Der spektakuläre Herstatt-Prozeß, bei dem 1983 nach vierjähriger Verhandlungsdauer die Devisenhändler Norbert Arden, Bruno Blaeser und Bruno Heinen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, muß wahrscheinlich wiederholt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kam jetzt zu der Ansicht, das erstinstanzliche Urteil der 16. Großen Strafkammer des Kölner Landgerichts enthalte erhebliche Fehler. Der Revision der Anwälte soll deshalb ohne BGH-Hauptverhandlung stattgegeben werden. Voraussichtlich noch in diesem Jahr wird der Mammut-Prozeß in Köln neu aufgerollt. Am 26. Juni 1974 hatte das Geldinstitut seine Schalter schließen müssen, weil es einen Milliardenverlust vornehmlich aus Devisen- und Goldspekulationen nicht mehr verkraften konnte. Der Arden-Anwalt Günter Kohlmann erwartet das endgültige
Urteil in der Herstatt-Sache erst kurz vor der Jahrtausendwende.