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Hans Albers

aus DER SPIEGEL 15/1950

Hans Albers machte während der ersten Drehtage der zweiten Piz-Palü-Filmfassung - diesmal unter dem Titel »Föhn« - von seinem Starmonopol Gebrauch. Pressefotografen, die sich an seine Partnerin heranmachten, wurden aus dem Atelier verwiesen mit der internen Begründung, Albers habe sich vertraglich ausbedungen, daß Bilder von ihm veröffentlicht sein müßten, bevor eine andere Person aus dem Film fotografiert werden dürfe. Und dann würden Albers-Bilder nur für Titelseiten freigegeben. Dpa wurde mit einer anderen Begründung abgewiesen; man könne wegen der Atelierenge und des Drehtempos keine störenden und zeitraubenden Fotografen zulassen. Nach weiteren Fragen gab man eine dritte Erklärung: Bis zum Eintreffen eines noch unbekannten Pressechefs aus New York müsse man sich gedulden.

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