vernichtungslager Sobibor.
Mit seinem Dortmunder Geständnis handelte sich Götzfrid bei der für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft Stuttgart ein NSG-Verfahren ein. Denn für ihn und die anderen beschuldigten Aussiedler, die für ihre Greueltaten bereits in der Sowjetunion mit durchweg 25 Jahren Zwangsarbeit bestraft worden sind, gilt das verfassungsrechtlich verankerte Verbot der doppelten Bestrafung für ein und dieselbe Tat nicht. Der Grundsatz sei nur bei Urteilen »innerstaatlicher Gerichte« anzuwenden, präzisierte mehrfach der Bundesgerichtshof - oder dann, wenn zwischen zwei Ländern entsprechende Verträge existieren.
Die gab es zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik nicht. So müssen nun all jene, die sich in den weitläufigen Gebieten nördlich des Schwarzen Meers oder anderswo als Volksdeutsche an Juden vergangen haben, mit einer nochmaligen Bestrafung in Deutschland rechnen.
Vor 56 Jahren, im Kriegswinter 1942, als Teile der Ukraine unter rumänischer Verwaltung standen, mußten Tausende Juden durch diesen Landstrich Richtung Norden marschieren. Sie kamen, ausgemergelt und kraftlos, aus der Hafenstadt Odessa und sollten nahe Worms in einem Lager zusammengepfercht werden. Der Weg dorthin war ein Todesmarsch. »Wer in der Kolonne zurückfiel«, sagt Strafverfolger Maaß, »wurde gnadenlos niedergeschossen.« Verletzte blieben liegen und erfroren - oder verhungerten.
Die Täter waren junge Volksdeutsche aus jenen Orten mit den deutschen Namen. Sie gehörten dem »Selbstschutz« an, mancher von ihnen war gerade 18.
Ihre Befehlsgeber waren hochrangige Mitarbeiter einer weitgehend unbekannten Nazi-Behörde - der Volksdeutschen Mittelstelle. Deren Aufgabe war es, die sogenannten Volksdeutschen im Ausland zu erfassen und zu betreuen, um dann »die gesamte Volkstumspolitik nationalsozialistisch zu lenken«.
Für Rußland zuständig war das Sonderkommando »R«, das aus drei Einsatzgruppen bestand. Eines der »R«-Hauptquartiere befand sich unter Leitung eines SS-Obersturmbannführers im transnistrischen Landau. Dort wurden die jungen Volksdeutschen mit einem schlichten »Sieg Heil!« auf Treue zum Führer vereidigt.
Noch zur Kriegszeit wurden sowjetische Rotarmisten wieder Herren der Gebiete. Eine erste Strafe für die Greueltaten folgte - die Verbannung. Später kamen die Täter wegen »Beteiligung an Judentötungen« vor Gericht.
Während viele ihre Strafe bis zum letzten Tag absaßen, blieben fast alle ihre in den Westen zurückgekehrten Vorgesetzten ungeschoren. Der SS-Gruppenführer und General der Polizei Fritz Katzmann tauchte als Bruno Albrecht in die Illegalität ab. Er soll für den Tod von 400 000 galizischen Juden verantwortlich sein. Katzmanns Kollege, der Distriktgouverneur Otto Wächter, fand den Weg in die Heilige Stadt Rom. Dort starb er 1949 - in den Armen des äußerst nazifreundlichen österreichischen Bischofs Alois Hudal, dem Chef der deutschen Stiftung »Anima« und Retter brauner Seelen.
Als Wächter beerdigt wurde, säumten Hunderte noch gar nicht so alter Kameraden den Weg des Sargs. Dabei war auch Ex-SS-Sturmbannführer Karl Hass, der kürzlich in Rom wegen Kriegsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. »Damals«, so Hass gegenüber dem SPIEGEL, »hätte die Polizei einen schönen Fang machen können.«
Gegen einige der Angehörigen des Landauer Sonderkommandos »R« wurden in Deutschland Voruntersuchungen durchgeführt, zu Prozessen kam es nie. Die Beschuldigten waren laut ärztlichem Zeugnis zu krank, um sich vor Gericht verantworten zu können. Gegen andere wurden die Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie nicht »als lebend ermittelt« werden konnten. Erst im Jahre 1994 nahmen die Dortmunder Staatsanwälte den Faden wieder auf. Anlaß war ein Verfahren gegen nach Kanada ausgewanderte Angehörige des Nazi-Selbstschutzes aus dem transnistrischen Worms.
Um überprüfen zu können, wer von den damaligen Tätern auch nach Deutschland gekommen war, durchforsteten die Dortmunder NS-Fahnder sämtliche einschlägigen Ämter. Einer ersten Reise in die Archive der Ukraine vor über einem Jahr soll nun eine zweite folgen.
Die in den Dortmunder Verfahren Beschuldigten gehören zu den über 5500 Deutschen, gegen die hierzulande bei den Staatsanwaltschaften auch 53 Jahre nach Kriegsende noch Ermittlungsverfahren wegen Nazi-Gewaltverbrechen laufen.
Die hohe Zahl sei ein Beleg dafür, so Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) bei der Vorlage der letzten bundesweiten NS-Straftäterbilanz, daß Strafverfolger »auch heute noch ernsthaft« bemüht seien, die »entsetzlichen Verbrechen der Nazi-Diktatur zu ahnden«.
Einerseits verdeutlichten die Verfahren, daß »schwerste Menschenrechtsverletzungen selbst dann nicht ungesühnt blieben, wenn sie unter dem vermeintlichen Schutz eines Unrechtsregimes begangen wurden«, sagte Schmidt-Jortzig. Zum anderen klärten solche Ermittlungsverfahren »vor allem junge Menschen« über »Strukturen und Mechanismen« einer Diktatur auf.
In der Praxis verpufft das aufklärerische Pathos des Ministers meist schnell. Zeugen sterben weg, Erinnerungen verblassen. Ermittler Schacht sagt, daß »98 Prozent der Verfahren eingestellt werden«.
Ob der Aussiedler und Kriegsverbrecher Götzfrid mit einer solchen Lösung rechnen kann, ist fraglich - auch wenn er im Gefängnis plötzlich seine Tatbeteiligung bestritt. Im Haftbefehl wird ihm Beihilfe zum Mord in 70 000 Fällen vorgeworfen.
Immerhin hat der BGH darauf hingewiesen, daß ein Verfahren eingestellt werden kann, wenn die Straftat »durch eine im Ausland vollstreckte Strafe ausreichend geahndet« sei. Definiert ist der Begriff »ausreichend« nicht; auf jeden Fall aber gilt, daß eine Altstrafe bei der Zumessung einer neuerlichen entsprechend berücksichtigt wird.