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Herrn Verlagsdirektor Hans Detlev Becker ...

aus DER SPIEGEL 6/1965

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 6 BJs 495/62

Herrn Verlagsdirektor Hans Detlev Becker

Ich habe das Verfahren, in dem Sie sich vom 2. November bis 6. Dezember 1962 in Untersuchungshaft befunden haben, eingestellt, weil die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht für eine Straftat nach den §§ 99, 100, 100c StGB nicht bestätigt haben (§ 170 StPO).

Martin

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 6 BJs 496/62

Herrn

Chefredakteur Johannes K. Engel

Ich habe das Verfahren, in dem Sie vom 26. bis 27. Oktober 1962 vorläufig festgenommen waren, eingestellt, weil die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht für eine Straftat nach den §§ 99, 100, 100c StGB nicht bestätigt haben (§ 170 StPO).

Martin

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