HEIMKEHRER
(Nr. 49/1953, Briefe)
... gab DER SPIEGEL einer Zuschrift Raum, die dem Amtsgericht Elze einen Vorwurf daraus macht, daß es dem Heimkehrer O. die Kosten des Beschlusses, der die Todeserklärung wieder aufhob, auferlegte.
Das Gesetz schreibt dies nun einmal vor und macht nur eine Ausnahme für die seltenen Fälle, wo man dem Angehörigen, der die Todeserklärung veranlaßt hatte, eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Die ausgeteilten Prügel treffen also die Herren Abgeordneten, die das Gesetz gemacht haben, und nicht den wesentlich schlechter bezahlten, aber dem Gesetz unterworfenen Amtsrichter. Dies mag der Einsender des Briefes nicht gewußt haben, aber DER SPIEGEL wird es sicherlich als ein nobile officium erachten, jetzt diese Klarstellung den Lesern zur Kenntnis zu bringen, und zwar unter Beifügung der Beruhigungspille, daß im Verwaltungswege eine Niederschlagung der Kosten in solch besonders gearteten Fällen kein Problem ist
Elze (Hann.)
Dr. Hasse Amtsgerichtsrat