HALBWAHRHEIT
Ihre Feststellung »Wenn bisher eine Million Frauen jährlich abtrieb, so kann die abschreckende Wirkung des Paragraphen 218 nicht hoch gewesen sein«, ist leider nur die halbe Wahrheit. Derselbe Paragraph, der die Frauen, die verantwortungsvoll genug sind, nicht mehr Kinder in die Welt zu setzen, als sie recht und schlecht großzuziehen vermögen, nicht davon abhält, eine Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen, hindert sie allerdings, sich an den approbierten Arzt zu wenden. Diese Operation, die nach Mediziner-Urteil keineswegs gefährlicher ist als eine normale Geburt, ist für den Fachmann eine Bagatellsache; bedenklich wird sie erst, wenn sie im geheimen mit unzureichenden Instrumenten von einem Kräuterweiblein oder einem Kurpfuscher ausgeführt wird.
Da das Gesetz wider die Abtreibung - ganz unabhängig von der Höhe des Strafmaßes - dazu zwingt, den gelernten Operateur zu meiden und die Hintertreppe zum halbgelehrten Heilkundigen zu benutzen, ist es mit einer Herabsetzung der angedrohten Strafe nicht getan. Dieses Gesetz muß überhaupt verschwinden, weil es der Volksgesundheit täglich großen Schaden zufügt. Denn kein Papst und kein Sittenapostel aus München kann der überwiegenden Zahl der Menschen weismachen, daß sie kein Recht habe, über ihren eigenen Körper frei zu verfügen.
Frankfurt WOLFGANG BARANOWSKY