Darf man so einen Namen nennen? Ein Hamburger Psychotherapeut trieb mit Patientinnen jahrelang Sadomaso-Praktiken. Mehrmals hat sich die Justiz mit ihm befaßt: wegen des Vorwurfs grober Behandlungsfehler, Körperverletzung und fahrlässiger Tötung, begangen an Frauen, die sich ihm anvertraut hatten. Zwei Verfahren wurden eingestellt, eines im Interesse der Verletzten, wie das Gericht befand; ein dritter Fall endete mit Vergleich. Zum Glück für den Arzt gibt es noch keinen speziellen Paragraphen, der solche Praktiken ahndet. Und SPIEGEL-Redakteurin Barbara Supp, Titel-Autorin dieses Heftes, konnte den Namen des Täters nicht nennen: Das Interesse der Öffentlichkeit gilt als nicht so wichtig wie der Persönlichkeitsschutz. Wie lange noch? (Seite 198)
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