Herrn Verlagsdirektor Hans Detlev Becker ...
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 6 BJs 495/62
Herrn Verlagsdirektor Hans Detlev Becker
Ich habe das Verfahren, in dem Sie sich vom 2. November bis 6. Dezember 1962 in Untersuchungshaft befunden haben, eingestellt, weil die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht für eine Straftat nach den §§ 99, 100, 100c StGB nicht bestätigt haben (§ 170 StPO).
Martin
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 6 BJs 496/62
Herrn
Chefredakteur Johannes K. Engel
Ich habe das Verfahren, in dem Sie vom 26. bis 27. Oktober 1962 vorläufig festgenommen waren, eingestellt, weil die Ermittlungen einen hinreichenden Verdacht für eine Straftat nach den §§ 99, 100, 100c StGB nicht bestätigt haben (§ 170 StPO).
Martin