Bundestag
Große Koalition einigt sich auf Lobbyregister
Monatelang haben sie gestritten, nun gibt es eine Einigung: SPD und Union haben sich auf ein verpflichtendes Lobbyregister verständigt. In Zukunft müssen sich Interessenvertreter registrieren.
Foto: Christian Spicker / imago images/Christian Spicker
Die Große Koalition hat sich auf die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters geeinigt. Lobbyisten werden sich in Zukunft beim Bundestag registrieren müssen, wenn sie Abgeordnete oder Regierungsmitglieder treffen wollen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft.
Das Gesetz soll auch für Treffen mit Abteilungsleitern und Unterabteilungsleitern gelten, sagte SPD-Verhandlungsführer Matthias Bartke dem SPIEGEL. Bis zuletzt hatten Union und SPD darüber gestritten, wie weit das verpflichtende Lobbyregister greifen soll. Die Union wollte, dass Lobbyisten sich nur registrieren müssen, wenn sie einen Minister oder einen Staatssekretär treffen. Die SPD wollte ihrerseits, dass jeglicher Kontakt mit Ministerien registriert werden muss.
Der »exekutive Fußabdruck«, ein weiterer Streitpunkt, ist nicht übernommen worden. Er sieht vor, dass bei Gesetzentwürfen nachvollziehbar ist, welche Lobbyisten mitgewirkt haben. Die SPD war für die Einführung des »exekutiven Fußabdrucks«, die Union war dagegen.
Nichtregierungsorganisationen und Teile der Opposition fordern schon lange die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Die Koalition hatte im Herbst einen ersten Entwurf vorgelegt, nachdem im Sommer bekannt geworden war, dass der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor sich für eine politische Unterstützung der Firma Augustus Intelligence einsetzte, obwohl er gleichzeitig im Aufsichtsrat des Unternehmens saß und Aktien hielt. Der damalige Entwurf sollte lediglich für Abgeordnete gelten.
Nach Kritik aus der Opposition und der Zivilgesellschaft zog die Koalition den Entwurf damals von der Tagesordnung zurück, um ihn noch einmal zu überarbeiten.