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FRAUEN Hoffnungslos überfordert

Um Juristen vor der Konkurrenz ihrer weiblichen Kollegen zu schützen, wurden die Qualifikationen für das Richteramt gesenkt. *
aus DER SPIEGEL 7/1986

Im Geist der hohen Verantwortung, die sie für sich und ihre Zunft reklamieren, berieten die Präsidenten der deutschen Oberlandesgerichte über die Zukunft.

Es war auf ihrer letzten Jahrestagung in Berlin, und es ging um den Richternachwuchs. Bisher galt, daß in der Regel nur solche Assessoren in den Richterdienst aufgenommen werden, die ihr zweites Staatsexamen mindestens mit der Note »vollbefriedigend« abgelegt haben. Nun aber kam Zweifel auf in der Herrenrunde. Sollten wirklich weiterhin schnöde Examensnoten darüber entscheiden, ob jemand die Richterrobe tragen dürfe oder nicht?

Zensuren gäben, meinte Rudolf Wassermann, Präsident des Oberlandesgerichtes Braunschweig, kein »absolutes Bild über die Eignung eines Bewerbers«. Wichtiger sei es, auf »Persönlichkeitswerte abzustellen«. Dazu böten sich Tests an, Einstellungsgespräche, in denen so etwas wie das »geistige Kontinuum« eines Bewerbers ermittelt werden könnte.

Als ihm seine Kollegen nicht so recht folgen mochten, wurde Wassermann deutlich. Zu berücksichtigen sei, sagte er laut Sitzungsprotokoll, daß gute Examensnoten zurückgingen und »daß unter den Assessoren mit vollbefriedigendem Examen überproportional Frauen vertreten« seien. Bleibe es weiterhin beim »Erfordernis eines vollbefriedigenden Examens ... würde das dazu führen«, warnte der Jurist, »daß in Bälde überwiegend Frauen in der Justiz tätig« seien. Die »Entwicklung dürfte erhebliche Probleme wegen der Einsatzfähigkeit geben«.

Deswegen müsse sich die Justiz darauf vorbereiten, so Wassermann, bei der Auswahl von Richtern künftig auch auf Kandidaten mit nur »befriedigenden Examensergebnissen« zurückzugreifen - sofern, versteht sich, der Bewerber ein Mann ist.

Im Klartext: Um zu verhindern, daß Frauen ihren guten Leistungen entsprechend die Mehrheit der Richterstellen besetzen, sollte nach Ansicht des Präsidenten die formale Qualifikation für das Amt gesenkt werden. Ob dadurch das Grundgesetz umgangen würde, wonach niemand »wegen seines Geschlechts ... benachteiligt« werden darf, fragte keiner in der Juristenrunde.

Eberhard Kuthning, Präsident des Oberlandesgerichts Schleswig, pflichtete seinem Kollegen ausdrücklich bei. Es könne »zum Problem werden, wenn durch die Einstellungspraxis weibliche Bewerber in die Überzahl kämen«, sagte er und schilderte dann, wie man in Schleswig-Holstein mit dem Problem der besseren Noten von Frauen umgeht.

Jährlich bewerben sich dort Hunderte von Abiturienten um etwa zwei Dutzend freiwerdende Stellen als Rechtspfleger. Um zu vermeiden, daß »ausschließlich Frauen eingestellt« werden müßten, so der Präsident aus Schleswig, berücksichtige man »männliche Bewerber auch dann, »wenn sie etwas schwächere Abiturnoten als die weiblichen Bewerberinnen aufwiesen« - eine Quotenregelung also für Männer.

Sie ist, meist unausgesprochen, gängige Praxis in vielen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung in der Bundesrepublik. Bei der Bundesbahn gab es sogar bis vor wenigen Jahren eine schriftliche Anweisung, die Zahl der weiblichen Anwärter auf eine Inspektorenlaufbahn auf 30 Prozent zu beschränken: Ginge es allein nach den Ergebnissen der Aufnahmeprüfungen, müßten zu etwa 70 Prozent junge Frauen eingestellt werden.

Eine ähnliche Entwicklung fürchteten offenbar auch die Präsidenten.

An etlichen Universitäten ist fast die Hälfte aller Jurastudenten Frauen. Sie stellen etwa fünfzehn Prozent der amtierenden Richter, bei den Neueinstellungen sind es rund 30 Prozent. Doch in den höheren Instanzen sprechen nur wenige Frauen Recht.

So fanden sich 1983 unter den 6120 westdeutschen Richtern, die den Besoldungsgruppen R2 (etwa Vorsitzender Richter am Landgericht oder Richter am Oberlandesgericht) und darüber angehörten, nur 356 Frauen - ein Anteil von knapp sechs Prozent.

Daß ausgerechnet Rudolf Wassermann, ein Liberaler, der sich unter anderem als Herausgeber von alternativen Rechtskommentaren einen Namen gemacht hat, vorschlug, die Anforderungen für das Richteramt zu senken, überrascht. Doch der Jurist wollte damit, sagt er, Frauen nicht diskriminieren.

Er sehe zu viele »junge Damen« in der Justiz, die »hoffnungslos überfordert seien«. Die könnten »einfach nicht leisten, was Männer leisten«, weil »sie nicht nur doppelt, sondern geradezu dreifach belastet« seien: im Beruf, als Ehefrau und Mutter. »Deren Männer sitzen als Paschas zu Hause und tun nichts.«

Wassermann will nur Gutes für seine Juristinnen: »Daß sie in Ruhe ihre Kinder bekommen und sie auch großziehen können.«

Weniger positiv urteilt der Deutsche Juristinnenbund. Selten sei so klar ausgedrückt worden, was da »hinter verschlossenen Türen gespielt wird«, meint nach der Lektüre des Protokolls Renate Damm, die Vorsitzende. Wassermanns Vorschläge seien »schlicht ein Skandal«.

Doch Wassermann brüstet sich: Das von ihm propagierte Testverfahren werde inzwischen in der Justiz praktiziert. _(Bei einer Sitzung des ) _(Verwaltungsgerichts Berlin. )

Bei einer Sitzung des Verwaltungsgerichts Berlin.

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