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Halber Sieg

aus DER SPIEGEL 6/1979

Die Klage der deutschen Arbeitgeber gegen die Mitbestimmungsregelung wird das Bundesverfassungsgericht am 1. März ablehnen. Das ergaben Sondierungen des Bonner Kanzleramts. Freilich haben SPD und Gewerkschaften deswegen noch keinen Grund zur Freude: Gerichtspräsident Ernst Benda (CDU) soll zu erkennen gegeben haben, daß Karlsruhe eine mögliche Ausweitung der gegenwärtigen Mitbestimmungsgesetze im Hinblick auf die Parität von Arbeitgebern und -nehmern als nicht mehr mit der Verfassung vereinbar herausstellen werde. Damit würde die Überlegenheit der Unternehmer in den Aufsichtsräten der westdeutschen Firmen festgeschrieben: Die Kapitalseite stellt gegenwärtig den Vorsitzenden und kann so die Arbeitnehmerseite überstimmen.

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